Rechtsanwälte und Treuhänder haften Versicherungsnehmern, falls diese Lebensversicherungen von Kunden kündigen und die Rückkaufswerte der Lebensversicherungen in unseriösen Produkten einbringen. Diese Vorgehensweise kann direkt in die Haftung des Rechtsanwalt führen, falls das Produkt später in der Insolvenz landet. Dann gilt: besser eine unrentable Versicherung als ein Totalverlust. Falls ein Rechtsanwalt einem Anbieter hilft landet er ggf. sogar vor dem Strafrichter. So geschehen jetzt einem jungen Kollegen, der seine Existenz verlieren kann.