Ende November blickten Deutschlands Sparer nach Frankfurt. Am dortigen Landgericht fand der erste Prozess in Zusammenhang mit der Pleite des amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers statt. Was die hoffnungsvollen Anleger dort erfuhren, kam einer Ernüchterung gleich. Das Gericht wies die Klage eines Ehepaares ab und entschied, dass der Sparkasse Frankfurt 1822 in diesem Fall keine fehlerhafte Kundenberatung vorzuwerfen seien.
Was bedeutet dieses Urteil nun für die zahlreichen Bankkunden, die ihren Beratern vertrauten, ihr Geld in Lehman-Zertifikate investierten und nun viel Geld verloren haben?
Das Ehepaar, das nun vor dem Landgericht unterlag, hatte bereits im Dezember 2006 nach einer Beratung durch ihre Bank Lehman-Zertifikate in einem Wert von €12.000 erworben. Bei seiner noch nicht schriftlich vorliegenden Begründung kam das Gericht zu dem Schluss, dass das Ehepaar ausreichend beraten worden sei. In den Verkaufsunterlagen sei auch auf einen möglichen Totalverlust hingewiesen worden und die Anlage sei jederzeit kündbar gewesen. Besondere Bedeutung maß das Gericht damit dem Zeitpunkt des Kaufs bei. Ende 2006 sei die Finanzkrise noch nicht in dem heutigen Ausmaß erkennbar gewesen, und Lehman Brothers sei zurecht als eine seriöse und renommierte Investmentbank dargestellt worden.
Nach dem ersten Schock wird schnell deutlich, dass dieses Urteil keine grundsätzliche Entscheidung in der Causa Lehman Brothers gewesen ist. Zu verschieden sind die einzelnen Fälle, zu unterschiedlich das Vorgehen der einzelnen Banken – und zu lang der noch ausstehende Rechtsweg.
Wichtig für Anleger sind drei Aspekte des Urteils. Die umfassenden Verkaufsunterlagen waren ein Punkt für die Abweisung der Klage. Zahlreiche Banken händigten ihren Kunden diese aber gerade nicht aus. Entscheidend war zudem der Zeitpunkt der Investition. Auch hier können Gerichte anders Urteilen, wenn die Zertifikate etwa noch kurz vor der der Pleite des Bankhauses verkauft worden sind.Daran schließt sich ein weiterer Gesichtspunkt: Sollte Kapital aus sicheren und geschützten Anlageformen in die riskanten Papiere umgeschichtet worden sein, hatten die Berater eine besondere Verpflichtung zur Aufklärung ihrer Kunden. Geschädigte sollten daher ihre etwaigen Schadenersatzansprüche anwaltlich genau prüfen lassen und sich nicht von diesem ersten Urteil entmutigen lassen.
Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden.
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