Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Zugang zur Entschädigung aufgrund überlanger Gerichtsverfahren erleichtert. Nach einem am Montag, dem 28. Dezember 2020, veröffentlichten Urteil genügt eine „förmliche Verzögerungsrüge“ kurz vor der Entscheidung, wenn die „Dauer des Verfahrens“ auch zuvor bereits informell beanstandet worden ist (Az.: III ZR 61/20). Im gegebenen Fall hatte das Landgericht Hamburg der Klägerin in einem Zivilrechtsstreit am 2. September 201 …