Edelmetallverwaltungen aus dem Fürstentum Liechtenstein: Es geht weiter, erste Klagen eingereicht – Was haben die betroffenen Anleger der konkurrierenden Edelmetallunternehmen zu erwarten?
Die neusten Entwicklungen bei den verschiedenen Liechtensteiner
Edelmetallverwaltungsunternehmen lässt deutsche Anleger aufschrecken! Die Edelmetallverwaltung in Liechtenstein hat viele Anleger aus Deutschland gewonnen, die im Falle von Kündigungen mit erheblichen Vorwegverwaltungsgebühren konfrontiert werden.
Wer ist mit welcher Anlage betroffen? – Was bedeutet das für die Investitionen der Anleger?
Zum Teil gerieten die Anleger auch in die Mühlen der sich rivalisierenden und streitenden Unternehmen, wie zwischen die IFG AG und die Löwengruppe, die ihre Zusammenarbeit inzwischen beendet haben. Zum Teil wurden Anleger dazu gebracht, ihre Ansprüche an die Valona GmbH abzutreten, z. T. wurden Verträge von der Swiss Value-Produktreihe in die Swiss Value Protected umgeleitet, und die Rohstoffverwaltung wird nunmehr rein von der Löwengruppe, u. a. von dem Tochterunternehmen Löwencommodities AG in der Schweiz, verwaltet bzw. die Serviceleistungen werden nunmehr von der Swiss Value Services AG vollbracht. Die betroffenen Anleger wurden mit Aufforderungen zu Überleitungsverträgen versehen. Sinn der Überleitungen und mögliche rechtliche Konsequenzen wurden nicht ausreichend für die Anleger und den betroffenen Familien erläutert. Vielfach bestand nur die Option zur Überleitung der Verträge an entsprechenden Unternehmen zuzustimmen oder die Verträge wurden seitens der Edelmetallunternehmen rechtsgrundlos beendet. Kann dieses Vorgehen als seriös bezeichnet werden? Zu Recht ist das Vertrauen der Anleger eher erschüttert als stabilisiert.
Edelmetallunternehmen tauchen lieber in den Herbstnebel ab, als Klarheit und Transparenz für die Kunden zu schaffen?
Letztlich sind diese Änderungen der beteiligten Unternehmen und die Überleitung von Verträgen ein großes Vernebelungskonzept. Was kann ein Ziel dieser Taktik sein? Rechtsanwalt Kim Dr. Schulte , Gründungspartner der erfahrenen Berliner Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB hierzu: „Vermuten lässt sich, dass zum einen wohl die Anleger und ihr Geld entweder in die eine oder in die andere Hand geschoben werden soll, zum anderen ist nicht auszuschließen, dass es aus gesellschafts- und steuerrechtlichen Gründen von Vorteil ist, wenn die eine oder andere Firma neu oder nicht mehr beteiligt an der Edelmetallverwaltung und der Service-Dienstleistung, die damit einhergeht ist.“
Diese ganzen Geschehnisse haben dazu geführt, dass viele Anleger beunruhigt sind, sich zu recht fragen, wo ihr Geld geblieben ist. Mandanten berichten Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB, dass ihre bestehenden Depots kontinuierlich an Wert verlieren. Sofern sie überhaupt Depotauszüge erhalten, können sie nur eine Regelmäßigkeit entdecken: den Abzug horrend hoher Verwaltungsgebühren.
Welches Vorgehen ist aus dem rechtlichen Blickwinkel zur Schutzbedürftigkeit der Anleger förderlich und trägt zur Klärung bei?
In einigen Fällen hat die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB für ihre betroffenen Mandanten jetzt Klagen eingereicht. Damit ist die erste Klagewelle ins Rollen gebracht. Rechtsanwältin Julia von Bredow gibt dabei zu bedenken, dass bei dem bisherigen Vorgehen durch die Rechtsanwälte festgestellt werden konnte, dass die beteiligten Firmen und Hintermänner sich weitgehend vor ihrer Verantwortung drücken oder beleidigend und sogar diskriminierend auf die geltend gemachten Ansprüche der geschädigten Anleger reagieren.
Fazit: Verbraucherschutz, Anlegerschutz und Transparenz auf dem Prüfstand?
Der deutsche und europäische Verbraucherschutzstandard wird damit mehr als ins Lächerliche gezogen. Es verstärkt den Eindruck, dass sämtliche involvierten Unternehmen sehr bewusst ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben.