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Logis Fonds I AG: Atypische stille Gesellschaft fordert Anleger zur Zahlung

Die Logis Fonds I AG (bekannt geworden unter Garbe Logimac AG) Am Kaiserkai 1, 20457 Hamburg ist eine Beteiligungsgesellschaft, an der sich Anleger im Zeitraum 2003 bis 2006 als atypisch stille Gesellschafter beteiligen konnten. Dies war in Form einer sogenannten Einmalanlage (Classic) und in Form einer Rateneinlage (Sprint) möglich.

Atypisch stiller Gesellschafter bedeutet? – Welches Risiko besteht für den Anleger?

Die Erfüllung für eine atypisch stille Gesellschaft erfordert, dass dem stillen Gesellschafter so umfangreiche Vermögens- und Kontrollrecht eingeräumt werden, dass dieser als Mitunternehmer im Sinne des § 15 I 1 Nr. 2 EStG gilt. Anleger die sich an eine Anlage an einer atypisch stillen Gesellschaft beteiligen sind nicht nur am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt, sondern auch am Vermögen. Dies bedeutet für die betroffenen Anleger, dass sie auch einschließlich der stillen Reserven und gegebenenfalls des Geschäftswert beteiligt sind. Das Risiko besteht darin, dass den atypisch stillen Gesellschafter in Form einer unternehmerischen Beteiligung allerdings auch immer das Risiko des Totalverlustes trägt. In den letzten Tagen meldeten sich viele geschädigte Anleger, die sich bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team in Berlin melden, weil sie Zahlungsaufforderungen mit Klageandrohung erhielten. Atypisch stille Beteiligungen gelten inzwischen als Gift.

Wie sollten sich Anleger verhalten?

Rechtsanwältin Buchmann von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team macht den verunsicherten Anlegern Mut: „Der betroffene Anleger sollte sich sofort an eine spezialisierte Kanzlei mit Erfahrung auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts wenden. Es ist dann als erstes zu prüfen, ob bereits Verjährung von möglichen eigenen Schadensersatzansprüchen des Anlegers gegen die Beteiligungsgesellschaft oder Vermittlungsgesellschaft oder Dritte eingetreten ist. Weiter sollten betroffene Anleger prüfen lassen, ob ein Widerruf und eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung möglich ist, was insbesondere für Anleger mit Rateneinlage günstig sein kann, wenn man nach einer Möglichkeit sucht zumindest nicht in Zukunft weiterzahlen zu müssen.“

Beendigung der Beteiligung durch Widerruf möglich – Entscheidung Hanseatisches Oberlandesgericht (HansOLG)

In einem Verfahren der Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team hat das HansOLG positiv für den Anleger entschieden. So lautet es wörtlich:
„Es wird festgestellt, dass das Beteiligungsverhältnis zwischen der Beklagten und dem Kläger … durch Widerruf beendet worden ist.

… wird die Beklagte verurteilt, eine Auseinandersetzungsbilanz für die gezeichnete Beteiligung des Klägers an der Beklagten zu errechnen.“

Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann erklärt, dass nach Beendigung ein Anspruch des Anlegers besteht eine Auseinandersetzungsbilanz errechnen zu lassen und sich das eventuell verbleibende Abfindungsguthaben auszahlen zu lassen. Auch hier gilt es zügig zu handeln, je früher, desto eher bestehen noch erfolgreich Vollstreckungsaussichten für ein möglicherweise bestehendes Abfindungsguthaben.

Beendigung der Beteiligung durch Widerruf möglich – Entscheidung Landgericht Berlin (LG)
Auch das Landgericht Berlin konnten die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team bereits von der Beendigung der Beteiligung durch Widerruf in einem Parallelverfahren überzeugen.

Fazit: Anleger einer atypisch stillen Gesellschaft tragen ein hohes Risiko – neben großen Gewinnen trägt die Medaille auch die nicht zu unterschätzbare Seite des Totalverlustes

Verunsicherte und in Not geratene Anleger der der Logi Fonds I AG (ehemals Logimac AG) sollten sich fairen Rat durch einen qualifizierten Fachanwalt mit Kompetenzschwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht einholen. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung stehen Dr. Schulte und sein Team und Fachanwälte unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de zur Verfügung. Insbesondere geschädigte Anleger, die eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten nicht scheuen, sich zur Wehr zu setzen und auch weitergehende Ansprüche gegen den Vermittler oder die Beratungsgesellschaft prüfen zu lassen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1503 vom 16. Januar 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich