Dr. Schulte Rechsanwalt

Lügen vor Gericht – warum wird nur so viel gelogen?

Es gibt in Deutschland das Sprichwort “Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht”. Die Lüge ist nicht nur für den Lügner anstrengend, sondern kann auch für andere Beteiligten negative Folgen haben. Lügengeschichten müssen – soweit sie einmal in der Welt sind – standhalten, sodass es zu einem Teufelskreis kommen kann. Gefahren für den Ruf aller Beteiligten sind langfristige Folgen. Wer soll einem Lügner etwas glauben, wenn der Ruf bereits in der Vergangenheit geschädigt wurde. Trotzdem ist die “Notlüge”, das Lügen, oder sogar das Lügen vor Gericht weit verbreitet und stellt keine Seltenheit dar. Die Lüge zerstört allerdings die Idee der Gerechtigkeit.

Lügen vor Gericht – warum wird nur so viel gelogen?

Sowohl im Zivil- als auch im Strafverfahren sind Zeugen wichtige Beweismittel. Festzuhalten ist jedoch, die Gerichte brauchen Zeugen, die die Wahrheit sagen. Ansonsten sind ungerechte Urteile das Ergebnis. Aber wie mit – in der Praxis oft vorkommenden – lügenden Zeugen umgehen?

Rechtsanwälte und Richter sind keine Profis in Sachen Wahrheit

Erstaunlicherweise beschäftigen sich angehende Juristen in der Ausbildung hauptsächlich mit Fragen des materiellen Rechts und kaum damit, wie Gerichte überhaupt zu ihren Entscheidungen kommen. Festzuhalten ist: Beteiligte präsentieren Sachverhalte, die sie mit Beweismitteln untermauern möchten. Hierbei wird oft auf Zeugen zurückgegriffen, die dann in den Zeugenstand treten. Dort geben sich die Beteiligten oft die größte Mühe an der Wahrheit zu drehen.

Wie wehrt man sich gegen Lügen?

Vor Gericht spielen sich dann schlimme Szenen ab. Wenn vor Gericht gelogen wird, wird das Opfer der Lüge nervös. Es melden sich Bauch und Kopf, weil droht, dass Unrecht zu Recht werden könnte. Wie soll das Opfer dann dem Richter klar machen, dass die Gegenseite nicht die Wahrheit spricht? Die Prozessordnung bietet hier effektiv nur eine Möglichkeit: Das Fragerecht. Das Fragerecht gibt dem Gericht das Recht auf Verlangen Fragen an die Zeugen und die Sachverständigen zu stellen. Dasselbe Recht hat auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft sowie die andere Partei bzw. dessen Vertreter. Diese müssen sozusagen solange Fragen, bis das Kartenhaus zusammenbricht. Hierbei ist oft zu beobachten, dass Lügen nicht sehr detailreich sind und somit häufig nicht in eine Situation eingebunden werden können. Als Faustregel gilt: Nur wer detailliert schildern und die Situation wie in einem Film immer wieder hin und her spielen kann und hier auch andere Perspektiven einnimmt, sagt die Wahrheit. Wer hingegen immer wieder Pausen macht und sich widerspricht, der scheint eher zu lügen. Fragen ist eine Kunst. Dies bedarf einer guten Vorbereitung mit kluger Fragetechnik. Der Frager kann nur Fragen aus dem Ärmel schütteln, die er vorher hineingetan hat.

Aussagepsychologie

Die Aussagepsychologie ist der Versuch wissenschaftlich an Äußerungen und deren Wahrheitsgehalt heranzukommen. Mit aussagepsychologischer Gutachten, insbesondere vor Strafgerichten, soll die Wahrheitsfindung unterstützt werden beziehungsweise dienen die Gutachten zur Prüfung, ob die Aussage erlebnisbasiert, also wahr ist. In der Aussagepsychologie wird davon ausgegangen, dass die Aussagen über die Vergangenheit eine enorme geistige Leistung darstellt, damit ist diese Leistung von der Aussagefähigkeit der Aussageperson verbunden. Erlogene Aussagen, wie auch dem Unterliegen eines Irrtums der Aussageperson sind möglich, wie auch die Scheinerinnerungen (Suggestion). Solche Gutachten kommen insbesondere in Strafprozessen vor. Alle müssen die Wahrheit sagen, vor allen Gerichten und allen Instanzen. Es gibt nur eine Ausnahme – Angeklagte im Strafprozess.

Angeklagte im Strafprozess dürfen lügen

Grundsätzlich darf ein Angeklagter im Strafprozess lügen. Niemand muss sich selbst belasten. Wenn also der Richter den Angeklagten fragt: „Haben Sie das Bier im Supermarkt eingesteckt und sind ohne zu bezahlen an der Kasse vorbei nach draussen gegangen?“, darf der Angeklagte behaupten: “Nein, ich war das nicht”. Im Strafprozess ist niemand verpflichtet sich selbst zu belasten.

Schweigerechte haben manche Zeugen

Wer ein verwandtschaftliches Näheverhältnis zum Täter hat oder sich selbst belasten könnte darf als Zeuge schweigen. Ansonsten muss ein Zeuge aussagen. Beispiel: Ein Verwandter hat den Diebstahl beobachtet, er kann schweigen, genau wie ein Mittäter, der “Schmiere” gestanden hat. Das Schweigerecht gibt jedoch kein Recht auf Lüge.

Wahrheitspflicht vor Gericht im Zivilprozess

Etwas anderes gilt im Zivilprozess. Hier gibt es keinen Angeklagten, sondern nur Kläger und Beklagte. Dort geht es nicht darum, dass der Staat eine Straftat verfolgt, sondern sich die Beteiligten um zivilrechtliche Ansprüche streiten. Dies führt dazu, dass im Zivilprozess niemand lügen darf. Das ist natürlich auch hier oft nicht im Interesse der Parteien, weil gegenläufige Interessen im Raum stehen, die mit der Wahrheitspflicht kollidieren. Den Beteiligten geht es ja häufig nicht um eine gerechte Entscheidung, sondern um den eigenen “Sieg”.

Menschen sind Profis im Lügen

Notlügen oder Höflichkeitslügen sind normal. Experten meinen, jeder Mensch lügt pro Tag so 30 bis 40 Mal. Wer zum Beispiel gefragt wird, wie es geht, antwortet in der Regel nicht: “Schlecht, ich hasse meine Frau und ich habe Krebs, sondern GUT!” Es gibt Kulturunterschiede auf der Erde: manche Kulturen wie die Japanische sind so höflich, dass kaum jemals NEIN gesagt wird. Im übrigen ist problematisch, was überhaupt LÜGEN sind. Für Gerichtsverfahren geht es regelmäßig um Geschehensabläufe: wer hat was wann und wie gemacht?

Die Frage, darf man Lügen vor Gericht ist mit einem klaren NEIN zu beantworten. Es gibt nur eine einzige Ausnahme, wenn man Beschuldigter oder Angeklagter im Strafverfahren ist.

Was passiert wenn jemand beim Lügen erwischt wird?

Der Lügner soll bestraft werden. Also gibt es strenge Strafen für Falschaussagen, mit oder ohne Eid. Der Staat ist aber ein bisschen hilflos, weil die Erfahrung lehrt, dass sich die meisten von diesen Strafrechtsandrohungen nicht vom Lügen abhalten lassen. Wenn Lügen nicht enttarnt werden gibt es häufig Fehlurteile.

Tipps und Tricks erfahrener Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte

  • Wer mit erfahrenen Beteiligten an Prozessen spricht, erfährt das es keine Wundermittel gibt, um Lügner zu überführen.
  • Um eine Lüge zu enttarnen muss die Erwartung an die Wahrheit erst einmal heruntergeschraubt werden. Auch wenn es schwer fällt zu glauben, auch brave Bürger, liebe Großmutter und Eltern sagen die Unwahrheit. “Rechne mit allem und erwarte nichts”.
  • “Realitätscheck”. Passt die Aussage zu den Personen und dem üblichen Geschehensablauf. Atypische Geschehensabläufe sind selten. Das wahrscheinliche ist meist die Wahrheit.
  • Wer im Kleinen lügt, lügt auch im Großen. Kontrollfragen außerhalb des eigentlichen Geschehens sind wichtig. Häufig wird gefragt, haben Sie sich vor der Aussage mit anderen abgesprochen oder über die Aussage gesprochen?
  • Reden lassen, um überhaupt die Kommunikationsmöglichkeiten zu erfahren. Die Fähigkeiten der Menschen mit Sprache umzugehen sind unterschiedlich. Wer das Normalverhalten einer Person nicht kennt, erkennt auch falsche Äußerungen nicht.
  • Auf die Körpersprache achten.
  • Die meisten Lügner sind froh, wenn die Aussage einmal getätigt wurde und würden am liebsten die Flucht aus dem Saal ergreifen. Dann beginnt die Fragerunde allerdings erst. Und wer geschickt fragt, erfährt häufig die Wahrheit oder kommt jedenfalls eher daran.
  • Gut vorbereiten. Nur wer gut vorbereitet ist, kann gute Fragen stellen und entsprechend einordnen.
  • Wundermittel gibt es nicht, weder Wahrheitsdrogen noch Lügendetektoren.

Fazit: Gelogen wird überall, auch vor Gericht. Die Möglichkeiten der Justiz sich dagegen zur Wehr zu setzen sind begrenzt. Lügen sind ein großes Risiko für den Lügner und eine Herausforderung für den Rechtsstaat.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 8284 vom 25. Juli 2022 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich