Die Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG hat eine neue Treuhandkommanditistin. Der Name der Gesellschaft lautet FTW Treuhand Nord GmbH (wir berichteten).
Diese stellt sicher, dass die Gesellschaft wieder handlungsfähig ist, nachdem die United Investors Treuhand GmbH zuerst in die Insolvenz fiel (zu unserem Bericht) und danach aus der Gesellschaft ausgeschieden.
Nach einer Anfrage für die bereits vertretenen Anleger konnte die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team nunmehr von der neuen Treuhänderin die Liste der 941 Anleger der Gesellschaft erhalten. Dies ermöglicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der in seiner Entscheidung vom 11.01.2011 zum Az. II ZR 187/09 entschieden hatte, dass sich Anleger einer Kommanditgesellschaft gegenseitig kennenlernen dürfen (wir berichteten) und dass daher jeder Anleger ein Recht auf Auskunft über die mitbeteiligten Anleger hat.
Die Rechtsanwälte informieren daher nun über die rechtlichen Möglichkeiten, die den einzelnen Anlegern zusteht.
Einsichts- und Auskunftsrecht
Kaum ein Anleger weiß, dass er gegenüber der Anlagegesellschaft erhebliche Rechte hat. So kann er jederzeit Einsicht in die Geschäftsunterlagen der Gesellschaft, deren Mitgesellschafter er schließlich ist, verlangen. Zudem kann er auch Auskunft über diverse Entscheidungen der Vergangenheit und auch zu seinen Mitanlegern verlangen.
Anlage mit Risiken
Anleger, die bei der Metropolitan investiert haben, sollten wissen, dass sie sich an einer Gesellschaft als sog. Treugeberkommanditist beteiligt haben. Die Beteiligung hat unternehmerischen Charakter und ist nicht vor dem Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit kündbar. Es besteht ein Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust der eingezahlten Anlagesumme.
Chance auf Rückabwicklung bei Falschberatung
Anleger, die hierüber nicht richtig informiert worden sind, können gegen ihren Berater oder die beratende Bank rechtlich vorgehen und die Rückabwicklung der Kapitalanlage verlangen. Dies gilt auch dann, wenn der Anleger von seiner Bank nicht über sog. Provisionsrückvergütungen aufgeklärt worden ist, die die Bank vom Fonds erhalten hat.
Chance auf Widerruf der Beteiligung
Anleger, die die Beteiligung in einer sog. Haustürsituation abgeschlossen haben, können diese auch heute noch widerrufen. Dies liegt daran, dass die Widerrufsbelehrung, welche die Gesellschaft seinerzeit verwendet hat, nicht hinreichend vom übrigen Vertragstext abgehoben ist. Hier ist noch unklar, ob die neue Treuhänderin Anleger aufgrund dieser Argumentation freiwillig aus der Kapitalanlage entlassen wird.
Beobachten, wie es weitergeht
Nachdem die Anleger der Metropolitan wohl den ersten Schock überwunden haben, der mit der Inhaftierung zahlreicher Verantwortlicher aus dem Kreis der S&K Unternehmensgruppe und der United einherging, ist jetzt zu prüfen, wie werthaltig die Investments der Metropolitan sind und wie weiter investiert werden soll.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team rät: „Anleger können auch überlegen, ob sie gegenüber der Gesellschaft die außerordentliche und fristlose Kündigung erklären. Schließlich sind sowohl Komplementärin als auch Treuhänderin ausgetauscht worden. Wer von der Anlagestrategie der United-Gruppe überzeugt worden ist, sieht sich nun völlig neuen Mitspielern und Strategen gegenüber. Dies dürfte ein gesonderte Ausstiegsmöglichkeit ebenfalls eröffnen.“
Da nicht jeder Fall eines Anleger dem eines anderen Anlegers gleicht, muss in jedem Fall einzeln geprüft werden, welche Handlungsalternative möglich und sinnvoll ist. Dies kann am besten in einer starken Gemeinschaft geschehen. Dr. Schulte und sein Team bieten daher die Möglichkeit, sich an der Anlegergemeinschaft Metropolitan zu beteiligen. Nähe Informationen hierzu erhalten die Anleger der Metropolitan in Kürze per Post oder unter dr.schulte@dr-schulte.de
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht