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Nebenkostenabrechnung 2008

Wo­rauf die Mie­ter ach­ten soll­ten!
Ach­tung Frist­ab­lauf! Am 31.12. die­senJah­res ver­jährt der An­spruch der Ver­mie­ter, die Ne­ben­kosten des ver­gan­genenJah­res ab­­rech­nen. Wer­den For­de­run­gen da­nach er­ho­ben, sind die­se er­lo­schen.
Da­her er­hal­ten zur Zeit vie­le Mie­ter Ab­rech­nungs­schrei­ben, die al­ler­dings ge­nau ge­prüft wer­den müs­sen. Hin­ter­grund ist das kom­pli­zier­te Ab­rech­nungs­recht. Zum ei­nen gibt es so ge­nann­te war­me Kos­ten für Hei­zung und Warm­was­ser, die nachVer­brauch ab­ge­rech­net wer­den. Ge­naue­res er­gibt sich aus der Heiz­kos­ten­ve­rord­nun­g.An­de­re Kos­ten sind Be­triebs­kos­ten, die nach der Be­triebs­kos­ten­ve­rord­nung ab­ge­rech­ne­t wer­den. Das sind Ne­ben­kosten, die lau­fend ent­ste­hen. 
 Tau­chen in bei­den Pos­ten Ab­rech­nun­gen auf, die ge­setz­lich nicht ab­ge­rech­net wer­den kön­nen, ist dies un­zu­läs­sig. Nebenkos­ten,die gel­tend ge­macht wer­den, wie Haus­ver­wal­tung oder War­tungs­kost­ensind häu­fig nicht ab­zu­rech­nen. Dies soll­te ge­nau ge­prüft wer­den. 
Dr. Schulte Rechtsanwalt 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 561 vom 2. Dezember 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich