Worauf die Mieter achten sollten!
Achtung Fristablauf! Am 31.12. diesenJahres verjährt der Anspruch der Vermieter, die Nebenkosten des vergangenenJahres abrechnen. Werden Forderungen danach erhoben, sind diese erloschen.
Daher erhalten zur Zeit viele Mieter Abrechnungsschreiben, die allerdings genau geprüft werden müssen. Hintergrund ist das komplizierte Abrechnungsrecht. Zum einen gibt es so genannte warme Kosten für Heizung und Warmwasser, die nachVerbrauch abgerechnet werden. Genaueres ergibt sich aus der Heizkostenverordnung.Andere Kosten sind Betriebskosten, die nach der Betriebskostenverordnung abgerechnet werden. Das sind Nebenkosten, die laufend entstehen.
Tauchen in beiden Posten Abrechnungen auf, die gesetzlich nicht abgerechnet werden können, ist dies unzulässig. Nebenkosten,die geltend gemacht werden, wie Hausverwaltung oder Wartungskostensind häufig nicht abzurechnen. Dies sollte genau geprüft werden.
Dr. Schulte Rechtsanwalt