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Neue Fakten – Immobilien als Kapitalanlage – von Markus Fellhauer, Karlsruhe

Neue rechtliche Entwicklungen stützen die Klagen vieler Wohnungskäufer gegen Vertriebe und Bauträger. Vielfach steckt der Vertrieb mit dem Bauträger unter einem Dach und missbraucht gezielt die Gutgläubigkeit der fleißigen Bürger.

Somit sind Familienväter, -mütter, Singles, Rentner in den letzten Jahren durch ihre Gutgläubigkeit, Opfer des so genannten Steuersparmodells „Eigentumswohnung“  geworden. In den meisten Fällen spielt sich folgendes ab: 

1. Der Anruf – Kontaktaufnahme durch einen Vertriebsmitarbeiter ( siehe u. g. Liste der Vertriebe). Übers Telefon  wird ein Steuersparmodell versprochen, danach erfolgt der persönliche Kontakt und der potenzielle Wohnungskäufer wird bearbeitet. Manchmal entsteht sogar so etwas wie Freundschaft zu dem Vertriebsmitarbeiter, die dann häufig abrupt endet, sobald das Geschäft unter Dach und Fach ist, das Geld überwiesen wurde.

Recht häufig erfolgt die Kontaktaufnahme auch von Familienangehörige, Freunde und Bekannte die als Vertriebsmitarbeiter den Kontakt zu den „Opfern“ herstellen und ebenso wie die Wohnungskäufer ausgenutzt werden, ja schon zur Kontaktaufnahme missbraucht werden. Nachdem sich dann heraus stellt, das das so genannte Steuersparmodell  „ Immobilie“  kein Sparmodell ist, beginnt nun für die „Vermittler“, die die Immobilie mit Halbwissen angeboten haben und dafür mit einem Apfel und Ei abgespeist wurden, der Spießrutenlauf.

2. Beim Notar – Die „bearbeiteten“ Wohnungskäufer unterschreiben übereilt und ohne Besichtigung der Wohnung einen Vertrag, der meistens nicht verstanden wurde.

3. Die Erkenntnis – Nun wird klar, dass man einem Betrug zum Opfer gefallen ist und welche finanziellen Auswirkungen das auf die Wohnungskäufer haben wird. Die Opfer und ihre Familien fühlen sich überfordert, ausgenutzt und betrogen. Leider befinden sich die Opfer in einer Sackgasse, der Kauf der Immobilie kann nicht rückgängig gemacht werden und der Verkauf nur mit großen finanziellen Verlusten. Manche Familien sind ruiniert, die Wohnungen sind oft nur die Hälfte dessen Wert was bezahlt wurde.

Außerdem lauert die Gefahr der Altersarmut, weil die Immobilie bei Rentenantritt noch nicht abbezahlt ist. Insolvenzen drohen, weil die überteuerten Kredite nicht bedient werden können.  

Folgende Unternehmen wurden von den Opfern und Familien benannt und kritisch bewertet, die Vertrauen vortäuschen  und Erwartungen nicht bestätigen: Die Grüezi Real Estate AG, Berlin ist in viele Prozesse verwickelt, bei denen Verbraucher über falsche Beratung und zu teuere Wohnungen klagen. Ähnliches gilt auch für die Vito City Properties, Berlin.

Folgende Firmen, die im Bundesgebiet verstreut sind, werden kritisch betrachtet: VIREO Berlin GmbH, Berlin, Patria Invest GmbH, Berlin, P2 Liegenschaften GmbH und so weiter:

 
Neunzig Grad Immobilien, Berlin
HIRA Grundstücks GmbH
Leucht Immobilien GmbH, Berlin
Gesellschaft für anspruchsvolles Wohnen Gmbh (ehem. Wohnen Im Park, GmbH), Ottobrunn
Neue Hausbau GmbH, Ottobrunn
Central Bauten- und Projektentwicklungsgesesellschaft mbH, Berlin
Central Wohnbaugesellschaft mbH
ISB Immoservice Berlin GmbH
T.K. Immobilien, Berlin
T.K. City Properties, Berlin
Ground Immobilien GmbH i.L. (ehem. LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH)
THALION Grundstücksgesellschaft, Berlin
Atlantis zehn Verwaltungs GmbH, Berlin
Alexander & Fronz GbR, Leipzig
Tecklenburg GmbH, Straelen
WBI Wohnen GmbH & Co. KG, Berlin
Merian Grundstücksgesellschaft mbH, Hannover
Momenta Grundbesitz GmbH, Schönwalde-Glien
EC-EuroConvent GmbH, Nürnberg
Heli GmbH, Leipzig
Heritus Gruppe, Leipzig
 
Vertriebe:
Signum Immobilien GmbH, Forst
Swiss Kontor, Berlin
Oeco-direkt GmbH (Vertrieb), Berlin
Correcta Pro GmbH, Berlin
UVBD, Berlin
Gröhler Vermögensberatung „Die Servicemarke“ GmbH, Schöneiche bei Berlin
Balin Service GmbH, Schöneiche bei Berlin,
GVB GmbH, Schöneiche bei Berlin
Fortuna Service GmbH, Schöneiche bei Berlin.
Tandem AG, Stuttgart
KK Royal Basement, Berlin
Die Steuerfüchse, Berlin
Die Steuerlupe, Berlin
Die Steuerschotten
Xpert 7, Berlin
RCM GmbH, Berlin

Jüngste Urteile machen vielen Betroffenen Hoffnung genauso wie die gesetzgeberischen Ideen für die Zukunft Missstände zu verhindern.

Aktuell urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt im Jahre 2012 – Az. 19 W 4/12 zur Haftung der Bank:
 
Die Bank ist zwar „nicht verpflichtet, … über die Risiken aus der Verwendung des aufgenommenen Kredits zum Erwerb der Eigentumswohnung aufzuklären. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist eine finanzierende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; NJW-RR 2000, 1576, beide m.w.N.).“ Aufklärungs- und Hinweispflichten bezüglich des finanzierten Geschäfts können sich daher nur aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls ergeben. Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urt. v. 03.06.2008, XI ZR 131/07)“

Diese Fallkonstellation tritt offenbar vermehrt auf. Weitere Ansatzpunkte für die Haftung Dritter ist die fehlerhafte Beratung und Überteuerung der Wohnungen. Entschlossenes Handeln ist angesagt.

Rechtsanwalt Dr. Schulte, Partner bei Dr. Schulte und sein Team hierzu: „Die verzweifelten Opfer erzählen, dass der Vermittler sehr nett war und man sich gut freundschaftlich verstanden habe. Nachdem die Wohnung nun ihnen gehörte, waren die neuen Freunde fort und Funkstille.“ Beim Notar schildert Dr. Schulte die Situation wie folgt: „Der Kauf einer Wohnung ist ja keine alltägliche Angelegenheit. Viele Betroffene geben mir gegenüber zu, dass diese überhaupt nicht wussten, was sie taten. Aber das Vertrauen zum Vermittler war so groß, das nichts in Frage gestellt wurde. Neben den rechtlichen Problemen kommen familiäre und finanzielle Schwierigkeiten hinzu. Hier ist Mut und Kreativität neben juristischem Können gefragt, um die Krise zu überwinden und zu einer richtigen Entscheidung zu kommen.

 

Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Markus Fellhauer

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 820 vom 1. März 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich