Recht und Gesetz

Neuerungen im Geldwäschegesetz – Edelmetalle wie Gold und Silber bleiben unberührt

Von Bankkaufmann und Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Berlin – München

Das Geldwäschegesetz enthält für den Verpflichteten Anwender in der Praxis umfangreiche und teilweise nur schwer erfüllbare Vorgaben. Nun soll das Gesetz nochmals verschärft werden. Hierzu liegt ein Gesetzesentwurf vor, der insbesondere auf dem Gebiet des E-Geldes Neuerungen vorsieht. Zudem soll die Grenze bei Bareinzahlungen drastisch verringert werden. Nach den bislang geltenden Regelungen mussten Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz ab einem Bargeschäft oder Bareinzahlung von 15.000,00 € die Identität des Einzahlenden feststellen. Diese Grenze soll nun auf 1.000,00 € herabgesetzt werden.

Hiervon ausgenommen sollen jedoch Geschäfte mit Edelmetallen wie Gold oder Silber bleiben. Grund waren Befürchtungen des Gesetzgebers, dass durch die Herabsetzung der Grenze auf 1.000,00 € kaum lösbare Schwierigkeiten für die Edelmetallbranche mit sich bringen würde. So liege bereits der Preis einzelner Sammler-Goldmünzen über diesem Betrag. Somit wäre jeder kleinere Münzhändler dazu verpflichtet gewesen, bei einzelnen Münzkäufen die Identität des Käufers zu prüfen; ein geradezu undurchführbarer Bürokratieaufwand.

Für Geschäfte mit Gold oder Silber bleibt es also, zumindest was die Identitätsprüfung angeht, bei den bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Geldwäsche. Allerdings betrifft die Novellierung des Geldwäschegesetzes weitreichende andere Gebiete. Zu einer Neuausrichtung oder Überprüfung der bisherigen Vorkehrungen bei den täglichen Geschäften ist daher aus anwaltlicher Sicht zu raten.

Gewerblichen Teilnehmern am Markt ist eher zu einer Übererfüllung und Transparenz zu raten, da Geldwäscheüberprüfungen häufig erhebliche Störungen des Geschäftsablaufes mit sich bringen. Da ist es hilfreich, Verdachtsmomente sofort ausräumen zu können. Auch an die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und entsprechende Handlungsanweisungen ist zu denken.

Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008
Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung im Bankenrecht.

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 807 vom 15. September 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich