Recht und Gesetz

Novo Ass AG – Abzocke mit Lebensversicherungen?

Die Novo Ass AG macht einen Millionenumsatz mit Lebensversicherungen. Das Geschäftsmodell der Aktiengesellschaft sieht vor, Kunden zur Kündigung ihrer Lebensversicherung zu motivieren und den ausgezahlten Rückkaufswert bei der Novo Ass AG zu investieren. Doch ist dieses Modell seriös und die Investition der Anleger sicher?

Die Versprechen der Novo Ass AG

Auf ihrer Homepage www.xzins.de wirbt die Novo Ass AG folgendermaßen:

„Wir sind die Spezialisten für Ihre Geld- und Kapitalanlagen. Unser Schwerpunkt liegt im Bereich der festverzinsten Anlagen. (…) Mit unseren Anlageangeboten investierten wir überwiegend in Immobilien, erneuerbare Energien sowie ausgewählte Bereiche mit z. B. dem Thema Wellness und Gesundheit (Genaues regelt der Anlagevertrag).“

Konkret verspricht die Novo Ass AG für ihre Festzinsanlage Moneysave3 bei einer Laufzeit von 6 Jahren einen Zinssatz von 6 % p. a. und bei einer Laufzeit von 8 Jahren einen Zinssatz von 8 % p. a.

Solch ein Versprechen gilt es in Niedrigzinszeiten jedoch erst einmal zu halten. Schließlich geht es für die meisten Anleger um ihre Altersvorsorge oder die Absicherung ihrer Familien!

Das Geschäft der Ankäufe von Lebensversicherungsankäufen läuft!

Zielgruppe der Novo Ass AG sind nach eigener Aussage sicherheitsorientierte Anleger, die keine Börsenkursschwankungen und Kopplung an prognostizierte Überschüsse möchten. Das Produkt Moneysave3 wird als einfach und überschaubar beschrieben. Es werden Zinsen oberhalb der Inflationsrate versprochen. Allerdings geben Kunden, die der Novo Ass AG den Rückkaufwert ihrer Lebensversicherungspolice zukommen lassen, dieser dadurch ein Darlehen. Diese Darlehensforderung wird in Euro festgelegt und verliert daher genauso mit der Inflation an Wert.

Insbesondere wird den Kunden glaubhaft gemacht, sie würden ihr Geld überwiegend in solide Sachwerte anlegen. Transparent ist dies jedoch nicht. Es ist bereits aufgefallen, dass das gewährte Darlehen nicht zweckgebunden ist und daher nicht notwendigerweise in eine der angepriesenen Anlageformen Immobilien, erneuerbare Energien sowie z. B. Wellness und Gesundheit angelegt werden muss. Im Ergebnis können die Anleger daher nicht sicher sein, was mit ihrem Geld passiert. Auch hinsichtlich der Verzinsung gilt zu beachten, dass die versprochenen Zinsen nicht jährlich ausgezahlt werden, sondern erst zum vereinbarten Vertragsablauf. Zwar wird dargestellt, dass diese auf Antrag des Anlegers auch ausgezahlt werden können, jedoch müsste dafür der Antrag auch angenommen werden.

Diese Vertragsgestaltung ist nicht genehmigungsbedürftig, da der Anleger mit seinen Forderungen hinter alle Gläubiger zurücktritt. Der Anleger gewährt dem Unternehmen in Form eines qualifizierten Nachrangdarlehen einen Kredit. Durch Vereinbarung eines qualifizierten Nachrangs wird der Tatbestand des Einlagengeschäfts umgangen. Das bedeutet, der Anleger gibt Geld und muss aber damit rechnen, dass er mit seiner Forderung ausfällt, wenn es dem Unternehmen nicht möglich ist, das Darlehen und die Zinsen zurückzuzahlen, ohne in Zahlungsschwierigkeiten zu gelangen. Gerade bei Gewährung eines Darlehens durch die Weitergabe von ausgezahlten Rückkaufswerten aus gekündigten Lebensversicherungen ergeben sich in der Praxis erhebliche rechtliche Probleme. So ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob der im Darlehen vereinbarte qualifizierte Nachrang wirksam ist oder nicht. Abhängig von diesem Prüfungsergebnis kann sich dann ergeben, ob vor Abschluss des qualifizierten Nachrangdarlehens eine Genehmigung nach § 32 KWG erforderlich war, da durch die Entgegennahme des Darlehens dann doch der Tatbestand des Einlagengeschäfts erfüllt wird.

Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bonn läuft zum AZ: 400 Js 875/12

Laut Medienberichten laufen seitens der Staatsanwaltschaft Bonn umfangreiche Ermittlungstätigkeiten wegen des Verdachts des Betruges nach § 263 Strafgesetzbuch gegen den Prokuristen der Novo Ass AG – Ulf Glatho.

Rechtsanwalt Dr. Schulte von der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Schulte und sein Team gab den Verantwortlichen der Novo Ass AG die Möglichkeit zur Stellungnahme – auch zu den strafrechtlichen Vorwürfen – und stellte eine Anfrage an diese. Warum? : „ Schnell geraten Unternehmen in Verruf, weil einzelne Verantwortliche den Hals nicht voll genug bekommen können oder kriminell veranlagt sind. Geld ist eine große Verlockung! Doch sollte man ein ganzes Unternehmen nicht mit Einzelnen gleichstellen. Deshalb haben wir der Novo Ass AG die Möglichkeit geben, zu der beruflichen Qualifikation der Verantwortlichen, ihrem Anlageangebot, den Vertriebsmethoden und ihrem Unternehmenskonzept Stellung zu nehmen. Leider erfolgte keine Reaktion…bezeichnenderweise?!“, so Rechtsanwalt Dr. Schulte.

Was dieses Ermittlungsverfahren ergeben wird, bleibt abzuwarten. Doch seriös scheint anders…

Unternehmenskonzept der Novo Ass AG – kein Einzelfall!

Rechtsanwalt Dr. Schulte von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ist dieses Geschäftsmodell aus seiner langjährigen Berufserfahrung hinreichend bekannt:

„Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit sind bereits mehrfach verzweifelte Kleinanleger an mich herangetreten, die einem ähnlichen Geschäftsmodell, wie das der Novo Ass AG, auf den Leim gegangen sind. Frustriert von den zu erwartenden Erträgen ihrer Lebensversicherung, kündigten sie ihre Versicherungspolicen und investierten den Rückkaufswert umgehend in ein neues Unternehmen.

Ähnlich agieren zum Beispiel die BSB Captura GmbH aus Iserloh oder auch die SAM Management Group AG mit Sitz in Hergiswil. Entscheidend in diesen Fällen kommt es darauf an, ob und wenn wie die Anleger hinsichtlich der Kündigung ihrer Lebensversicherungspolice und der Anlage ihres Rückkaufswertes beraten wurden. Eine etwaige Falschberatung seitens der Makler und Vermittler könnte auch der Novo Ass AG zuzurechnen sein und diese somit möglicherweise schadensersatzpflichtig machen.“

Ob es eine gute Entscheidung war, die Lebensversicherungspolice zu kündigen und in die Novo Ass AG zu investieren, wird sich für viele Anleger erst noch herausstellen. Doch schwer verdientes und gutgläubig investiertes Geld zu verlieren, tut weh und das sollte kein Anleger so einfach hinnehmen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1037 vom 24. August 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich