Recht und Gesetz

Opfer von Betrügereien – Kein gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen? – Opfer in schwieriger Lage – was tun?

Niemand ist gerne Opfer. Opfer zu werden ist traumatisch, egal ob ein 11jähriger Grundschüler beim Zoobesuch in Wuppertal geschlagen wird durch andere Kinder, oder ein Rom-Tourist bestohlen wird auf dem Petersplatz durch „Blumenfrauen“.

Die Gefühle dieser Opfer sind immer die gleichen – Ohnmacht, Wunsch nach Gerechtigkeit und Wiedergutmachung, Angst vor Wiederholung und Erschütterung des Selbstbildes.

Reflexartig versucht sich jeder zu schützen und zu reagieren. Der Schüler  Zoo kann bei der Lehrerin petzen; der Rombesucher Ufficio Pellegrini e Turisti 00120, Vatikanstadt Beschwerde führen. Beides ist kostenfrei für das Opfer….

Verliert jemand Geld durch einen Betrug ist nach dem deutschen System die Strafanzeige auch kostenfrei; Schadenersatz erlangt man aber nur, wenn man sich kümmert und die Ansprüche verfolgt. Briefe schreiben kann jeder, aber eine Klage? Und wen soll man verklagen? Ein Anwalt muss her. 

Anwalt kostet Geld – soll ich mich als Opfer überhaupt wehren?

Ausgangssituation

Der im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwalt hat hauptsächlich mit Betroffenen zu tun, die sich aufgrund einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage an ihn wenden und zumeist sehr verzweifelt sind. Die Befürchtung ist häufig, dass die als sicher geglaubte Altersvorsorge zu diesem Zeitpunkt schon komplett verlorengegangen zu sein droht. Nicht selten fühlen sich die Kapitalanleger schlichtweg betrogen und haben das Vertrauen in die Mitmenschen verloren.

Wenn es dann zum ersten Rechtsanwaltsgespräch kommt und der Anwalt unter Abwägung aller rechtlichen Möglichkeiten Perspektiven erläutert und gleichzeitig jedoch auch die Risiken der Rechtsverfolgung beschreibt, heißt es oftmals am Ende des Gesprächs:

Sagen Sie mir aber doch, warum sollte ich mein gutes Geld jetzt noch dem schlechten Geld hinterherwerfen?“ –  „Das Geld ist doch ohnehin verloren.“

Soll ein Opfer einer Betrügerei einen Rechtsanwalt beauftragen und Geld ausgeben?

Dieses Argument kann aus Sicht der Rechtsanwältin Helena Winker der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte & Partner mbB aus mehreren Gründen nicht gelten:

Geht man zunächst philosophisch an diese Frage heran, stellt sich die einfache Frage: Ist denn das vielleicht verlorengegangene Geld wirklich schlechtes Geld? Ist es nicht eher so, dass auch dieses hart und ehrlich verdientes Geld ist, um welches man kämpfen muss? So gesehen droht doch vielmehr ebenfalls „gutes“ Geld verloren gegangen.

Klar, der Anleger bezeichnet es als „schlechtes“ Geld, weil es innerlich schon als Verlust verbucht wurde oder weil er es einem möglichen Betrüger in den Rachen geworfen hat, obwohl er es sicher angelegt glaubte. Nochmal will der Anleger nicht reinfallen und wieder

Gutes Geld diesmal an den Rechtsanwalt verlieren.

Nur ist es so, dass der Anwalt immer Perspektiven und rechtliche Möglichkeiten aufzeigt, um Ansprüche geltend zu machen. Garantien kann der Anwalt nicht geben, aber in Betracht kommende Haftungsgegner aufzeigen, Risiken einschätzen und schlichtweg gute Arbeit leisten. Dabei sollte sich jeder Anleger fragen, ist mein gut verdientes Geld nicht des Kampfes lohnenswert? Die Devise sollte daher lauten: Ich investiere jetzt noch einmal gutes Geld, um um mein gutes Geld zu kämpfen!

Der Frage:  „Warum sollte ich gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen?“  ist oft Ausdruck von Frust, Enttäuschung, Wut und Hoffnungslosigkeit. All dies ist mehr als verständlich, da die Anleger für das in die Kapitalanlage investierte Geld viel Kraft, Energie und Glauben gesteckt haben. Dass es in dem ersten Moment dann an Kampfeswillen fehlt, mag nachvollziehbar sein.

Betrogene Kapitalanleger, die sich nicht wehren, machen Betrüger reich

Andererseits kann es jedoch nicht sein, dass durchschnittliche Kapitalanleger, die vielleicht 5.000,00 €, 10.000,00 € oder 15.000,00 € verloren haben, dies einfach so abschreiben. Je nach Relation handelt es sich dabei für den Einzelnen um sehr viel Geld. Ja sogar um dasjenige Geld, welches später einmal ein angenehmes Rentenalter finanzieren sollte. Trotzdem erkennen die Rechtsanwälte immer wieder Resignation und beinahe leichtfertiges Abschreiben des Geldes bei den geschädigten Anlegern. Diese Einstellung kann nicht richtig sein! Denn wenn sich die Anleger nicht wehren, werden die Initiatoren der unseriösen Kapitalanlageprodukte weiterhin so ihre Geschäfte betreiben. Es erscheint unter diesem Aspekt quasi viel einfacher, 300 Menschen um 5.000,00 € oder 10.000, 00€ zu betrügen, als einen Menschen um 1 Million. Warum stehen nicht die 300 Menschen auf, schließen sich zusammen und kämpfen für ihr Recht?

So erscheint es doch für viele selbstverständlicher, wenn das Auto vor der Haustür zerkratzt wird oder der Geldbeutel in der U-Bahn aus der Tasche gestohlen wird, sofort zur Polizei zu gehen und sich dies nicht gefallen zu lassen. Warum zeigen die Menschen hier viel mehr Engagement und Empörung?

Auch bei Kapitalanlagebetrügerein müssen die Opfer zusammenstehen und die Strafverfolgungsorgane unterstützen. 

Ein Gegenargument könnte hier sein: Warum sollte gerade ich mich für die Menschheit einsetzen? Auch hier ist die Antwort eigentlich ganz einfach: Es ist eine Frage der Zivilcourage  und vor allem bietet die anwaltliche Tätigkeiten Erfolgschancen! Legt man unseriösen Kapitalgesellschaften und deren Verantwortlichen das Handwerk, setzt man sich für die Gesellschaft ein. Aber nicht nur andere Kapitalanleger werden hiervon profitieren, sondern man ist es sich auch selbst schuldig.

Auch Geschäftsführer von Kapitalanlagegesellschaften, die von vornherein Böses im Schilde führten, sind Menschen. Auch diese können nicht mehr schlafen, wenn sie von ihren oftmals mehreren hunderten geschädigten Anlegern einen Anwaltsbrief nach dem anderen bekommen und verklagt werden. Läuft es allerdings für einen betrügerischen Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalanlagegesellschaft so, dass er mehrere hundert Anleger um ihr Geld gebracht hat, und sich daraufhin nur zwanzig zur Wehr setzen, so wird er sich immer ins Fäustchen lachen und genauso weitermachen. Dann ist es nicht einmal unwahrscheinlich, dass ihn selbst eine Haftstrafe von wenigen Jahren daran hindern würde, danach ein neues Kapitalanlagemodell auf den Markt zu bringen.

Woran mag die teilweise Resignation der Anleger liegen?

Vielleicht liegt es daran, dass der Handtaschendieb oder der Jugendliche, der sich mit dem Kratzer im Lack einen „Spaß“ erlaubt hat, für die Menschen greifbarer ist. Ein Geschäftsmann, der Millionen veruntreut hat, erscheint für den Verbraucher womöglich  nicht greifbar. Doch um diese Hürde zu nehmen, gibt es Rechtsanwälte, die im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahren und fachlich hochspezialisiert sind, um sämtliche Rechtsmöglichkeiten auszuschöpfen. Eine wichtige Information an dieser Stelle dürfte für den Anleger auch sein, dass ein rechtskräftiger Titel immerhin für 30 Jahre vollstreckbar ist. Also selbst wenn ein klagender Anleger immer auch das Insolvenzrisiko der Gegenseite trägt, so hat er dennoch drei Jahrzehnte Zeit, um Vollstreckungsmaßnahmen zu betreiben. Die Rechtslage ändert sich weiter zum Vorteil von Gläubigern, die Möglichkeiten Vermögen zu verstecken werden geringer. 

Eine weitere Hemmschwelle ist sicherlich die Sorge vor einer hohen Anwaltsrechnung. Hierbei haben die Rechtsanwälte auch schon zu Gehör bekommen, dass rechtliche Laien glauben, sie müssten dem „halsabschneiderischen“ Rechtsanwalt gerade noch mal so viel bezahlen, wie sie ohnehin schon verloren haben. Diesem Irrglauben kann man ganz einfach entgegentreten: Rufen Sie den Rechtsanwalt an und fragen Sie, welche Kosten für die Rechtsverfolgung auf Sie zukommen!

Jeder Rechtsanwalt ist dazu verpflichtet, eine Kostenaufklärung vorzunehmen. Klar, kostet ein Rechtsanwalt mehr, als der Besuch beim Friseur. Gar keine Frage. Die rechtsanwaltlichen Gebühren werden jedoch nicht willkürlich festgelegt, sondern richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Aber oftmals haben Rechtsanwälte auch die Möglichkeiten, z.B. im Rahmen von der Gründung einer Anlegergemeinschaft bei mehreren Geschädigten einer gleichen Kapitalanlage, jedenfalls bei der außergerichtlichen Tätigkeit besondere Vergütungsmodelle anzubieten. Auch klärt der Rechtsanwalt gerade die Mandanten, die selbst zahlen müssen, weil sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder weil die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt, vor einem kostenträchtigen Prozess nochmals ausführlich über Risiken hinsichtlich der Erfolgsaussichten sowie der voraussichtlichen Prozesskosten auf.

Staatliches Versagen auf Kosten der Anleger

Letztlich muss sich doch jeder Anleger zumindest fragen: Bin ich mir es nicht selbst schuldig, es wenigstens versucht zu haben? Denn eines steht fest, hat eine Kapitalanlagegesellschaft entweder bereits Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder reagiert sie schlichtweg nicht mehr auf schriftliche Anfragen, Aufforderungen oder Kündigungen, ist in der Regel von dem endgültigen Verlust des Geldes auszugehen. Also kann sich der Anleger entscheiden: Entweder er schreibt sein investiertes Kapital ab und unternimmt nichts oder aber er sagt sich: das Geld für einen kompetenten und spezialisierten Rechtsanwalt ist es mir wert, damit ich es wenigstens versucht habe. Oftmals kann die innere Ruhe erst dann wieder gefunden werden, wenn der Anleger sich sagen kann, ich habe um mein Geld gekämpft und ich habe nichts unversucht gelassen, um mir diese Ungerechtigkeit gefallen zu lassen.

 

For our international clients essential information of the press release in English:

The investor may decide: either he forgets about his invested capital and does nothing or he says to himself: the money for a competent and specialized lawyer is worth it so I have at least tried. Often the inner peace can be found again only if the investor can tell that he was fighting for his money and has left no stone unturned to put up with this injustice.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1481 vom 23. Dezember 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich