Karlsruhe (jur). Ein Richter muss in einem Strafurteil zur Volksverhetzung seine persönliche Meinung zur Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) außen vor lassen. Das Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass es keine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit darstellt, wenn die Dienstaufsicht eines Richters diesen auffordert, in einem Urteil politische Äußerungen zu unterlassen, die nichts mit dem Verfahren zu tun haben (Az.: R …