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Persönliche Richtermeinung gehört nicht ins Urteil

Karlsruhe (jur). Ein Richter muss in einem Strafurteil zur Volksverhetzung seine persönliche Meinung zur Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) außen vor lassen. Das Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass es keine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit darstellt, wenn die Dienstaufsicht eines Richters diesen auffordert, in einem Urteil politische Äußerungen zu unterlassen, die nichts mit dem Verfahren zu tun haben (Az.: R …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3857 vom 1. Dezember 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich