Gute Spar- und Vorsorgemöglichkeiten mit Sicherheit und Wertzuwachs. Eignen sich Goldsparpläne? Wie und wann pimt der PIM Gold – Sparvertrag? – Interview mit Rechtsanwältin Danuta Wiest, Dr. Schulte und sein Team.
Kunden der PIM Handelsgesellschaft mbH, ansässig Industriestraße 31 in Heusenstamm und geleitet vom Geschäftsführer Mesut Pazarci, können Gold in Blisterkarten oder auch größeren Summen erwerben. Deutschlands Bürger lieben die Vorsorge verbunden mit Sicherheit, kurzum: Sparen für schlechte Zeiten und für unsere lieben Nachkommen! Gäbe es hier Auszeichnungen, dann würde man bestimmt auf eine Goldmedaille hoffen können dürfen. Clever und ohne Tücken in Goldsparpläne zu investieren, scheint eine sichere Anlage zu sein. Der Name lockt mit Gold, doch was steckt dahinter? Kritisch muss gefragt werden, ob die Anleger tatsächlich Teilhaber und mit Gold belohnt werden?
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Gründungspartner der gleichnamigen Kanzlei verdeutlicht in seiner Veröffentlichung, dass der Handel mit Edelmetallen und die Lagerung momentan fast ausschließlich anmeldepflichtig sind und der Gewerbefreiheit unterliegen. Gewerbefreiheit bedeutet nach der Gewerbeordnung, dass jeder tätig werden darf ohne dass es einer besonderen Überwachung oder Gestaltung bedarf. Die Frage der Lagerung durch die Eigentümer ist zu klären um dem Sicherheitsbedürfnis vor Verlust durch Diebstahl und Unterschlagung der Sachwerte zu entsprechen , hierbei wären Gesetzesänderung der Gewerbeordnung angezeigt.
Die PIM Handelsgesellschaft mbH bietet Sparpläne in Gold an. Der Kunde überweist monatlich einen Betrag. Dieser Betrag soll zum Erwerb von Gold genutzt werden. Hört sich kinderleicht an, aber stimmt das? Wie genau funktioniert das System, gibt es genug Sicherheit für die Anleger und Verbraucher? Rechtsanwältin Danuta Wiest von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team erklärt im Interview die Zusammenhänge: „Die PIM Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Heusenstamm wurde 2005 von Mesut Pazarci gegründet. Das Sparprodukt der PIM HandelsgesellschaftmbH gestaltet sich wie folgt:
Der Kunde schließt mit der PIM Handelsgesellschaft mbH einen Vertrag ab, in welchen er einen monatlichen Betrag einzahlt. Die Kunden können Gold in Blisterkarten oder auch in größere Summen erwerben. Laut Presseberichten erfolgt die Übergabe des Goldes an den Kunden persönlich, auch durch den Geschäftsführer Mesut Pazarci. Die Möglichkeit der Goldlagerung wird angeboten. Bei Abschluss des Vertrages wird gleichzeitig ein Agio in Höhe von 5% fällig. Die Einrichtung des Sparkontos und auch die Abschlussgebühren (schließlich wollen die Vermittler ja auch ihr Geld verdienen) lässt sich die PIM Handelsgesellschaft mbH dann von ihren Kunden zu Beginn des Vertrages bezahlen.“
Womit ist dieses Prinzip vergleichbar?
Rechtsanwältin Wiest: „Das Prinzip ist dem Prinzip der Lebensversicherungen ähnlich. Hier zahlt der Versicherungsnehmer auch einen monatlichen Beitrag. Dieser dient in der Anfangszeit der Tilgung der Abschluss- und Verwaltungskosten. Nach dem Willen des Gesetzgebers darf das Versicherungsunternehmen die Abschluss- und Verwaltungskosten auf die ersten 5 Jahre des Versicherungsvertrages verteilen.
Die PIM Handelsgesellschaft mbH macht es ähnlich. Der Kunde zahlt mit Beginn des Vertrages monatlich seinen Sparbetrag. Im Unterschied zur Lebensversicherung dient jedoch die Bezahlung nur die Begleichung der Einrichtungs- und Abschlusskosten und wird nicht zum Erwerb von Gold verwendet. Erst wenn diese Kosten beglichen sind, wird von dem monatlichen Betrag Gold erworben.“
Ist diese Vorgehensweise ungewöhnlich? Wie sind die vertraglichen Bedingungen für die Anleger beziehungsweise, wann fängt der Anleger denn nun tatsächlich in Gold an zu sparen?
Rechtsanwältin Wiest: „Da die Verträge keine feste Laufzeit aufweisen, kann der Kunde den Vertrag jederzeit beenden. Wird der Vertrag also in der Anfangszeit, ca. 1,5 Jahre nach Abschluss des Vertrages aufgelöst und will der Kunde sein Gold veräußern, ist noch keins vorhanden. Lediglich der Vermittler hat seine Provision erhalten und die PIM Handelsgesellschaft mbH.
Hat der Kunde es jedoch geschafft innerhalb von 1,5 Jahren einen Betrag in Höhe von 10.000,00 Euro anzusparen, sollen ihm die Einrichtungs- und Abschlusskosten gutgeschrieben werden. In der Theorie bedeutet das, dass der Kunde für 10.000,00 Euro Gold erworben hat, welches ihm nach Beendigung des Vertrages als Sach- oder Geldwert zur Verfügung zu stellen wäre.“
Anleger müssen also durchhalten und erst einmal für die Kosten aufkommen?
Rechtsanwältin Wiest: „Ja. Denn wenn erst die Vermittler und die PIM Handelsgesellschaft mbH ihr Geld bekommen hat, wie soll dann von den eingezahlten 10.000,00 Euro Gold erworben worden sein? Hier stellen sich viele offene Fragen und von Transparenz keine Spur auch eine Erklärung findet sich auf der homepage der PIM Handelsgesellschaft mbH nicht. Weitere Fragen beziehen sich auf die Lagerung des Goldes, die Transparenz der Goldexistenz und der tatsächlichen Teilhaberschaft der Anleger.“
Welchen Tipp geben Sie den Anlegern von PIM-Gold Sparverträgen?
Rechtsanwältin Wiest: „Fazit ist, dass wer aus unerwarteten Gründen den Vertrag auflösen muss, noch bevor mit den monatlichen Raten die Einrichtungs- und Abschlusskosten bezahlt sind, keinen Cent und auch kein Milligramm Gold erhalten wird. Anleger werden sich mit der Frage konfrontiert sehen „Wo ist mein Gold geblieben und wo mein angespartes Geld?“ Deshalb sollten Anleger ihren Vertrag prüfen, gegebenenfalls Hilfe bei einem Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt einholen. Interessierte Anleger sollten vor Abschluss des Vertrages quer Fragen und weitere Informationen über die Risiken einholen. Von Seiten der Gesetzgebung wären Gesetzesänderungen der Gewerbeordnung zusätzlich angebracht. Der Edelmetall-Handel und die Lagerung von Edelmetallen sind gewerberechtlich kaum überwacht. Damit sind hohe Risiken verbunden. Gesetzestechnisch ließe sich höhere Sicherheit für die Anleger einfach schaffen.“
Danke für das Interview.
Oliver Mikus
Redakteur