Recht und Gesetz

PNO inkasso AG durch Landgericht Berlin zum Widerruf eines Schufa-Negativeintrages verurteilt

Die PNO inkasso AG aus Deggendorf musste vor dem Landgericht Berlin eine erstinstanzliche Niederlage in einem Rechtsstreit hinnehmen, der durch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team geführt wurde. Der PNO inkasso AG wurde vom Landgericht Berlin aufgegeben, einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG zu widerrufen.

Zudem muss die beklagte Inkassofirma aus Deggendorf der Schufa schriftlich mitteilen, dass auch die Scorewerte wiederhergestellt werden sollen. Außerdem muss die PNO (stehe für Pecunia non Olet – zu Deutsch “Geld stinkt nicht”) die Eintragung von Negativmerkmalen zukünftig unterlassen. Zuletzt wurden der PNO inkasso AG auch noch vom LG Berlin die bisher entstandenen Verfahrenskosten auferlegt.

Jahresbeitrag als Vereinsmitglied nicht gezahlt, daraufhin Schufa-Eintrag

Bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin meldete sich ein Fußballfan, der Vereinsmitglied beim 1. FC Union Berlin (Eisern Union) war. Aus der Vereinsmitgliedschaft war ein Jahresbeitrag nicht bezahlt worden. Zweitligist Union hatte daher einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Der Vollstreckungsbescheid war auch gegen den Betroffenen zu Gunsten des 1. FC Union Berlin erlassen worden.

Womit der Fußballfan nicht rechnete, war, dass die eingeschaltete Inkassofirma PNO inkasso AG die Forderung bei der Schufa eintragen würde. Der Fußballfan wandte sich daher an Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, Experte im Schufa-Recht, um sich bzgl. des Schufa-Negativeintrages beraten zu lassen.

Nachdem die PNO Inkasso AG durch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team zur Löschung des Negativeintrages aufgefordert worden war, was jedoch nicht fruchtete, beantragte Rechtsanwalt Dr. Schulte beim Landgericht Berlin kurzfristig den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Dieses führte zu einer mündlichen Verhandlung am 27.05.2014 vor dem Landgericht. Die mündliche Verhandlung führte Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann gemeinsam mit dem betroffenen Mandanten, der in Berlin wohnhaft und von Beruf Zugbegleiter ist.

Gericht entschied: Schufa-Eintrag rechtswidrig

Das Gericht entschied nach der mündlichen Hauptverhandlung dahingehend, dass der Negativeintrag durch die PNO inkasso AG rechtswidrig war und verurteilte diese daher zum Widerruf und zur zukünftigen Unterlassung des Eintrages. Zudem wurden der Inkassofirma die Verfahrenskosten auferlegt. Da es sich um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz handelt, ist die Entscheidung sofort vollstreckbar.

Die PNO inkasso AG und auch die Schufa Holding AG wurden durch Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team nach Vorliegen der Entscheidung zur Löschung des Negativeintrages erneut aufgefordert, nachdem dies bereits außergerichtlich geschehen war.

Gegen die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz besteht für die PNO inkasso AG die Möglichkeit des Rechtsmittels der Berufung zum Kammergericht Berlin. Zudem kann auch in einem Hauptsacheverfahren noch einmal über die Angelegenheit, die nunmehr zunächst vorläufig im schnellen Rechtsschutzverfahren durch das Gericht bewertet wurde, ausführlicher und dann auch abschließend geurteilt werden.

Dr. Thomas Schulte und Team bewertet den Erfolg wie folgt:

„Unser Mandant schuldete hier nur einen sehr geringen Forderungsbetrag. Bereits dies war aus unserer Sicht ein Grund dafür, dass der Negativeintrag nicht bestehen bleiben konnte. Ähnlich hat dies nun wohl auch das Gericht gesehen und die Inkassofirma entsprechend zum Widerruf verurteilt. Es bleibt abzuwarten, ob die PNO inkasso AG nun weitere Rechtsmittel ausschöpfen wird, um die Verurteilung noch einmal anzugreifen. Für unseren Mandanten stellt die Verurteilung einen ersten Erfolg dar. Er ist sehr dankbar für die schnelle Hilfe.“

Sollte die Entscheidung keine Rechtskraft erlangen oder in weitere Instanzen gehen, wird Dr. Schulte und sein Team erneut über den Vorgang berichten. Die vorliegende Pressemitteilung repräsentiert den Verfahrensstand zum 17.06.2014.

Schufa-Betroffene, Vereinsmitglieder, Fußballfans oder auch andere Verbraucher, die einen fraglichen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG oder einer anderen Auskunftei finden, dürfen sich gern an Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team oder auch Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann aus der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team in Berlin wenden, um sich über eine vorzeitige Möglichkeit zur Löschung rechtlich beraten zu lassen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1322 vom 18. Juni 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich