Postbank muss Score-Wert berichtigen lassen – Rechtsanwälte erstreiten zwei Urteile - Dr Thomas Schulte

Postbank muss Score-Wert berichtigen lassen – Rechtsanwälte erstreiten zwei Urteile

Score Werte errechnen die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer einen Kredit unproblematisch zurückzahlt anhand von mathematischen Formeln. Mit anderen Worten: der Mensch wird durchleuchtet und erhält eine Zahl. Aus dieser Zahl soll sich dann ergeben, wie wahrscheinlich die Kreditrückzahlung durch diese Person ist.

Beispiel: Ein Score von 99% bedeutet, dass zu 99% Wahrscheinlichkeit das Darlehen zurückgezahlt wird. Negative Meldungen verschlechtern den Score. Das ist auch klar; jemand, der einen negativen Schufaeintrag hat weil er z.B. eine Mobiltelefonrechnung nicht bezahlt hat, hat einen schlechteren Score Wert als derjenige, der immer brav zahlt. Nun gibt es das Problem, dass die Score Werte teilweise schlecht bleiben, obwohl der Schufaeintrag gelöscht wurde. Das galt auch in Fällen, in denen der Schufaeintrag zu Unrecht erfolgt war.

Die Rechtsanwälte haben in zwei Urteilen erreicht, dass die Postbank dazu verurteilt wurde, die Schufa Holding AG aufzufordern, die Score Werte wiederherstellen, als sei eine zuvor zu Unrecht erfolgte Eintragung nie erfolgt.

Das Landgericht Verden gab einer Klage eines hier vertretenen Postbank Kunden statt, der eine Forderung im Rahmen von ca. 600 Euro bestritten hatte. Die Postbank muss den Schufa Eintrag widerrufen und die Schufa auffordern, den Score Wert wieder so herzustellen, als sei der Eintrag nie erfolgt, urteilte das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Berichtet haben unter anderem der Nachrichtensender N-TV und der MDR

Einen weiteren Erfolg verbuchten die Rechtsanwälte vor dem Landgericht Berlin. Dieses verurteilte ebenfalls die Postbank, die Schufa zur Score Berichtigung aufzufordern. Dies sei auch noch dann notwendig, wenn der Eintrag bereits durch Zeitablauf nach drei Jahren gelöscht sei, so das Gericht, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass der durch Zeitablauf gelöschte Eintrag den Score Wert beeinflusst habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Ausrede vieler eintragender Stellen, man sei ja nicht die Schufa und könne den Score Wert nicht beeinflussen, ist daher vor den o.g. Landgerichten gescheitert.

Wer schnell handelt, kann auch Rechtsschutz durch eine einstweilige Verfügung erlangen. Dies zeigt ein neuer Fall aus Berlin, in dem erst kürzlich das Landgericht Berlin gegen die BID Bayrischer Inkasso Dienst AG eine einstweilige Verfügung erließ, in dem diese verurteilt wurde, einen Negativeintrag zu widerrufen und ebenfalls die Schufa aufzufordern, den Score Wert wieder herzustellen, als sei der Eintrag nicht erfolgt.

Auch Bürger ohne Negativeintrag berichten den Rechtsanwälten von schlechten Score Werten. Hier kann der Betroffene die Schufa direkt zur Korrektur oder zur Auskunft über die Berechnungsgrundlage in Anspruch nehmen. Die Rechtsanwälte führen auch hier bereits mehrere Verfahren gegen die Schufa, um Score Korrekturen und die Offenlegung der Berechnungsgrundlagen zu erreichen. Das Scoring ist eine Datenverarbeitung und nur zulässig unter der Voraussetzung des § 28b BSDG. Voraussetzung ist ein anerkanntes wissenschaftlichen Verfahren. Die Beweislast liegt bei der  Auskunftei. Im Übrigen muss die Auskunft nachvollziehbar sein und so differenziert, dass eine Klärung auch gerichtlich möglich.

Update 2024 – Urteile zur Schufa und deren Auswirkungen

In den letzten Monaten haben mehrere deutsche Gerichte bedeutende Urteile gefällt, die sich mit der Löschung von Schufa-Einträgen und der Korrektur von Score-Werten befassen. Diese Entscheidungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Rechte von Verbrauchern und die Praxis der Schufa in Bezug auf die Speicherung von Daten.

Landgericht Traunstein, 28. Oktober 2024, Az.: 3 O 801/24

Das Landgericht Traunstein entschied, dass die Schufa verpflichtet ist, einen Eintrag über eine titulierte Forderung nach deren Erfüllung innerhalb von sechs Monaten zu löschen und den Score des Klägers entsprechend zu korrigieren. Das Gericht erkannte an, dass die Schufa ein Interesse an der Speicherung von Informationen hat, stellte jedoch fest, dass die längere Speicherung unzulässig sei, wenn bereits eine Restschuldbefreiung nach sechs Monaten erfolgt ist. Dies könnte dazu führen, dass viele Verbraucher schneller zu einer besseren Kreditwürdigkeit gelangen können

Landgericht Karlsruhe, 26. September 2024, Az.: 7 O 118/24

In einem ähnlichen Fall entschied das Landgericht Karlsruhe, dass die Speicherung von Daten über beglichene Forderungen über einen Zeitraum von zwölf Monaten hinaus unzulässig ist. Das Gericht argumentierte, dass Schuldner nicht schlechter bewertet werden dürfen als solche, die durch Restschuldbefreiung von ihren Verpflichtungen befreit wurden. Diese Entscheidung könnte dazu führen, dass Verbraucher schneller aus negativen Score-Bewertungen herauskommen und somit bessere Kreditkonditionen erhalten.

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Landgericht Mönchengladbach, 2. September 2024, Az.: 10 O 158/23

Das Landgericht Mönchengladbach entschied ebenfalls für den Kläger und wies darauf hin, dass eine dreijährige Speicherdauer für einen Eintrag unverhältnismäßig sei. Die Schufa wurde verpflichtet, den Eintrag zu löschen und den Score zu korrigieren. Diese Entscheidung könnte dazu beitragen, dass Verbraucher nicht länger als nötig unter den Folgen alter Schulden leiden müssen

Landgericht Duisburg, 24. Juli 2024, Az.: 4 O 423/23

Das Landgericht Duisburg stellte fest, dass die Schufa auch hier einen Eintrag löschen und den Score anpassen muss, da die wirtschaftlichen Nachteile für den Kläger erheblich waren. Das Gericht betonte erneut das berechtigte Interesse der Verbraucher an einer schnellen Löschung ihrer Daten

Oberlandesgericht Naumburg, 2. März 2023, Az.: 4 U 81/22

In einem früheren Urteil entschied das OLG Naumburg, dass die Schufa für unzulässige Einträge haftet und Schadensersatz in Höhe von 4.000 € zahlen muss. Dies zeigt eine zunehmende Tendenz der Gerichte, Verbraucherrechte zu schützen und unrechtmäßige Praktiken der Schufa zu sanktionieren

EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2023 (C-26/22, C-64/22)

Der Europäische Gerichtshof entschied über die Unzulässigkeit der öffentlichen Speicherung von Insolvenzdaten nach Schuldenregulierung. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Praxis der Schufa haben und weitere rechtliche Schritte zur Verbesserung des Datenschutzes für Verbraucher nach sich ziehen

Fazit

Die genannten Urteile verdeutlichen eine klare Tendenz in der Rechtsprechung hin zu einem stärkeren Schutz der Verbraucherrechte im Kontext der Schufa-Datenbank. Die Gerichte erkennen zunehmend an, dass eine längere Speicherung negativer Daten unverhältnismäßig ist und den wirtschaftlichen Handlungsspielraum der Betroffenen erheblich einschränkt. Diese Entwicklungen könnten dazu führen, dass Verbraucher schneller aus negativen Einträgen herauskommen und ihre Kreditwürdigkeit verbessern können.

Als zentrale Kreditauskunftei in Deutschland beeinflusst die SCHUFA maßgeblich die Kreditwürdigkeit von Millionen Menschen. Doch fehlerhafte oder ungenaue Daten – ob durch Verwechslung, veraltete Informationen oder Betrug – können dazu führen, dass Kredite abgelehnt oder ungünstigere Konditionen gewährt werden. Dieser Leitfaden zeigt auf, welche Fehler häufig vorkommen, welche Rechte Betroffene haben und wie sie diese durchsetzen können.

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt und verarbeitet Daten über das Zahlungsverhalten von über 68 Millionen Personen und 6 Millionen Unternehmen. Ziel ist es, Unternehmen eine fundierte Einschätzung der Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden zu ermöglichen. Zu den gespeicherten Daten gehören persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum sowie aktuelle und frühere Adressen und Finanzdaten wie Zahlungsdaten, Kreditkarten, laufende und getilgte Kredite und Insolvenzen. Obwohl die Datenverarbeitung automatisiert erfolgt, können Fehler erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben.

Häufige Fehler bei SCHUFA-Einträgen sind Verwechslungen von Personen, ungenaue Daten wie als offen geführte, aber bereits beglichene Forderungen, veraltete oder doppelte Einträge und betrügerische Konten durch Identitätsdiebstahl. Jede dieser Fehlerarten kann zu einem sinkenden SCHUFA-Score führen und finanzielle Nachteile nach sich ziehen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schützen die Rechte von Verbrauchern bei der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten. Zu den wichtigsten Rechten gehören das Recht auf Berichtigung und Löschung, der Anspruch auf Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden sowie die Transparenzpflicht und Rechenschaftspflicht von SCHUFA.

Um fehlerhafte Einträge zu berichtigen, sollten Betroffene zunächst eine aktuelle SCHUFA-Auskunft anfordern. Fehlerhafte Einträge müssen genau dokumentiert und mit Nachweisen wie Zahlungsbelegen oder Schriftverkehr belegt werden. Betroffene können direkt bei der SCHUFA Korrekturen beantragen oder sich an Gläubiger wenden, die falsche Informationen gemeldet haben. Es ist wichtig, den Fortschritt der Korrektur zu überwachen und nach Abschluss der Bearbeitung eine neue SCHUFA-Auskunft zu prüfen.

Betroffene können bei nachweisbaren Schäden Schadensersatz verlangen. Materielle Schäden umfassen finanzielle Verluste wie abgelehnte Kredite oder höhere Zinsen. Immaterielle Schäden wie Stress oder Rufschädigung werden zunehmend von Gerichten anerkannt, auch ohne umfangreiche Beweise.

Gerichtliche Präzedenzfälle zeigen, dass automatisierte Entscheidungen wie Kreditwürdigkeitsbewertungen menschlicher Kontrolle bedürfen, um Datenschutzrechte zu wahren. Aktuelle Urteile belegen, dass auch immaterielle Schäden wie emotionaler Stress ersatzfähig sein können.

Regelmäßige Überprüfungen der SCHUFA-Daten, sorgfältige Dokumentation und rechtlicher Beistand sind entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Rechte durchzusetzen. Fehlerhafte SCHUFA-Einträge können schwerwiegende Folgen haben. Dank der DSGVO und des BDSG haben Verbraucher jedoch umfassende Rechte, um solche Einträge zu korrigieren und Schadensersatz zu erhalten.

Dr. Thomas Schulte – Anwalt für SCHUFA-Opfer: Ihre Rechte effektiv schützen

Als erfahrener Rechtsanwalt unterstütze ich Betroffene, die durch fehlerhafte oder veraltete SCHUFA-Einträge eingeschränkt werden. Mein Ziel ist es, Ihre Bonität wiederherzustellen, indem unrechtmäßige Einträge gelöscht und Ihre Rechte konsequent durchgesetzt werden. Vertrauen Sie auf meine umfassende Erfahrung im Datenschutz und Kapitalmarktrecht.

Unterstützung bei negativen SCHUFA-Einträgen

Negative SCHUFA-Einträge können Ihre Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen. Viele Betroffene erfahren erst von einem Eintrag, wenn ein Kredit oder Vertrag abgelehnt wird. Oft handelt es sich um falsche, veraltete oder unrechtmäßige Einträge, die gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berichtigt oder gelöscht werden müssen. Als spezialisierter Anwalt prüfe ich für Sie:

•Verjährte Daten, die nicht mehr gespeichert sein dürften

•Falsche oder unvollständige Informationen

•Einträge, die ohne ausreichende Mahnungen oder Hinweise erstellt wurden

Ihr Weg zu einer verbesserten Bonität

Ich biete Ihnen eine strukturierte Unterstützung, um Ihre SCHUFA-Daten zu bereinigen:

1.Analyse der SCHUFA-Datenkopie, die gemäß Artikel 15 DSGVO angefordert wird

2.Prüfung der Einträge auf Löschfristen, Fehler und Datenschutzverstöße

3.Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der SCHUFA oder den Urhebern der Einträge

Mit meiner anwaltlichen Unterstützung erhöhen sich Ihre Chancen auf eine schnelle und rechtssichere Löschung erheblich.

Vorteile anwaltlicher Unterstützung bei der SCHUFA-Löschung

Die SCHUFA und andere Auskunfteien zeigen erfahrungsgemäß eine höhere Kooperationsbereitschaft, wenn ein spezialisierter Anwalt auftritt. Ich übernehme den gesamten Prozess für Sie, von der Einholung der Datenkopie bis zur gerichtlichen Klärung bei Bedarf.

Ihre Vorteile im Überblick:

•Schnelle und sichere Löschung falscher Einträge

•Wiederherstellung Ihrer Bonität und Kreditwürdigkeit

•Umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung

Kostenfreie Erstberatung

In einer kostenfreien Erstberatung analysiere ich Ihre individuelle Situation und erkläre Ihnen, wie wir gemeinsam Ihre SCHUFA-Daten bereinigen können. So erhalten Sie einen klaren Überblick über die nächsten Schritte und mögliche Erfolgsaussichten.

Unterstützung durch Ihre Rechtsschutzversicherung

In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Löschung eines SCHUFA-Eintrags. Ich prüfe gerne für Sie, ob Ihre Versicherung greift, und berate Sie zu möglichen Finanzierungsoptionen. So bleiben Ihre Kosten kalkulierbar und überschaubar.

Kontaktieren Sie mich für Ihre SCHUFA-Löschung

Dr. Thomas Schulte

Malteserstraße 170

12277 Berlin

Telefon: 030 – 22 19 220 20

E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt unterstützen, um Ihre SCHUFA-Einträge schnell und sicher bereinigen zu lassen. Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Beratung und verbessern Sie Ihre Bonität nachhaltig.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 742 vom 10. März 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich