Recht und Gesetz

Prokon-Pleite ruft die Bundesregierung auf den Schirm

Nun ist es offiziell: die PROKON Regenerative Energien GmbH hat nach eigenen Angaben auf ihrer Homepage einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Itzehoe gestellt. Dieser Fakt hat politische Dimensionen.

Nach verschiedenen Medienberichten schaltet sich im Fall Prokon nun auch die Bundesregierung ein und möchte Konsequenzen aus diesem Fall ziehen. Die Bundesregierung soll den Verkauf risikoreicher Kapitalanlagen an Kleinanleger beschränken wollen und womöglich sogar verbieten. Da es sich bei Kleinanlegern hauptsächlich um Verbraucher handelt, ist hier die Politik in der Pflicht den Schutz der Verbraucher (§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch) zu stärken.

Das primär zuständige Ministerium ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMELV). So lautet die Prämisse des Ministeriums: „Entscheidungen zu Versicherungen, Krediten, Geldanlagen oder zur Altersvorsorge können große Auswirkungen auf Lebensgestaltung und finanzielle Bewältigung späterer Lebenssituationen haben. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen klare und vergleichbare Informationen und eine hohe Beratungsqualität“.

Prokon-Anleger wollten ihren privaten Beitrag zur Vorsorge leisten – und nun?

Im Falle der Unternehmensgruppe Prokon stehen nun 75.000 Anleger vor dem möglichen Totalverlust ihrer Geldreserven und Altersvorsorge. Das seitens der Politik unentwegt gepredigte Erfordernis einer privaten Altersvorsorge scheint für die tausenden frustrierten und geschädigten Anleger der Prokon nun wie purer Hohn. Das dabei nicht nur die betroffenen Anleger den Glauben an die Werte für eine Investition in gute wirtschaftliche Unternehmen, hier nun der Bereich Erneuerbare Energien, verlieren ist nachvollziehbar.

Leuchtendes Licht „Energiewende“ nun verfinstert?

Der Fall Prokon betrifft aber auch die Umweltpolitik. Denn wenn eine der führenden Unternehmensgruppe in Deutschland für Windenergie, Biogene Kraftstoffe, Biomasse und Strom pleite geht, stellt dies das gesamte Image der Energiewende in ein schlechtes Licht. Die ganze Werbung und Überzeugungsarbeit für die Energiewende und die Notwendigkeit der Förderung erneuerbarer Energien hilft nichts, wenn für 75.000 Anleger ihr privates finanzielles Engagement in diese Idee mit dem voraussichtlichen Totalverlust endet. Und all diejenigen, die nicht in Prokon investiert haben, sind zwar heil froh, aber die Frage in Bezug auf die Sicherheit von Investitionen in Geldanlagen und zur Altersvorsorge treibt nun nicht nur alle Verbraucher um, sondern auch Wirtschaftsunternehmen.

Hoffnung und Zuversicht für Prokon-Anleger?

Wie geht es nach dem ganzen Hin und Her weiter, welche Hilfe kann erwartet werden? Weitere Unsicherheit und Ungewissheit steht im Raum, welche finanziellen Auswirkungen bekommen die betroffenen Prokon-Anleger und ihre Familien zu spüren und der Ruf nach Hilfe wird lauter. Rechtsanwalt Dr. Schulte von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hat wenig Hoffnung, dass eine Sanierung der Prokon erreicht werden wird: „ Es war zu erwarten, dass die Prokon Regenerative Energien GmbH einen Insolvenzantrag stellen wird. Insbesondere nach den veröffentlichten Abstimmungsergebnissen der Genussrechtinhaber. Nun muss zunächst geprüft werden, ob das Insolvenzverfahren auch tatsächlich eröffnet werden kann. Hierzu wurde nach Angaben der Prokon Herr Dr. Penzlin vom Amtsgericht Itzehoe als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Der Appell von Prokon „Das bedeutet allerdings keineswegs das Aus für Prokon“ klingt da eher wie Zweckoptimismus. Tatsächlich sollte die Politik hieraus Konsequenzen ziehen und durch entsprechende Gesetzesmaßnahmen den Verbraucherschutz auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt stärken.“

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1159 vom 23. Januar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich