Recht und Gesetz

Prokon redet ihren Anlegern ins Gewissen

Kündigung ja oder nein, dass ist hier die Frage. Die Prokon Regenerative Energien GmbH hat sich in Anbetracht der drohenden Insolvenz am 16.01.2013 an ihre Anleger gewandt.

Mit dem Aufruf „Wir kämpfen um Ihr Vertrauen!“ versuchte die Prokon ihren Anlegern klarzumachen, dass eine weitere Kündigung der Genussrechte in Hinblick auf eine mögliche Insolvenz und der damit einhergehenden Verteilung der Insolvenzmasse wirtschaftlich keinen Sinn macht. Noch kämpft das Unternehmen dafür, eine Insolvenz zu verhindern und versucht daher ihre tausenden Anleger mit ins Boot zu holen. Diese stehen nun vor einer schwierigen Entscheidung. Verständlicherweise haben die Anleger Angst um ihr investiertes Kapital, dass nicht selten als Altersvorsorge rentabel angelegt werden sollte. Da fällt es schwer weiterhin Vertrauen in die Prokon zu haben, zumal zahlreiche Wirtschaftsmedien und deren Experten seit geraumer Zeit ihre Stimme kritisch gegenüber Prokon erheben.
Nach Ansicht der Prokon sei eine Insolvenz nur zu verhindern, wenn am 20.01.2014 für mindestens 95 % des Genussrechtskapitals die Zusage vorgelegen hätte, dass die Anleger dieses Kapital mindestens bis zum 31.10.2014 nicht kündigen werden und bei einer eventuellen späteren Kündigung eine Rückzahlung innerhalb von 12 Monaten zustimmen, die auch in Raten erfolgen kann. Diese Frist ist nun ohne das gewünschte Ergebnis abgelaufen. Und dennoch wirbt die Prokon, vertreten durch ihren Geschäftsführer Carsten Rodbertus, weiter um das Vertrauen der Anleger.
Allerdings verlangte Prokon ihren Anlegern mit dieser Entscheidung viel ab und dies unter einer sehr kurzen Fristsetzung.

Veröffentlicht wurde der Vorschlag am 16.01.2014 und nur vier Tage später sollten die Anleger ihre Entscheidung mitteilen. In Anbetracht von 75.000 Anlegern war die Wahrscheinlichkeit, dass in vier Tagen 95 % der Genussrechtsinhaber auf die Kündigung ihres Genussrechtskapitals verzichten, von vorneherein relativ gering.
Rechtsanwalt und Gründungspartner Dr. Thomas Schulte und Team von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team äußert sich zum Aufruf der  Prokon vom 16.01.2014 wie folgt: „Ganz Unrecht hat die Unternehmensgruppe natürlich nicht, dass das weitere Abziehen des Genussrechtskapitals jedenfalls in der Konsequenz die Antragsstellung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit sich ziehen wird. Insofern ist aus unternehmerischen Gesichtspunkten der Appell auf weitere Kündigungen zu verzichten zumindest nachvollziehbar. Auffällig ist allerdings, dass die Prokon damit natürlich auch die Verantwortung für die bevorstehende Besiegelung der Unternehmenspleite durch Insolvenz auf ihre Privatanleger abwälzt. Prokon vermittelt hier den tausenden und auf das äußerste verunsicherten Anlegern das Gefühl, dass sie am Ende „schuld“ an der Insolvenz sind, wenn sie die geforderte Zusage nicht abgeben. Ob damit tatsächlich das Vertrauen der Anleger zurückgewonnen werden kann, bleibt zu bezweifeln.“

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1160 vom 16. Januar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich