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Prokon Unternehmensgruppe: Genussrechte – Windenergie – Nutzung natürlicher Ressourcen

Prokon in der Kritik – Sind tausende von Anleger noch immer „grün“-äugig? – von Dr. Thomas Schulte und Team

Zu bester Sendezeit strahlte die ARD am 14.August 2013 in ihrer Sendung Plusminus einen wiedermal äußerst kritischen Bericht zur Prokon Unternehmensgruppe aus. 

Der Tenor der Sendung: handfeste Beweise gibt es zwar noch nicht, aber alles riecht nach einem riesigen Schneeballsystem.

Tausende Anleger springen auf das Anlageprodukt der Prokon an

Die Prokon Unternehmensgruppe wirbt auf ihrer Internetseite damit, mehr als 17 Jahre Erfahrungen in der Projektierung, der Finanzierung, Realisierung sowie der kaufmännischen Geschäftsführung und der technischen Betriebsführung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien und der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen zu haben. Dies lässt die Anleger in das Unternehmen vertrauen – denn kann ein so beständiges Unternehmen wirklich unseriös sein?

Auf der Homepage springt einem die Werbung für die Prokon Genussrechte direkt ins Auge. Beworben werden diese Genussrechte mit einer Grundverzinsung von 6 % p. a. zzgl. erfolgsabhängiger Überschussbeteiligungen und der Wahlmöglichkeit zwischen Genussrecht mit kurzer und mit fester Laufzeit zwischen 5 und 10 Jahren.

Genussrechte sind im Gesetz nicht definiert, werden aber zum Beispiel in § 221 Abs. 3 AktG sowie in § 8 Abs. 3 S. 2 KStG erwähnt. Anleger geben der Gesellschaft das Recht, in den Genuss ihres Kapitals zu kommen – vergleichbar mit einem Darlehen. Hierfür erhalten Anleger eine Verzinsung und eine Gewinnbeteiligung.

Prokon richtet sich dabei nicht nur an Großanleger, sondern auch an Kleinstanleger schon ab 100,00 €. Jeder kann also Teil der vermeintlichen Erfolgsgeschichte werden- das lässt das Unternehmen bürgernah und bodenständig wirken.

Was ist an den Versprechen von Prokon dran?

Nicht von der Hand zu weisen ist das Urteil des OLG Schleswig vom 05.09.2012, wonach der Verkaufsprospekt der Prokon-Unternehmensgruppe irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit und zur angeblichen „maximalen Flexibilität“ der Geldanlage enthalte. Dies kann Ansprüche der Anleger aus Prospekthaftung nach sich ziehen. Hierüber hatte die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team bereits im letzten Jahr in der Presse berichtet.

Bisher hat allerdings kein Anleger der Prokon Geld verloren. Auch die Renditeauszahlungen wurden bisher ausnahmslos vorgenommen.

Zweifel bleiben jedoch bestehen. So berichtete die ARD erst kürzlich in ihrem Wirtschaftsmagazin Plusminus ausführlich über Prokon unter der Überschrift „Windige Versprechen“.

In diesem Beitrag äußerte auch eine Finanzexpertin der Verbraucherzentrale, Frau Gabriele Schmitz, ihre Skepsis. So sagte sie gegenüber Plusminus, dass so lange Prokon nicht nachweisen könne, dass sie Gewinne erwirtschaftet, die es erlauben eine so lange Verzinsung zu zahlen – in der Vergangenheit waren es sogar 8 % – müsse man Zweifel haben, ob diese Zinsen nicht aus dem frischen Anlegergeld gezahlt würden.

Dies lenkt wiederum den Verdacht auf ein sogenanntes Schneeballsystem.

Bestätigt wird dieser Verdacht durch Prof. Michael Olbrich vom Institut für Wirtschaftsprüfung der Universität des Saarlandes, der für Plusminus die öffentlich abrufbaren Zahlen von Prokon analysierte. Er kam zum Ergebnis, dass die Universität bisher keinen Jahresüberschuss hätte ermitteln können, der es ermögliche, die durch die Prokon an die Anleger versprochenen Zinsen zu leisten.

Hat Prokon etwas bewusst unter den Tisch fallen lassen?

Laut Prokon ist das alles nur reine Medienhetze. Deshalb hat sich die Prokon auch nicht nehmen lassen auf ihrer Internetseite (www.prokon.net) am 16. August 2013 eine ausführliche Gegendarstellung zu dem Bericht von Plusminus zu veröffentlichen.

Nur eine Auffälligkeit darf bemerkt werden. In der Sendung Plusminus wurde auch ein Interview mit dem stellvertretenden Bürgermeister Detlev Moss von der Gemeinde Barnsdorf- Fresenhede geführt. Plusminus recherchierte, dass laut Prokon – Firmenseite dort ein riesiger Windpark mit angeblich 3 Millionen Verkehrswert geplant sei.

Tatsächlich stellte sich jedoch raus, dass laut Aussage von Herrn Moss auf der vorgesehenen Fläche, die sich in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, definitiv keine Windparkanlage errichtet werden wird.

Zufall oder Absicht? Genau auf diese Aussage ging die Prokon bei ihrer äußerst dezidierten Gegendarstellung auf ihrer Homepage mit keinem einzigen Wort ein…

Es wird sich zeigen, ob die Prokon tatsächlich ein solch florierendes und ehrliches Unternehmen ist, wie es die Selbstdarstellung verspricht. Denn entweder die kritische Berichterstattung tut Prokon Unrecht oder die Bombe platzt früher oder später und tausende von Anlegern erleben ihr „grünes“ Wunder.

 

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1044 vom 3. September 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich