Architektur / Pixabay

„Proven Oil Canada“ – Unternehmensgruppe

Fragwürdige Geschäftsentwicklungen – Nach Zusammenschluss von sechs Beteiligungsgesellschaften werden Anlegern auch noch die versprochenen Vorabauszahlungen gestrichen

Die über 14.000 Anleger müssen mit der Streichung ihrer versprochenen Vorabauszahlungen von versprochenen 12 % p. a. im Jahr 2014 rechnen. Die „Canadian Oil and Gas International Limited Partnership“ (COGI) enthält insgesamt sechs ehemalige Fondsbeteiligungen (POC Eins; POC Zwei; POC Growth; POC Growth 2; Growth 3 Plus sowie die POC Natural Gas). Emittiert wurde diese Beteiligung von dem Berliner Emissionshaus und Tochtergesellschaft des kanadischen Initiators die „Proven Oil Canada Energy Solutions GmbH“ mit der Geschäftsführerin Monika Galba.

Wie geht es für Anleger der Canadian Oil und Gas weiter?

Den verschiedenen Verkaufsprospekten zu den jeweiligen Objektgesellschaften ist zu entnehmen, dass quartalsweise Vorabauszahlungen von 12 % der Nominaleinlage p. a. versprochen wurden. Die Mindesteinlage betrug 10.000,00 Euro zzgl. 5 % Agio. Die betroffenen Geld-Anleger der Proven Oil beteiligten sich entweder als Direktkommanditisten oder mittelbar als Treuhandkommanditisten. Investiert wurde in die einzelnen Fondsgesellschaften, dabei sollte insbesondere in kanadische Gas- und Ölprojekte finanziert werden. Insbesondere verwies die COGI immer wieder darauf, dass es sich dabei um bereits produzierende Gesellschaften handelte, und erweckte auch daher bei den Anlegern den Eindruck, dass es sich hierbei um ein sicheres Investitionsgeschäft handeln würde.

Proven Oil „COGI“ Rundschreiben November 2013 „Vorabauszahlungen reduziert“

Zunächst haben sich bei den Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Schulte und sein Teamn in Berlin besorgte Anleger gemeldet, die mitteilten, dass die COGI bereits im November 2013 in einem Rundschreiben mitteilte, dass Vorabauszahlungen für das Kalenderjahr 2014 wahrscheinlich reduziert würden.

Proven Oil „COGI“ für 2014 werden Vorabauszahlungen ganz gestrichen

In einem, den Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team intern vorliegenden Schreiben der Geschäftsführerin Monika Galba vom 28.02.2014, teilte diese mit, dass es wegen Transportengpässen zum Hauptabnehmer USA zu erheblichen Mindereinnahmen kam. Daher habe die kanadische Geschäftsführung der Fondsgesellschaften entscheiden müssen, dass Vorabausschüttungen nun mehr ganz zu streichen seien, weil so wörtlich „die ungünstigen Marktverhältnisse in Kanada“ dies erfordern würden.

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auch die „WirtschaftsWoche“ sind sich einig, dass das größte Problem in einem Missmanagement läge. Gerade, dass Anlegern feste Vorabauszahlungen versprochen und diese auch ausgezahlt wurden, d. h. diese nicht flexibel auf den Gas- und den Ölmarkt reagieren konnten, musste wohl zu einem Liquiditätsengpass führen. Überdies muss geprüft werden, wie es überhaupt zu Transportengpässen kommen konnte und ob dies nicht hätte vorab durch das Management geklärt werden müssen. Insbesondere hätte die Emissionsgesellschaft wohl im Verkaufsprospekt darauf hinweisen müssen.

Risiken für Anleger der Proven Oil

„Nun müssen Anleger grundsätzlich damit rechnen, dass sie bereits erhaltene Ausschüttungen sogar zurückzahlen müssen. Dies ergibt sich aus den gesellschaftsrechtlichen Regelungen und Gesetzen“, erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Schulte. Der Direktkommanditist, aber auch der mittelbare Treuhandkommanditist ist grundsätzlich zur Nachhaftung verpflichtet. Schlimmer noch, er haftet sogar mit der kompletten Einlage.

Betroffene Anleger sollten ihre Ansprüche durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Für Rückfragen und Informationen stehen die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team telefonisch unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de gern zur Verfügung.

Anmeldeformular zur Anlegergemeinschaft Proven Oil Canada
Fragebogen für geschädigte „Proven Oil Canada“ – Anleger

(LLM)

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1205 vom 5. März 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich