Stuttgart/Berlin. Bereits seit April 2001 streitet unsere Kanzlei um Schadensersatzforderungen für Anleger der CCA AG. Das Unternehmen steht geradezu beispielhaft für problematische Geschäftspraktiken am Neuen Markt.
Die vormals unauffällige mittelständische GmbH wurde im April 2000 in eine AG umgewandelt. Im Juli 2000 ging sie an die Börse. Zunächst verzeichnete sie gigantische Gewinne. Doch mit dem Platzen der New Economy – Blase Anfang 2001 ging alles sehr schnell: Eine im März 2001 anberaumte Bilanzpressemitteilung der CCA-AG wurde durch ad-hoc-Mitteilung verschoben. Die Bilanzmitteilung habe sich als „deutlich komplexer“ erwiesen als erwartet. Prompt fiel der Aktienkurs gewaltig. Persönliche Anfragen der Aktionäre wurden durch Vorstandsmitglieder Hans-Peter Schmidt und Gabriele Müller hinhaltend oder nicht beantwortet: Kein Grund zur Besorgnis, so hieß es, „negative Überraschungen“ seien nicht zu erwarten. Viele Anleger wähnten sich in Sicherheit. Doch dann kam sie, die angeblich nicht zu erwartende Überraschung. Erst eine Gewinnwarnung und dann Wertverluste der Aktie über 80 Prozent. – Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhob im November 2004 gegen Gabriele Müller, ihren Ehemann Hans-Peter-Schmidt und andere Anklage: Kursbetrug und verbotener Insiderhandel. Was sind die Hintergründe? Nach bisherigem Kenntnistand der Staatsanwaltschaft Stuttgart wussten jedenfalls Hans-Peter Schmidt und Gabriele Müller seit Unternehmensgründung, spätestens seit Januar 2000, dass die Bilanzen der CCA auf Sand gebaut waren und in der Zukunft ganz gewaltig nach untern korrigiert werden mussten. Denn die Umsatzzahlen entsprachen nicht den Tatsachen: Allein 6,9 Millionen Euro entfielen auf Forderungen gegenüber der Krämer GmbH, einer vermögenslosen Tochter der 1994 pleite gegangenen Krämer AG. Weitere sieben Millionen bestanden angeblich aus Forderungen gegen die Rembold GmbH, auch ein vermögensloses Luftschloss. Als den Damen und Herren aus dem CCA – Vorstand klar war, dass die wahren Umsatzzahlen bald bekannt und die Aktie fallen würden, brachten sie ihre Schäfchen ins Trockene: Müller und Schmidt nutzten ihr Insiderwissen, um Anfang 2001 insgesamt knapp 60.000 CCA-Aktien, die sie selbst hielten, schnell zu verkaufen. Ein Urteil wird demnächst erwartet.