Bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB aus Berlin meldete sich eine 49 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Offenbach in Hessen. Diese berichtete, in ihrem Datenbestand bei der Schufa Holding AG seien zwei Negativeinträge vorhanden. Ein Negativeintrag stammte von der Inkassofirma P. Der Eintrag wurde für die U-Bank vorgenommen. Zudem gab es auch noch einen weiteren Negativeintrag der Volkswagen Bank GmbH.
Ungerechtfertigte Negativeinträge bei der Schufa Holding AG? – Ratenzahlungsvereinbarung wurde eingehalten!
Beide Einträge waren aus Sicht der betroffenen Mandantin nicht gerechtfertigt, da mit beiden Gläubigern schon über einen längeren Zeitraum eine Ratenzahlungsvereinbarungen bestanden, welche auch stets eingehalten worden waren. Es wurde daher sowohl gegenüber der eintragenden Stelle als auch gegenüber der Schufa Holding AG damit argumentiert, dass der Eintrag unberechtigt sei. Dies zum einen mit der Begründung, dass die Forderung gar nicht fällig wäre. Hierbei wurde auf ein bereits durch die Rechtsanwälte erstrittenes Urteil des Landgerichts Braunschweig verwiesen, welches seinerzeit ebenfalls gegen die Volkswagen Bank GmbH ergangen war. Zudem wurde mitgeteilt, dass der Eintrag auch nach § 28a Abs. 1 Nr. 4 BDSG nicht berechtigt war.
Schufa Holding AG löscht die Einträge ohne gerichtliche Auseinandersetzung
Obwohl die betroffenen Stellen selbst nicht löschen wollten und sich die Volkswagen Bank GmbH insofern auch schriftlich positionierte, wurden beide Einträge durch die Schufa Holding AG, vorsorglich unter Vorbehalt der Möglichkeit des Wiedereintragens, gelöscht. Dies teilte die Schufa Holding AG mit Schreiben vom 23.12.2014 mit. Ein schönes Weihnachtsgeschenk für die Betroffene.
Der Schufa-Scorewert der betroffenen Mandantin, welcher am 01.07.2013 den niedrigsten Wert von 5 % auswies, verbesserte sich hierdurch auf nunmehr 98,29 %.
Die betroffene Mandantin konnte aber nur kurzzeitig aufatme, da die Schufa mit Schreiben vom 22.01.2015 mitteilte, dass sie die Forderung des Inkassounternehmens wieder in ihren Datenbestand aufgenommen habe. Die Eintragung der Volkswagen Bank GmbH blieb hingegen gelöscht. Die betroffene Mandantin muss sich nun entscheiden, ob sie einen Rechtsstreit gegen die Inkasso-Firma führen will, um die erneute Löschung des jetzt wieder bestehenden Eintrags zu erreichen.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, Schufa-Recht Experte von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB kommentiert die Angelegenheiten wie folgt:
„Gerade bei bestehenden Ratenzahlungsvereinbarungen gibt es oft Streit mit den eintragenden Stellen. Diese meinen, sie könnten die Forderung dann noch eintragen. Dies sieht die Rechtsprechung aber oftmals anders. Es lohnt sich daher, sowohl die eintragende Stelle als auch die Schufa Holding AG außergerichtlich anzuschreiben und diese erst einmal über einen Experten in dem Bereich ‚Datenschutz- und Schufa-Recht‘ zur Löschung der Negativeinträge aufzufordern.“
Als Experten in der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB stehen Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team sowie die Rechtsanwältinnen Danuta Wiest und Jacqueline Buchmann als Ansprechpartner rund um die Themen zum Schufa-Recht zur Verfügung.