Schon wieder ein Betrüger, Maxtradeplus
Der trügerische Schein der Seriosität: Wie Anleger auf betrügerische Plattformen hereingeführt werden – Beispiel Maxtradeplus
Onlineberatung – weltweite Erfolge – wegweisende Musterurteile erwirkt
Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht sind ein sehr breites und schnelllebiges Rechtsgebiet. Insbesondere das Kapitalmarktrecht lebt von der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung. Wurden Sie falsch beraten oder haben bei einer Kapitalanlage Ihr Geld verloren, dann prüfen wir Ihre Ansprüche auf Rückansprüche, Schadenersatz und Haftung.
Ich wurde 2007 von dem Magazin Capital wegen großer Prozesserfahrung in diesem Gebiet empfohlen. Seitdem sind nun ca. 18 Jahre vergangen und entsprechend vielen Mandantinnen und Mandanten konnten wir bei den unterschiedlichsten Sachverhalten helfen.
Auseinandersetzungen mit Sparkassen und Banken gehören zu unserem Tagesgeschäft, denn diese halten sich oftmals nicht an BGH-Urteile und suchen immer wieder neue Ausreden. Deshalb geben viele Privatpersonen wegen kleineren Beträgen oft kleinbei und die Methodik der Finanzinstitute ist damit aufgegangen. Hierbei ging es in der Vergangenheit bei den jüngeren BGH Urteilen um Kontoführungsgebühren, aber auch der so genannte Widerrufsjoker bei Darlehensverträgen spielt immer noch eine große Rolle.
Eine falsche Anlageberatung kann, wie zu Zeiten der Finanzkrise, die damals mit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers 2008 begann, ebenfalls zu großen Problemen und Verlusten führen oder geführt haben. Hier gilt es die entsprechenden Beratungsprotokolle wortgenau zu kontrollieren.
Auch bevor Sie irgendeinen Vertrag, eine Geldanlage oder was auch immer unterzeichnen, sollten Sie diese unabhängig prüfen lassen, denn Angestellte von Banken und Sparkassen sind ausschließlich profitorientiert geschult. Eine Bank, die Milliardengewinne pro Jahr erwirtschaftet, macht das nicht ohne genau zu wissen, was bei welchem Produkt verdient werden kann – und genau das wird Ihnen angeboten. Die Unternehmen sind keine Wohlfahrtsvereine und haben nicht immer „ihr Bestes“ im Sinn. Rhetorisch perfekt geschult wird quasi „dem Eskimo noch der Kühlschrank verkauft.“ Egal in welchem Alter Sie sind, ob sehr jung, dazwischen oder Seniorin oder Senior. Banken und Versicherungen beraten leider nicht immer ehrlich und fair, denn das Gehalt und der möglicherweise zu verdienende Bonus locken dazu an, eher zu verkaufen als verträglich zu beraten.
Das bedeutet, dass Ihnen nicht immer die für Sie sinnvollsten Produkte angeboten werden, sondern Ihnen die Produkte verkauft werden, die den Finanzinstituten am meisten Gewinn erwirtschaften. Immer neue Produktnamen, die vielversprechend klingen, werden angeboten, so dass es schwer zu durchschauen ist, welche Chancen, aber vor allem Risiken Anlagen beinhalten können.
Ich vertrete Ihre Rechte bei kleinen Beträgen ebenso strukturiert und gewissenhaft als wenn es um Millionen geht. Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit agiere ich energisch und mit Nachdruck gegenüber Sparkassen, Banken und Versicherungen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen bzw. ich das bestmögliche Ergebnis für Sie erreiche.
Ich unterstütze Sie in allen Fragen und Belangen des Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzrecht persönlich in Berlin und bundesweit.
Nachfolgend erhalten Sie einige Beispiele:
Die meisten Mandantinnen und Mandanten nehmen Kontakt zu mir per Telefon, Videotelefonie oder E-Mail auf, denn dann kann ich Sie in den allermeisten Fällen am effektivsten und schnellsten unterstützen.
Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 030 22 19 220 20 in Berlin Marienfelde oder dr.schulte@dr-schulte.de. Ich freue mich darauf, Ihnen zum Thema Bankrecht, Finanzrecht und Kapitalmarktrecht behilflich sein zu dürfen.
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Kapitalanlagebetrug mit nicht existierenden Bankgarantien, leider kein neues Betrugsproblem – Von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin
Seit Jahren sorgen sogenannte Netto-Policen für Ärger. Doch was ist das überhaupt? Die meisten Bürger wissen, dass beim Abschluss einer Versicherung oder Kapitalanlage immer eine
Recht für Betrugsopfer: Was ist die Verpflichtung der Bank, wenn der Zahlungsempfänger ein rechtswidriges Verhalten an den Tag legt oder wenn ein erheblicher Geldbetrag fehlt?
XTCC Holdings OÜ schon wieder ein Geldweg Vehikel? Anleger sind traditionell zweite Sieger bei den Geldwegmodellen, von Dr. Thomas Schulte, RA
Landgericht Trier stärkt Anlegerrechte, von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Fehlerhafte Anlageberatung, intransparente Bankprodukte, unseriöse Finanzdienstleister oder verschwundene Einlagen – das Bank- und Kapitalmarktrecht betrifft viele Menschen und Unternehmen direkt in ihrer wirtschaftlichen Existenz. Umso wichtiger ist ein erfahrener Partner an Ihrer Seite, der Ihre Rechte kennt, konsequent durchsetzt und strategisch denkt.
Dr. Thomas Schulte ist deutscher Rechtsanwalt, Strategieberater und Unternehmer. Er gründete die Berliner Kanzlei Dr. Schulte und Partner, die sich auf Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherschutz spezialisiert hat. Bereits Ende der 1990er Jahre entwickelte er mit dem Projekt Teleanwalt eines der ersten Konzepte für telefonische Rechtsberatung in Deutschland – und setzte damit Maßstäbe für moderne, bürgernahe Rechtsdienstleistungen.
Seine juristische Laufbahn begann mit einer Ausbildung bei der Deutschen Bank, gefolgt vom Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Bayreuth. Seine Promotion zum europäischen Wasserrecht zeugt von seiner Fähigkeit, komplexe rechtliche Strukturen zu analysieren und praktikable Lösungen zu entwickeln.
Dr. Schulte hat in den vergangenen Jahren unzählige Mandate aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht begleitet: von geschädigten Anlegern bei gescheiterten Fondsbeteiligungen über fehlerhafte Lebensversicherungsverträge bis hin zu internationalen Zahlungssystemen mit betrügerischem Hintergrund. Er war maßgeblich an Rückabwicklungskampagnen beteiligt, die hohe Verluste für Verbraucher abwenden konnten, und kennt die Taktiken der Gegenseite – von Banken über Strukturvertriebe bis hin zu Zahlungsdienstleistern.
Seine Kanzlei analysiert Finanzprodukte, bewertet die Erfolgsaussichten von Klagen, und übernimmt die außergerichtliche sowie gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz, Rückabwicklung und Widerruf. Dabei setzt Dr. Schulte auch auf die Zusammenarbeit mit spezialisierten Detekteien, Sachverständigen und internationalen Kollegen – insbesondere bei komplexen oder grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Als Vertrauensanwalt des Netzwerks ABOWI Law und aktives Mitglied der Association of European Attorneys (AEA) – mit über 1.300 Kanzleien in 158 Ländern – verfolgt Dr. Schulte einen sachlichen, nachhaltigen und international vernetzten Beratungsansatz. Sein Credo: Geduld, Präzision und Verantwortung. Wenn nötig, setzt er auf staatliche Beschlagnahmungen, Druck auf Mittelsmänner und Zahlungsdienstleister – und bringt kriminelle Strukturen juristisch ins Wanken.
Die Zeitschrift Capital (2007) lobte seine umfassende Prozesserfahrung, das Handelsblatt (2011) nannte ihn „einen der ersten Anbieter von digitaler Reputationsberatung“ – ein Hinweis auf seinen ganzheitlichen Blick auf Recht, Medien und wirtschaftliche Interessen.
Ob Sie als Privatperson betroffen sind, als Unternehmer einen Vermögensschaden erlitten haben oder sich gegen unfaire Klauseln oder Beratung zur Wehr setzen möchten – wir prüfen Ihre Unterlagen, bewerten Ihre Erfolgschancen und vertreten Ihre Interessen.