RA Ralf Heyl – Inkasso Heyl: Anwalt im Unrecht? 1,2,3, Klage abgewiesen!
Seit Jahren beschäftigen uns manche Geschichten. Ralf Heyl und die Storys, die das Leben schreiben. Urteile und Tipps und Tricks
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Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die größte Auskunftei in Deutschland und wurde 1927 gegründet.
Die SCHUFA spielt für die wirtschaftliche Teilhabe von Privatpersonen und Unternehmen in Deutschland eine zentrale Rolle. Sie entscheidet mit, ob ein Kredit gewährt, ein Mietvertrag abgeschlossen oder ein Mobilfunkvertrag bewilligt wird. Doch was passiert, wenn falsche oder veraltete Informationen gespeichert sind? Wie lange bleiben Einträge bestehen – und wie lassen sie sich löschen? Dr. Thomas Schulte erklärt die wichtigsten Grundlagen des SCHUFA-Rechts und zeigt auf, welche Rechte Betroffene haben.
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine private Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Sie sammelt und speichert Bonitätsdaten von Privatpersonen und Unternehmen, um deren Kreditwürdigkeit zu bewerten. Die SCHUFA arbeitet mit zahlreichen Vertragspartnern zusammen, insbesondere Banken, Telekommunikationsunternehmen, Versandhändlern und Energieversorgern. Gespeichert werden Personendaten wie Name, Geburtsdatum und aktuelle sowie frühere Anschriften. Zudem hält die SCHUFA Informationen über Girokonten, Kredite, Leasingverträge, Kreditkarten, Mobilfunkverträge und andere Vertragsverhältnisse vor – insbesondere über deren ordnungsgemäße Abwicklung oder etwaige Störungen. Nicht gespeichert werden Informationen zum Einkommen, Vermögen, Familienstand oder Beruf.
Ein negativer SCHUFA-Eintrag entsteht, wenn es zu einer Zahlungsstörung kommt. Rechtmäßig ist ein solcher Eintrag insbesondere dann, wenn eine Forderung fällig, unbestritten und mehrfach angemahnt wurde. Gemäß § 31 Abs. 2 BDSG muss der Betroffene mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein, wobei zwischen der ersten Mahnung und dem Eintrag mindestens vier Wochen liegen müssen. Zudem muss der Betroffene in der Mahnung auf den möglichen Eintrag hingewiesen worden sein. Ein Eintrag ist ebenfalls zulässig, wenn ein vollstreckbares Urteil oder eine titulierte Forderung vorliegt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Eintrag rechtswidrig sein.
Betroffene sollten zunächst regelmäßig eine Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO bei der SCHUFA einholen. Stellt sich heraus, dass ein Eintrag fehlerhaft oder unberechtigt ist, sollte umgehend schriftlich Einspruch bei der SCHUFA und dem meldenden Unternehmen eingelegt werden – idealerweise unter Beifügung aller relevanten Unterlagen. Dabei sollte eine Frist zur Klärung gesetzt werden. Erfolgt keine Klärung, kann die Löschung unter Berufung auf Art. 17 DSGVO verlangt werden. Zusätzlich besteht ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO, insbesondere wenn eine besondere persönliche Situation vorliegt. Sollte keine Einigung erzielt werden, ist die Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde sowie die Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsanwalts ratsam.
Ja, nach Art. 82 DSGVO haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz, wenn durch eine unrechtmäßige Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein materieller oder immaterieller Schaden entsteht. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein falscher SCHUFA-Eintrag dazu führt, dass ein Kredit nicht gewährt oder ein Mietvertrag verweigert wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zudem entschieden, dass bereits der Kontrollverlust über eigene Daten einen immateriellen Schaden begründen kann. Die Höhe des Schadensersatzes wird individuell bestimmt und kann sowohl finanzielle Nachteile als auch erlittenen Stress, Rufschädigung oder soziale Ausgrenzung umfassen.
Dr. Thomas Schulte ist spezialisiert auf SCHUFA-Recht und Datenschutzrecht. Aufgrund der Vielzahl an Fällen, die ich als Rechtsanwalt kontinuierlich mit SCHUFA-Geschädigten berate und verteidige, sollten Sie die Löschung Ihres SCHUFA-Eintrag sorgfältig aufbereitet von einem Rechtsanwalt gegenüber SCHUFA darlegen lassen. Die Löschung kann oftmals innerhalb von ein bis drei Wochen erreicht werden. Dr. Schulte berät Betroffene bundesweit und bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Zu seinen Leistungen gehören unter anderem:
Dr. Schulte setzt sich mit juristischer Klarheit, langjähriger Erfahrung und einem effektiven Netzwerk für den Schutz Ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit ein.
Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de. Ich freue mich darauf, Sie zu dem Thema SCHUFA unterstützen zu dürfen.
Meine Kanzlei finden Sie in Berlin in Marienfelde im Bereich der Bezirke Lankwitz, Lichtenrade, Mariendorf, Schöneberg. Ich bin bundesweit tätig, sodass ich Ihnen auch behilflich sein kann, wenn Sie einen Rechtsanwalt für SCHUFA suchen in Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig und in allen anderen Städten und Orten in Deutschland. Rufen oder mailen Sie mich gerne jederzeit an.
Dr. Thomas Schulte (*1966), Gründer der Berliner Kanzil Dr. Schulte und Partner, ist seit über 30 Jahren spezialisiert auf Verbraucherschutz und Datenschutz, insbesondere im SCHUFA-Recht. Als Experte für die Löschung unberechtigter negativer SCHUFA-Einträge und deren Folgen für Betroffene unterstützt er Mandanten, Juristen und Teams mit praxisnahen Lösungen. Seine langjährige Erfahrung, strategische Beratung und digitale Pionierarbeit bieten direkten Mehrwert im Umgang mit SCHUFA-bezogenen Rechtsfragen.
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Negative Schufa-Einträge, falsche Bonitätsbewertungen, unberechtigte Forderungen oder Schwierigkeiten bei der Löschung fehlerhafter Daten – das Schufa-Recht betrifft Menschen unmittelbar in ihrer finanziellen und persönlichen Freiheit. Gerade hier ist ein erfahrener juristischer Partner entscheidend, der Ihre Rechte kennt, Ihre Kreditwürdigkeit konsequent schützt und im Umgang mit Auskunfteien wie der Schufa zielgerichtet und effektiv handelt.
Dr. Thomas Schulte ist deutscher Rechtsanwalt, Strategieberater und Unternehmer. Er gründete die Berliner Kanzlei Dr. Schulte und Partner, die sich auf Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherschutz spezialisiert hat. Bereits Ende der 1990er Jahre entwickelte er mit dem Projekt Teleanwalt eines der ersten Konzepte für telefonische Rechtsberatung in Deutschland – und setzte damit Maßstäbe für moderne, bürgernahe Rechtsdienstleistungen.
Seine juristische Laufbahn begann mit einer Ausbildung bei der Deutschen Bank, gefolgt vom Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Bayreuth. Seine Promotion zum europäischen Wasserrecht zeugt von seiner Fähigkeit, komplexe rechtliche Strukturen zu analysieren und praktikable Lösungen zu entwickeln.
Dr. Schulte verfügt über langjährige Erfahrung in der rechtlichen Begleitung komplexer Fälle im Schufa-Recht: von der Löschung unberechtigter Schufa-Einträge und fehlerhaften Bonitätsbewertungen über Streitigkeiten mit Auskunfteien bis hin zur Abwehr ungerechtfertigter Forderungen, die zu negativen Einträgen führen können. Er kennt die juristischen und praktischen Herausforderungen, denen Verbraucher beim Schutz ihrer finanziellen Reputation gegenübergestellt sind, und setzt seine Expertise gezielt und lösungsorientiert für seine Mandanten ein.
Seine Kanzlei analysiert detailliert Sachverhalte im Schufa-Recht, prüft umfassend die Erfolgsaussichten außergerichtlicher Einigungen und gerichtlicher Verfahren und vertritt die Interessen der Mandanten konsequent in Verhandlungen und vor Gericht. Als Teamplayer arbeitet Dr. Schulte hierbei eng mit spezialisierten Datenschutzexperten, versierten Wirtschaftsprüfern sowie erfahrenen Sachverständigen zusammen, um insbesondere bei komplizierten Fällen mit internationalen Aspekten oder schwierigen datenschutzrechtlichen Fragestellungen optimale Lösungen zu erzielen. Durch die gezielte Einbindung dieses Netzwerks von Experten stellt er sicher, dass seine Mandanten umfassend, präzise und effektiv beraten werden, um ihre Bonität und finanzielle Handlungsfähigkeit nachhaltig zu schützen.
Als Vertrauensanwalt des Netzwerks ABOWI Law und aktives Mitglied der Association of European Attorneys (AEA) – mit über 1.300 Kanzleien in 158 Ländern – verfolgt Dr. Schulte einen sachlichen, nachhaltigen und international vernetzten Beratungsansatz. Sein Credo: Geduld, Präzision und Verantwortung.
Die Zeitschrift Capital (2007) lobte seine umfassende Prozesserfahrung, das Handelsblatt (2011) nannte ihn „einen der ersten Anbieter von digitaler Reputationsberatung“ – ein Hinweis auf seinen ganzheitlichen Blick auf Recht, Medien und wirtschaftliche Interessen.
Fehlerhafte Bonitätsbewertungen, ungerechtfertigte Negativeinträge, Probleme bei Kreditanträgen oder plötzliche Schwierigkeiten bei Vertragsabschlüssen – das Schufa-Recht betrifft Verbraucher unmittelbar und oft unerwartet in ihrer finanziellen Freiheit. Gerade in solchen Situationen ist ein erfahrener und kompetenter Partner entscheidend, der Ihre rechtlichen Möglichkeiten genau kennt, diskret und zielgerichtet handelt und Ihre finanziellen Interessen konsequent verteidigt und durchsetzt.