Ausstieg eines Geschäftspartners führt zum Schufa – Eintrag
Der Ausstieg des Geschäftspartners hatte für den Unternehmer zur Folge, dass er mit seinen Verbindlichkeiten gegenüber einer Genossenschaftsbank in Verzug geriet.
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die größte Auskunftei in Deutschland und wurde 1927 gegründet.
Für Kreditgeschäfte nutzen Unternehmen wie zum Beispiel Banken und Sparlassen, Telekommunikationsgesellschaften, Energieversorgen und Unternehmen des Online-Handel und stationären Handel die Daten der SCHUFA um einzuschätzen, wie hoch das Zahlungsausfallrisiko bei einer Darlehensnehmerin / einem Darlehensnehmer ist und ob basierend auf diesen Daten ein Darlehen gewährt wird oder nicht. Dies können also nicht nur klassische Bankdarlehen sein, sondern auch Stromverträge, Mobilfunkverträge, Kreditverträge über Autohäuser, Möbelhäuser und viele weitere.
Und bereits hier beginnen die möglichen Probleme. Vielleicht haben Sie in der Vergangenheit wissentlich oder unwissentliche eine Rechnung nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt oder der Vorgang wurde nicht abschließend geklärt. Dann meldet das Unternehmen diese unbezahlte Forderung an die SCHUFA und schon haben Sie einen „negativen SCHUFA-Eintrag“. Das ist zwar nicht sofort möglich und es sind diverse Formalitäten und zeitliche Abstände einzuhalten, aber das ändert nichts am Endergebnis. Durch einen negativen Schufaeintrag haben Sie eine schlechte Bonität und diese gilt es wiederherzustellen.
Perfide wird es, wenn Unternehmen sich nicht gesetzeskonform verhalten und beispielsweise mit SCHUFA-Einträgen drohen oder diese verfrüht melden
Aber auch weiche Kriterien wie vorhandene Kreditkarten, Girokonten mit Dispozinsen, allgemeine Konten, Mobilfunkverträge und dergleichen findet man in seiner persönlichen SCHUFA-Auskunft, welche dann den so genannten Score-Wert abbilden.
Laut Info der SCHUFA verfügt diese über Daten von 68 Millionen Privatpersonen und 6 Millionen Unternehmen und pro Tag werden ca. 500.000 Auskünfte erteilt. Dass hier nicht immer alles stimmig ist, ist durchaus denkbar.
Nun haben Sie Probleme mit der SCHUFA, weil Sie vielleicht ein Darlehen benötigen, einfach nur einen Energieversorgervertrag oder Mobilfunkvertrag und sie bekommen dieses bzw. diesen nicht wegen irgendwelcher negativer Einträge in Ihrer SCHUFA.
In meinem Alltag als Rechtsanwalt (tätig in Berlin) erlebe ich es immer wieder, dass SCHUFA-Einträge fehlerhaft oder vollkommen unberechtigt sind, z.B. weil man umgezogen ist, eine Rechnung einen nicht erreichte, diese wurde nicht bezahlt und schon steht der negative Eintrag in der SCHUFA. Mandantinnen und Mandanten versuchen oft selbst gegen die SCHUFA vorzugehen, doch es zeigt sich leider immer wieder, dass man ohne Rechtsbeistand nicht weiterkommt und der Brief eines Rechtsanwalt Vorgänge beschleunigt, denn schließlich vertrete ich Sie als Ihr Anwalt nur nicht außergerichtlich, sondern auch gerichtlich gegen die SCHUFA bei allen Gerichten in Berlin, der Region, Brandenburg und selbstverständlich auch bundesweit.
Auch berechtigte Forderungen kann man unter Umständen vorzeitig löschen lassen.
Aufgrund der Vielzahl an Fällen, die ich als Rechtsanwalt kontinuierlich mit SCHUFA-Geschädigten berate und verteidige, sollten Sie die Löschung Ihres SCHUFA-Eintrag sorgfältig aufbereitet von einem Rechtsanwalt gegenüber SCHUFA darlegen lassen. Ich erreiche die Löschung oftmals innerhalb von ein bis drei Wochen.
Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de. Ich freue mich darauf, Sie zu dem Thema SCHUFA unterstützen zu dürfen.
Meine Kanzlei finden Sie in Berlin in Marienfelde im Bereich der Bezirke Lankwitz, Lichtenrade, Mariendorf, Schöneberg. Ich bin bundesweit tätig, so dass ich Ihnen auch behilflich sein kann, wenn Sie einen Rechtsanwalt für SCHUFA suchen in Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig und in allen anderen Städten und Orten in Deutschland. Rufen oder mailen Sie mich gerne jederzeit an.
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Die Wirtschaftsauskunftstei Schufa ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem interessierten Bundesbürger mitzuteilen, welche Daten über diesen gespeichert sind. Dies muss einmal im Jahr kostenlos geschehen und