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Das allgemeine Zivilrecht: Ihre Rechte und Pflichten im bürgerlichen Bereich

Das allgemeine Zivilrecht, geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), betrifft die Vielzahl an rechtlichen Auseinandersetzungen, die zwischen natürlichen und juristischen Personen in privaten Angelegenheiten auftreten. Es umfasst eine Vielzahl von Themen, die in nahezu allen Bereichen des Lebens relevant sind – von der Kaufabwicklung bis hin zur Durchsetzung von Forderungen. Besonders wichtig ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Vertrags bereits im Vorfeld zu prüfen und zu gestalten, um Konflikte und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Vertragsrecht: Der Schlüssel zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten

Wenn Sie eine Forderung durchsetzen oder eine unberechtigte Forderung abwehren möchten, ist eine umfassende Beratung im Bereich des Zivilrechts von größter Bedeutung. Das BGB regelt in § 1 BGB die Grundlage, dass „jeder zur freien Entfaltung seines Rechts auf das eigene Verhalten“ verpflichtet ist. Die Auseinandersetzung mit vertraglichen Verpflichtungen und deren rechtliche Einhaltung ist daher essentiell. Ein sorgfältig gestalteter Vertrag bildet die Basis für eine rechtlich sichere Vereinbarung und verhindert viele spätere Streitigkeiten.

Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung

Bereits bei der Gestaltung von Verträgen sollten Sie auf die rechtlichen Details achten, um spätere Unstimmigkeiten und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Dies umfasst nicht nur die klare Definition von Rechten und Pflichten, sondern auch die Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Im BGB sind alle wesentlichen Elemente des Vertragsrechts enthalten, darunter:

Beispiel 1: Kaufvertrag

Ein häufiger Vertragsgegenstand im Zivilrecht ist der Kaufvertrag, der in den §§ 433 ff. BGB geregelt ist. Er beschreibt die Bedingungen, unter denen Waren oder Dienstleistungen gegen Zahlung des Kaufpreises übertragen werden. Sollte es zu Unstimmigkeiten bezüglich der Qualität des gekauften Produkts kommen, stellt sich schnell die Frage, ob Mängelansprüche geltend gemacht werden können. In diesem Fall wird das gesetzliche Mängelhaftungsrecht des Verkäufers gemäß § 437 BGB relevant, das dem Käufer Rechte wie Nachbesserung oder Rücktritt ermöglicht.

Beispiel 2: Dienstvertrag

In Dienstverträgen, die in den §§ 611 ff. BGB geregelt sind, verpflichtet sich der Dienstleister zur Erbringung einer bestimmten Leistung gegen Zahlung eines Entgelts. Eine Auseinandersetzung kann beispielsweise entstehen, wenn der Dienstleister die Leistung nicht vertragsgemäß erbringt. In solchen Fällen können Ansprüche auf Schadensersatz oder Vertragsstrafen gemäß § 280 BGB geltend gemacht werden. Hierbei prüfe ich für Sie, ob eine Vertragsverletzung vorliegt und welche Rechtsmittel Ihnen zustehen.

Beispiel 3: Darlehensvertrag

Darlehensverträge, die in den §§ 488 ff. BGB geregelt sind, betreffen häufig finanzielle Beziehungen zwischen zwei Parteien. Im Falle eines Zahlungsverzugs oder einer Streitigkeit über die Rückzahlung sind die entsprechenden Klauseln zur Fälligkeit und Verzugszinsen von zentraler Bedeutung. Eine rechtzeitige Beratung hilft, finanzielle Nachteile zu vermeiden und die Durchsetzung von Ansprüchen schnell und effizient zu gestalten. Gerade bei Darlehen ist es wichtig, nicht nur die Rückzahlungsmodalitäten zu klären, sondern auch Regelungen zur Kündigung oder Sondertilgung zu berücksichtigen.

Vertrag kommt von Vertragen-Dr Thomas Schulte

Rechtsanwalt bundesweit: Allgemeines Zivilrecht, Anwalt Vertragsrecht

Vertragsgestaltung als präventive Maßnahme

Die richtige Vertragsgestaltung ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine präventive Maßnahme, um spätere Konflikte zu vermeiden. Es geht nicht nur darum, Konflikte zu vermeiden, sondern auch um die Vermeidung unnötiger Risiken und Kosten. Oft werden Konflikte durch unklare oder unpräzise Vertragstexte ausgelöst, die dann zu Missverständnissen führen. Im Rahmen der Vertragsprüfung werden potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und können durch geeignete Anpassungen minimiert werden.

Besondere Vertragsarten und deren Bedeutung

Verbraucherverträge: Verträge, bei denen ein Unternehmer mit einem Verbraucher handelt, unterliegen besonderen Schutzvorschriften, wie sie in den §§ 305 ff. BGB enthalten sind. Hier können unfaire Klauseln oder Informationspflichten zur Auseinandersetzung führen. Als Anwalt helfe ich Ihnen, Ihre Rechte als Verbraucher zu wahren und Ihre Verträge auf Unklarheiten oder Ungültigkeit zu überprüfen.

Werkverträge: In Werkverträgen, die die Erstellung eines bestimmten Werkes oder das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses zum Ziel haben (§ 631 BGB), geht es häufig um die Frage der Abnahme oder Mängelrügen. Hier ist eine präzise vertragliche Regelung über die Abnahme und den Umfang der Mängelansprüche entscheidend. Streitigkeiten entstehen oft über die Frage, ob das Werk vertragsgemäß erbracht wurde.

Strategische Unterstützung und Prävention

Mit einer soliden, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vertragsgestaltung können Sie nicht nur Konflikte vermeiden, sondern sich auch vor rechtlichen und finanziellen Belastungen schützen. Gerade bei komplexen und umfangreichen Verträgen – sei es im Bereich des Arbeitsrechts, der Immobilienverträge oder bei internationalen Vereinbarungen – ist eine frühzeitige Beratung unerlässlich. Ich unterstütze Sie nicht nur bei der Prüfung bestehender Verträge, sondern helfe Ihnen auch bei der Gestaltung neuer Vereinbarungen, die Ihre Interessen bestmöglich schützen.

Nachfolgend erhalten Sie einige Beispiele:

Das allgemeine Zivilrecht ist das Fundament der rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Die präventive Gestaltung und Prüfung von Verträgen sind nicht nur eine juristische Notwendigkeit, sondern auch eine strategische Maßnahme, um Ihre rechtlichen Interessen zu sichern und Streitigkeiten zu vermeiden.

Die meisten Mandantinnen und Mandanten nehmen Kontakt zu mir per Telefon, Videotelefonie oder E-Mail auf, denn dann kann ich Sie in den allermeisten Fällen am effektivsten und schnellsten unterstützen.

Kontaktieren Sie mich für eine kompetente Beratung im Bereich Zivilrecht / Vertragsrecht. Sie erreichen mich unter 030 22 19 220 20 oder per E-Mail an dr.schulte@dr-schulte.de.

Zivilrecht – Ihre Rechte verdienen Klarheit und konsequente Durchsetzung

Vertragsstreitigkeiten, ungerechtfertigte Forderungen, Auseinandersetzungen um Schadensersatz oder Konflikte bei Kauf- und Mietverträgen – das Zivilrecht betrifft Menschen unmittelbar in ihrem täglichen Leben und ihre wirtschaftlichen Interessen. Gerade in diesen anspruchsvollen Situationen benötigen Sie einen erfahrenen juristischen Partner, der Ihre rechtlichen Ansprüche kennt, Klarheit schafft und Ihre Interessen entschlossen sowie zielgerichtet außergerichtlich und vor Gericht vertritt.

Dr. Thomas Schulte – seit über 30 Jahren Ihr Ansprechpartner

Dr. Thomas Schulte ist deutscher Rechtsanwalt, Strategieberater und Unternehmer. Er gründete die Berliner Kanzlei Dr. Schulte und Partner, die sich auf Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherschutz spezialisiert hat. Bereits Ende der 1990er Jahre entwickelte er mit dem Projekt Teleanwalt eines der ersten Konzepte für telefonische Rechtsberatung in Deutschland – und setzte damit Maßstäbe für moderne, bürgernahe Rechtsdienstleistungen.

Seine juristische Laufbahn begann mit einer Ausbildung bei der Deutschen Bank, gefolgt vom Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Bayreuth. Seine Promotion zum europäischen Wasserrecht zeugt von seiner Fähigkeit, komplexe rechtliche Strukturen zu analysieren und praktikable Lösungen zu entwickeln.

Problemlösung mit ehrlicher Beratung seit 1995 - Dr Thomas Schulte

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Juristische Kompetenz im Zivilrecht – Maßgeschneiderte Strategien und starkes Teamwork für Ihre rechtlichen Interessen

Im Zivilrecht kommt es nicht allein auf fundiertes Fachwissen und Erfahrung an, sondern vor allem auf eine durchdachte Strategie, die Ihre individuellen Bedürfnisse klar erfasst und zielorientiert umsetzt. Genau hier setzt unsere Kanzlei an: Als spezialisierte Strategieberater im Zivilrecht arbeiten wir eng mit einem breit aufgestellten Expertennetzwerk zusammen, um effektive und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Ob Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen, Probleme bei Miet- und Kaufverträgen oder komplexe außergerichtliche Verhandlungen – wir bieten Ihnen gemeinsam mit erfahrenen Sachverständigen, spezialisierten Wirtschaftsprüfern und international vernetzten Rechtsexperten eine umfassende Beratung.

Unsere Kanzlei koordiniert und analysiert jeden Sachverhalt detailliert, bewertet präzise die Erfolgsaussichten außergerichtlicher Einigungen sowie gerichtlicher Auseinandersetzungen und vertritt Ihre Interessen konsequent gegenüber Vertragspartnern, Behörden und Gerichten. Besonders bei komplizierten oder grenzüberschreitenden Sachverhalten garantiert das gezielte Zusammenspiel externer Experten eine klare, überzeugende und effektive Vertretung. So gewährleisten wir, dass Ihre zivilrechtlichen Interessen umfassend geschützt und Ihre Ziele strategisch erfolgreich durchgesetzt werden.

Rechtsanwalt mit strategischem Weitblick

Als Vertrauensanwalt des Netzwerks ABOWI Law und aktives Mitglied der Association of European Attorneys (AEA) – mit über 1.300 Kanzleien in 158 Ländern – verfolgt Dr. Schulte einen sachlichen, nachhaltigen und international vernetzten Beratungsansatz. Sein Credo: Geduld, Präzision und Verantwortung.

Seine Arbeit wurde mehrfach in den Medien erwähnt

Die Zeitschrift Capital (2007) lobte seine umfassende Prozesserfahrung, das Handelsblatt (2011) nannte ihn „einen der ersten Anbieter von digitaler Reputationsberatung“ – ein Hinweis auf seinen ganzheitlichen Blick auf Recht, Medien und wirtschaftliche Interessen.

Zivilrecht – Ihre rechtlichen Interessen verdienen starken und strategischen Schutz

Ungelöste Vertragsstreitigkeiten, unerwartete Forderungen, Probleme bei Schadensersatzansprüchen oder Konflikte rund um Miet- und Kaufverträge – das Zivilrecht betrifft Menschen unmittelbar in ihrem privaten und wirtschaftlichen Alltag. Gerade in diesen komplexen Situationen benötigen Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihre Rechte präzise kennt, diskret und zielgerichtet handelt und Ihre Interessen mit Nachdruck vertritt. Unterstützt durch ein starkes Netzwerk aus spezialisierten Rechtsexperten, renommierten Sachverständigen und erfahrenen Beratern stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Ihre rechtlichen Anliegen strategisch und nachhaltig zu lösen.