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Rechtskräftiges Urteil: LICON Wohnbau GmbH muss Immobilienverkauf zurückabwickeln und Schadensersatz leisten

Die bundesweit durch den Verkauf von sog. „Kapitalanlage-Immobilien“ bekannt gewordene LICON Wohnbau GmbH ist Teil der sog. „LICON-Gruppe“, die auf dem Bauträgersektor in den alten und neuen Bundesländern aktiv ist.

Dabei hat die LICON Wohnbau GmbH sich des Öfteren dem Vorwurf aussetzen müssen, mit unseriösen Immobilienvertrieben zusammengearbeitet zu haben. Sie ist auch schon rechtskräftig zur Rückabwicklung solcher Geschäfte verurteilt worden. Nun steigt bei den Betroffenen die Angst, dass Urteile nicht mehr verstreckt werden können.

Ein Beispiel in Sachen Licon – erfolgreicher Prozess

Dr. Schulte und sein Team hatten berichtet, dass das Landgericht (LG) Leipzig mit Urteil vom 21.02.2014 (Az. 07 O 3987/12) die LICON Wohnbau GmbH verurteilt hatte, einer jungen Familie den Kaufpreis für eine Immobilie zurückzuerstatten und das Geschäft rückgängig zu machen. Gegen dieses Urteil war die LICON Wohnbau GmbH vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden in Berufung gegangen.

Mit Urteil vom 15.07.2014 hat das OLG Dresden die Berufung vollständig und kostenpflichtig für die LICON Wohnbau GmbH zurückgewiesen und eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Das Urteil des OLG Dresden war damit rechtskräftig. Die LICON-Gruppe und auch die LICON Wohnbau GmbH stehen seit geraumer Zeit im Fokus, was ihr Geschäftsgebaren angeht. Dass, wie nun rechtskräftig vor dem OLG Dresden festgestellt wurde, eine Zusammenarbeit der LICON Wohnbau GmbH mit fragwürdigen Immobilienvertrieben stattgefunden hat, ist auch in vielen weiteren Fällen zu beobachten. Die Kernaussage des LG Leipzig, die nun durch das OLG Dresden bestätigt worden ist, war die Feststellung, dass die in den Beratungsgesprächen versprochenen Wertsteigerungen der Immobilie nicht möglich waren. Hintergrund war, dass die versprochenen Wertsteigerungen durch den massiven Preisunterschied beim Wiederverkauf einer steuerbegrenzt begünstigten Immobilie nicht zu realisieren sind.

Konkret heißt das jetzt für Familie F.: Die Immobilie kann nur noch für einen Bruchteil des ursprünglichen Einkaufspreises verkauft werden. Riesige Verluste sind zu befürchten.
Zu befürchten ist ebenfalls, dass der Fall der Familie F. kein Einzelfall gewesen ist.

Gleichartiges System der LICON – gleichartige Vorwürfe

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Schulte und Team von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin hat das rechtskräftige Urteil für die Familie F. erstritten und vermutet, dass die Art und Weise der Beratung kein Einzelfall gewesen ist: „Die Entscheidung des OLG Dresden ist für mich nicht überraschend. Gerade die sog. ‚Steuersparimmobilien‘ haben für die Ersterwerber einen hohen Kaufpreis, während sie diese später nur zu einem wesentlich geringeren Kaufpreis wiederverkaufen können. An mich haben sich eine Vielzahl von sich geschädigt fühlenden Anlegern gewandt, die ebenfalls davon berichten, dass ihnen gegenüber auch falsche Prognosen über Wertsteigerungen abgegeben worden sind.“

Da die die Familie F. damalig beratende RMC Rendite Management Concept GmbH stets die gleichen Beratungsunterlagen auch bei anderen Anlegern benutzt haben dürften, besteht die Möglichkeit, dass eine Vielzahl von Kaufverträgen mit der LICON Wohnbau GmbH angreifbar sind, weil ihnen eine möglicherweise fehlerhafte Beratung zugrunde liegen dürfte.

Die LICON Wohnbau GmbH dürfte nunmehr befürchten, dass eine Vielzahl weiterer Käufer den Rechtsweg beschreitet. Ob und wie die LICON Wohnbau GmbH eine mögliche Klageflut bewältigen könnte, bleibt abzuwarten.

„Wer eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage erworben hat, sollte prüfen, ob bei einem möglichen Wiederverkauf auch ein vernünftiger Preis erzielt werden kann. Gerade in ostdeutschen Großstädten besteht wegen der Vielzahl ursprünglich renovierter Altbauwohnungen ein Überangebot an zum Verkauf stehenden Immobilien. Dies drückt die Preise“, sagt Rechtsanwalt Dr. Schulte, „wer sich falsch beraten fühlt, sollte seine Ansprüche rechtzeitig prüfen und gegebenenfalls zeitnah durchsetzen, da er sich sonst in eine Vielzahl gleichartiger Anspruchsteller einreihen muss.“

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1416 vom 23. Oktober 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich