Luxemburg (jur). Bei Klagen vor EU-Gerichten werden „regionale Einheiten“ eines Mitgliedstaates genauso behandelt wie Privatpersonen, Organisationen oder Unternehmen. Eine Klage ist daher nur dann zulässig, wenn die Region „unmittelbar und individuell betroffen“ ist, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag, 3. Dezember 2020 (Az.: C-352/19 P). Er wies daher eine Klage der belgischen Region Brüssel-Hauptstadt gegen die Verlängerung der Glyphosat-Genehmigun …