Verbraucherschutz

Regionen von EU-Ländern können nur erschwert klagen

Luxemburg (jur). Bei Klagen vor EU-Gerichten werden „regionale Einheiten“ eines Mitgliedstaates genauso behandelt wie Privatpersonen, Organisationen oder Unternehmen. Eine Klage ist daher nur dann zulässig, wenn die Region „unmittelbar und individuell betroffen“ ist, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag, 3. Dezember 2020 (Az.: C-352/19 P). Er wies daher eine Klage der belgischen Region Brüssel-Hauptstadt gegen die Verlängerung der Glyphosat-Genehmigun …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3868 vom 7. Dezember 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich