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Reputationsrecht – Falsche Behauptungen im Internet verbreitet – Rechtsfolge: 965 Mio. Dollar Schadenersatz zugesprochen

CAUSE NO. D-1-GN-18-001835  und weitere Aktenzeichen… Da staunt der deutsche Jurist nicht schlecht; während Deutschland kleinere Geldstrafen verhängt und Opfern (im besten Fall gut) zuspricht, nimmt man in den USA vor Gericht einen richtig großen Schluck. Der Talkmaster Alex Jones soll acht Familien der Opfer des Amoklaufs an der Sandy Hook Elementary School und einem Ersthelfer 965 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen.

Die zuständigen Geschworenen sprechen den Familien von Sandy Hook im Fall Alex Jones fast 1 Milliarde Dollar zu. Die Kläger und ihre Anwälte waren sichtlich gerührt, als die Entscheidung der Jury verlesen wurde. Die Entscheidung markiert einen Schlüsselmoment in dem jahrelangen Prozess, der 2018 begann, als die Familien rechtliche Schritte gegen Jones und sein Unternehmen Free Speech Systems, die Muttergesellschaft der Randmedienorganisation Infowars, einleiteten.

Jones hatte nach der Massenschießerei von 2012, bei der 26 Menschen getötet wurden, immer wieder behauptet, der Vorfall sei inszeniert gewesen und die Familien und Ersthelfer seien „Krisendarsteller„. Die Kläger schilderten während des gesamten Prozesses in ergreifenden Worten, wie die Lügen zu unerbittlichen Schikanen gegen sie geführt und den emotionalen Schmerz über den Verlust ihrer Angehörigen noch verschlimmert hatten. Dieses bewog das Gericht zu Strafschadenersatzzahlungen. Anders als im deutschen Recht erhält der Kläger, der sich sozusagen in Vertretung des Staates um das hehre Ziel der Gerechtigkeit bemüht, eine Entschädigung.

Schadenersatz für Beleidigungen und Verleumdungen in Deutschland

Deutschlands Richter sind viel vorsichtiger bei Schadenersatz wegen Beleidigungen und Verleumdungen. Berühmt ist der Lockenwickler Fall.

Der „Lockenwickler-Fall“

Ehrverletzungen bringen Schadenersatzansprüche in Geld. Klassisches Beispiel: An der Kasse wird die Ehefrau eines Kunden lauthals des Ladendiebstahls verdächtigt und vor anderen Kunden bloßgestellt. Der Vorwurf des Marktleiters war unrichtig. Das Landgericht Koblenz verurteilte den Marktleiter zu einem Schadenersatz von 500 € (damals 1.000 DM), Aktenzeichen – 6 S 212/86 -. Dieser Schadenersatz war auch deshalb nicht so hoch, weil der Schaden durch die wenigen Zuschauer geringer war.

Der Fall „Caroline von Monaco“  – Ehre ist mehrere 100.000 € wert

In den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts sorgte Caroline von Monaco für Aufsehen, weil sie gegen Bilder in Zeitschriften und / beziehungsweise gegen gefälschte Interviews klagte. Eine juristische Schlacht in Deutschland und Europa entbrannte. Eines der Ergebnisse war, dass der Schadenersatz höher wird, je mehr Personen die unzulässige Verletzung des Persönlichkeitsrechts zur Kenntnis nehmen könnten. Das ist klassischer Weise im Internet der Fall. Hinzukommen gegebenenfalls auch noch Verdienstausfälle und sonstige Schäden, die Opfer von Hetze im Internet gelten machen können.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 8433 vom 17. November 2022 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich