Reputation im Netz: Rechte, Risiken und rechtliche Schutzmöglichkeiten – „Mein guter Ruf“

Onlineberatung – weltweite Erfolge – wegweisende Musterurteile erwirkt

Rufschädigung im Internet: Schutz vor unfairen Bewertungen sichern

Bewertungsportale, soziale Medien und Suchmaschinen bestimmen heute den Ruf von Personen und Unternehmen. Wer online negativ dargestellt wird – etwa durch Google-Rezensionen, Foreneinträge oder Blogbeiträge – kann erheblichen Schaden nehmen. Immer mehr Menschen informieren sich vor einer Kaufentscheidung oder vor der Inanspruchnahme einer Dienstleistung im Internet. Gerade für Ärzte, Anwälte, Unternehmer oder Freiberufler kann eine negative Online-Bewertung existenzgefährdend sein. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin berät seit Jahren Betroffene, die sich gegen unfaire und rufschädigende Inhalte zur Wehr setzen wollen. Die rechtliche Lage ist komplex, doch es gibt wirksame Mittel, um Bewertungen zu prüfen, löschen zu lassen und sich präventiv zu schützen.

Rechtliche Bewertung: Meinungsfreiheit versus Persönlichkeitsrecht

Im deutschen Recht wird zwischen Meinungsäußerung, Tatsachenbehauptung und Schmähkritik unterschieden. Meinungsäußerungen sind subjektive Einschätzungen und in der Regel zulässig, solange sie nicht beleidigend sind. Tatsachenbehauptungen hingegen müssen wahr sein – andernfalls sind sie rechtswidrig. Die schwierigste Abgrenzung betrifft die Schmähkritik. Hier steht nicht die Auseinandersetzung mit einem Sachverhalt im Vordergrund, sondern die Herabwürdigung einer Person. Schmähkritik verletzt die Menschenwürde und ist unzulässig. In der anwaltlichen Praxis ist daher zunächst zu klären, ob eine Äußerung rechtlich zulässig ist. Nur wenn eine Aussage die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschreitet, können Löschungen oder Unterlassungen durchgesetzt werden.

Juristische Optionen bei Rufschädigung

Unwahre Bewertungen oder diffamierende Aussagen können mit Unterlassungsansprüchen, Gegendarstellungen oder sogar strafrechtlichen Mitteln verfolgt werden. Rechtsanwalt Dr. Schulte prüft für Mandanten, welche Inhalte rechtswidrig sind und welche Strategien zur Entfernung führen können. Neben der zivilrechtlichen Geltendmachung – zum Beispiel durch eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung – kann auch Strafanzeige gestellt werden. Das Strafrecht bietet mit den Paragraphen zur Beleidigung (§ 185 StGB), üblen Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB) klare Instrumente. Zudem kann die Drohung mit einer schlechten Bewertung eine strafbare Nötigung oder Erpressung darstellen. Der richtige juristische Weg hängt vom Einzelfall ab und sollte individuell auf den Betroffenen zugeschnitten sein.

Rechtliche Hilfe bei Reputationschäden im Internet - Dr Thomas Schulte

Reputationsrecht - Reputationsmanagement

Digital Services Act (DSA) und neue Plattformpflichten

Seit Februar 2024 gilt der Digital Services Act (DSA) in der EU. Ziel ist es, ein sicheres und faires digitales Umfeld zu schaffen. Plattformen wie Google, Facebook oder Bewertungsportale sind nun verpflichtet, schneller auf rechtswidrige Inhalte zu reagieren. Der DSA bringt neue Transparenzpflichten, verbietet sogenannte Dark Patterns und fordert eine effektivere Moderation von Nutzerinhalten. Für Betroffene bedeutet das: Sie können sich besser gegen Falschbehauptungen und rufschädigende Inhalte wehren. Allerdings bleibt die praktische Umsetzung eine Herausforderung. Nicht jede Plattform reagiert zeitnah oder angemessen. Hier unterstützt Dr. Schulte mit juristischer Expertise, um Ansprüche durchzusetzen und Plattformen zur Entfernung zu bewegen.

Strategien im Reputationsmanagement

Neben juristischen Schritten empfiehlt sich ein aktives Monitoring der eigenen Online-Präsenz. Tools wie Google Alerts, Social-Media-Monitoring oder spezialisierte Software helfen, frühzeitig auf problematische Inhalte aufmerksam zu werden. Der Aufbau positiver Inhalte – etwa durch Fachbeiträge, Kundenstimmen oder Pressemeldungen – wirkt präventiv gegen zukünftige Reputationsschäden. Rechtsanwalt Dr. Schulte begleitet Unternehmen und Einzelpersonen mit individuellen Schutzkonzepten. Dazu gehören juristische Beratung, strategische Öffentlichkeitsarbeit und auf Wunsch die Kooperation mit Reputationsagenturen. Das Ziel: Ein stabiler, glaubwürdiger Online-Auftritt, der sowohl Vertrauen schafft, als auch rechtlich abgesichert ist.

Ich unterstütze Sie in allen Fragen und Belangen des Reputationsrechts persönlich in Berlin und bundesweit.

Nachfolgend erhalten Sie einige Beispiele:

Reputationsrecht – Ihr guter Ruf verdient professionellen Schutz

Rufschädigende Äußerungen, falsche Bewertungen, gezielte Verleumdungskampagnen oder unzulässige Einträge in Suchmaschinen – Reputationsangriffe im Internet treffen nicht nur prominente Persönlichkeiten, sondern zunehmend auch Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen. In einer digital vernetzten Welt kann ein einziger rufschädigender Inhalt weitreichende Folgen haben. In solchen Fällen ist es entscheidend, einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite zu wissen, der Ihre Rechte kennt und effektiv verteidigt. Ob durch Löschungsanträge, Unterlassungsklagen, Gegendarstellungen oder Schadenersatzforderungen – mit juristischer Expertise und strategischem Gespür setzen wir uns dafür ein, Ihren Ruf zu wahren und Ihre Interessen durchzusetzen.

Dr. Thomas Schulte – seit über 30 Jahren Ihr Ansprechpartner

Dr. Thomas Schulte ist deutscher Rechtsanwalt, Strategieberater und Unternehmer. Er gründete die Berliner Kanzlei Dr. Schulte und Partner, die sich auf Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherschutz spezialisiert hat. Bereits Ende der 1990er Jahre entwickelte er mit dem Projekt Teleanwalt eines der ersten Konzepte für telefonische Rechtsberatung in Deutschland – und setzte damit Maßstäbe für moderne, bürgernahe Rechtsdienstleistungen.

Seine juristische Laufbahn begann mit einer Ausbildung bei der Deutschen Bank, gefolgt vom Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Bayreuth. Seine Promotion zum europäischen Wasserrecht zeugt von seiner Fähigkeit, komplexe rechtliche Strukturen zu analysieren und praktikable Lösungen zu entwickeln.

Problemlösung mit ehrlicher Beratung seit 1995 - Dr Thomas Schulte

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Juristische Expertise im Reputationsrecht – Schutz für Ihren guten Namen

Dr. Thomas Schulte hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Mandate im Reputationsrecht betreut – insbesondere dann, wenn durch digitale Medien gezielt rufschädigende Inhalte verbreitet wurden. Er vertritt Mandanten, die durch falsche Bewertungen, verleumderische Beiträge in Foren, Social Media oder durch Suchmaschineneinträge in ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Existenz bedroht sind. Ob unwahre Tatsachenbehauptungen, üble Nachrede oder Schmähkritik – Dr. Schulte kennt die juristischen Spielräume und Angriffspunkte im digitalen Raum und setzt sich mit Nachdruck für die Wiederherstellung Ihrer Reputation ein.

Insbesondere bei der Löschung von Google-Bewertungen, Einträgen auf Bewertungsportalen wie Kununu, Jameda oder Trustpilot sowie bei rufschädigenden Medienberichten entwickelt er individuelle Strategien – stets mit dem Ziel, sowohl öffentliches Ansehen als auch wirtschaftliche Handlungsfähigkeit wiederherzustellen. Wo erforderlich, macht er Unterlassungs-, Gegendarstellungs- oder Schadenersatzansprüche geltend und geht mit konsequenter rechtlicher Präzision gegen Urheber wie Verbreiter vor.

Dank eines Netzwerks aus IT-Forensikern, Pressespezialisten und internationalen Medienrechtsexperten ist Dr. Schulte in der Lage, auch komplexe oder grenzüberschreitende Sachverhalte effektiv zu bearbeiten. So schützt er nicht nur den digitalen Ruf seiner Mandanten – er verteidigt ihre Würde, ihre Integrität und ihr Recht auf ein faires öffentliches Bild.

Rechtsanwalt mit strategischem Weitblick

Als Vertrauensanwalt des Netzwerks ABOWI Law und aktives Mitglied der Association of European Attorneys (AEA) – mit über 1.300 Kanzleien in 158 Ländern – verfolgt Dr. Schulte einen sachlichen, nachhaltigen und international vernetzten Beratungsansatz. Sein Credo: Geduld, Präzision und Verantwortung.

Seine Arbeit wurde mehrfach in den Medien erwähnt

Die Zeitschrift Capital (2007) lobte seine umfassende Prozesserfahrung, das Handelsblatt (2011) nannte ihn „einen der ersten Anbieter von digitaler Reputationsberatung“ – ein Hinweis auf seinen ganzheitlichen Blick auf Recht, Medien und wirtschaftliche Interessen.

Ihr Anliegen im Fokus – individuell, effizient und diskret

Ob Sie als Privatperson von rufschädigenden Äußerungen betroffen sind, als Unternehmer unter falschen Bewertungen oder diffamierenden Berichten leiden oder sich gegen gezielte Online-Kampagnen wehren möchten – wir prüfen Ihre Situation sorgfältig, analysieren die rechtlichen Erfolgschancen und vertreten Ihre Interessen im Reputationsrecht mit Nachdruck und strategischem Weitblick.