Betroffene Albis Capital-Anleger erhalten von einer Anwaltskanzlei aus Karlsruhe Zahlungsaufforderungen – der Druck auf die betroffenen Anleger erhöht sich.
Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team mbB aus Berlin informieren in einer geplanten Seminarreihe zu den Hintergründen. Die Beratung im Einzelfall übernehmen Rechtsanwalt Dr. Schulte und Rechtsanwältin Buchmann. Dr. Schulte ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Gründungspartner der Kanzlei. Rechtsanwältin Buchmann LL.M. ist Expertin auf dem Gebiet des Anlegerschutzrechtes und verfügt über mehrjährige Erfahrung mit Beteiligungen, welche von der Emissionshaust „Rothmann & Cie“ vertrieben wurden. Die Rechtsanwälte wissen sehr genau wie Firmengeflechte und Anlagemodelle funktionieren, wie Gesellschaften haften und ob und wie Anleger ihren Schaden außer- notfalls gerichtlich durchsetzen oder reduzieren können.
Historie der Albis Capital
Die Albis Capital AG & Co. KG i.L. (jetzt RvH AG & Co. KG i.L.) wurde laut chronologischer Handelsregisterauszüge der Amtsgerichte Hamburg und München (HRA 97783 und HRA 83762) als Kommanditgesellschaft zum 25.11.2002 gegründet. Den Firmennamen trug die Gesellschaft seit dem 31.03.2004. Ursprünglich hatte die Kommanditgesellschaft ihren Sitz in Hamburg, dann in München, seit dem 30.08.2010 wieder in Hamburg.
Geschäftsmodell der Albis Capital & Co. KG (im Folgenden Albis Capital)
Die Albis Capital war ein Unternehmen, welches sich nach eigenen Angaben im Emissionsprospekt 2004/2005 als erste Refinanzierungsplattform für mittelständische Leasinggesellschaften sah. So wollte die Albis Capital in Leasinganlagevermögen finanzieren wie z.B. in Pkw, Nutzfahrzeuge, in Produktions- und Baumaschinen. Das gesamte Leasinganlagevermögen sollte dabei Eigentum der Albis Capital bleiben, womit auch die Sicherheit der Anlage beworben wurde. Als kooperierende mittelständische Leasingunternehmen waren lokale Größen benannt wie z.B. die „HW Leasing GmbH, Wismar“ oder die „leasconcept GmbH & Co. KG, Essen“. Das Leasinggeschäft boomte zu dieser Zeit, welcher Anleger hatte noch nicht von der Möglichkeit gehört ein Auto zu leasen statt zu kaufen? Es klang seriös, verständlich und vor allem sicher.
Die Albis Capital warb dann in den Jahren 2004/2005 Gelder von Anlegern ein. Diese konnten sich als sogenannte „Treugeber“ an der Albis Capital über die Treuhandgesellschaft Dr. Treuhand GmbH beteiligen – damit waren Anleger sogenannte „mittelbare Treuhandkommanditisten“. Die Anleger konnten hier sich in Form einer Einmaleinlage ab 10.000,00 € („Classic“) beteiligen und erhielten Ausschüttungen ausgezahlt, kombinierten sie „Classic“ und die sogenannte „Plus“ – Beteiligung wurden die Ausschüttungen nicht ausgezahlt, sondern verbucht. Außerdem konnten sich die Anleger mit einer Rateneinlage ab 100,00 €, dem sogenannten „Sprint“, mit einer Mindestvertragslaufzeit beteiligen.
Die Beteiligung hat unternehmerischen Charakter und schließt das Risiko des Totalverlustes mit ein. Die wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft ist nach zuletzt erfolgter Information so schlecht, dass bei einer Ablehnung der Liquidation, sich zwingend ein Insolvenzverfahren hätte anschließen müssen. Seit dem 31.12.2012 befindet sich die Gesellschaft in Liquidation.
Was das heißt erklärt Rechtsanwältin Buchmann: „Die Gesellschaft wird nun abgewickelt, die laufenden Geschäften werden beendet, sämtliche Forderungen der Gesellschaft sind fällig zu stellen, verbleibendes Vermögen ist unter den Gesellschaftern aufzuteilen und mit Abschluss der Schlussverteilung ist die Liquidation beendet und die Vollbeendigung der Gesellschaft tritt ein.“
Im Rahmen dieser Liquidation werden Anleger derzeit aufgefordert, rückständige Sprintraten und ausgezahlte oder verbuchte Ausschüttungen zurückzuzahlen.
Außergerichtliche und Gerichtliche Möglichkeiten für betroffene Albis Capital-Anleger
„Es besteht die Möglichkeit sich mit der Gesellschaft außergerichtlich zu einigen, unabhängig davon, ob Anleger bereits die ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen haben. Auch muss man nicht unbedingt auf eine Zahlungsaufforderung warten“, empfiehlt Rechtsanwältin Buchmann. Lieber sollte man zügig von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, welche Möglichkeiten man außergerichtlich hat. Vor allem Sprintanleger sollten die Möglichkeit einer Klage prüfen lassen, da diese zumeist ein positives Guthaben auf dem Kapitalkonto haben, hier sollte man die Möglichkeiten eines Widerrufs und einer Kündigung prüfen lassen, um eventuell noch Anspruch auf Zahlungen geltend zu machen. Wer eine Klage der Gesellschaft erhält sollte dies ebenfalls durch einen Fachanwalt prüfen lassen, da unter den Rechtsexperten doch erhebliche Bedenken an der Begründetheit der Klage bestehen, insbesondere die sogenannte „Aktivlegitimation“, also das Recht der Gesellschaft Forderungen im eigenem Namen geltend zu machen ist strittig. Oft ist die Klage auch unschlüssig, weil keine Auseinandersetzungsbilanz für den einzelnen Anleger vorgelegt wird. Für eine Ersteinschätzung stehen Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de gerne zur Verfügung.