Die Geschädigtengemeinschaft RWI, die durch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team bereits Anfang Dezember 2011 gegründet wurde, wächst immer weiter.
Erst kürzlich konnte der hundertste Teilnehmer der Geschädigtengemeinschaft RWI begrüßt werden.
Lange Zeit sind die geschädigten Anleger der RWI Real Wert Invest insbesondere in Bezug auf die wichtigste Information, dem Standort der eigentlichen KWK-Anlage, in Unkenntnis gelassen worden. So mussten die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team zu Beginn feststellen, dass viele Anleger, die sich hilfesuchend an die Kanzlei wandten, nicht einmal wussten, wo sich das konkrete Blockheizkraftwerk befand, an welchem sie beteiligt sein sollten, geschweige denn, mit welchen Mitgesellschaftern sie sich an diesem beteiligt hatten. Vielfach wussten die Anleger nicht einmal, ob die Blockheizkraftwerke überhaupt existieren.
Seit Beginn ihrer Tätigkeit hat die Geschädigtengemeinschaft viele Informationen gesammelt, diese ausgewertet und dadurch bereits viel Licht ins Dunkel gebracht. Zur Bündelung der Interessenvertretung und zum besseren Informationsfluss haben sich mittlerweile über 100 Anleger der RWI an der Geschädigtengemeinschaft beteiligt. Hierdurch wurde gewährleistet, dass alle Beteiligten der Geschädigtengemeinschaft aus den umfangreichen Erkenntnissen der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team profitieren und neuen Entwicklungen nicht hinterherlaufen.
Erst kürzlich ist es Rechtsanwalt Christian Schulter gelungen, durch zahlreiche Telefonate zwei konkrete Anlagegesellschaften und deren Standorte zu ermitteln. Konkret konnten die Standorte der 1. und 2. KG, die durch die RWI gegründet wurden, ermittelt und auch Informationen über am Standort vorhandene Anlagen erlangt werden. Die Eigentumssituation ist allerdings weiterhin klärungsbedürftig.
Die Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen des zu erwartenden Insolvenzverfahrens der RWI Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH kann für die von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vertretenen Anleger deutlich vereinfacht und gebündelt umgesetzt werden.
Es ist daher allen Geschädigten der RWI Real Wert Invest zu raten, zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die RWI oder sonstige Dritte, sich von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.