RWI Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH stellt Eigeninsolvenzantrag – zeitgleich schickt die Polizei an die geschädigten Anleger Fragebögen, welche für Verwirrung sorgen – die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team sorgt für Klarheit.
Die Spekulationen standen bereits länger im Raum: „Wird die RWI Insolvenz anmelden?“
Diese Frage stellte Rechtsanwalt Schulte bereits in der 1. Geschädigtenversammlung in Berlin im Dezember 2011. Seit dem 02.01.2012 herrscht nun Gewissheit. Die RWI – Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH hat durch deren Geschäftsführer Herrn Matthias Schmidt Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht München gestellt.
An dieser Stelle muss jedoch erklärt werden, dass sich die RWI – Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH damit noch nicht in der Insolvenz befindet. Das Insolvenzgericht hat bisher nur die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und einen Rechtsanwalt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das eigentlicheInsolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet.
Insolvenzantrag der RWI-Managementgesellschaft
Gleich nach Bekanntwerden des Insolvenzantrags hat die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team umgehend mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufgenommen und damit begonnen, in Sinne der Anleger der RWI eine Zusammenarbeit anzubieten. Dabei konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die RWI – Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH nur noch über relativ wenig Vermögenswerte verfügt. Diese reichen bei Weitem nicht aus, um die Vielzahl von Anlegern zu befriedigen, die der Gesellschaft Gelder zu Anlagezwecken zur Verfügung gestellt haben. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist wahrscheinlich nur mit geringen Zahlungen an die Gläubiger zu rechnen.
In mehreren Gesprächen wurde mit dem Insolvenzverwalter die von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team angestrebte Lösung einer Fortführung der Blockheizkraftwerke besprochen. Dieser hat deutlich gemacht, dass auch im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dem grundsätzlich nichts entgegensteht und dass entsprechende Bemühungen vom Insolvenzverwalter unterstützt werden würden.
Insolvenzverwalter nimmt an Geschädigtenversammlung teil
In diesem Zusammenhang ist vereinbart worden, dass der vorläufige Insolvenzverwalter der RWI – Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH an der Geschädigtenversammlung der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team am 27.01.2012 teilnimmt und die Anleger dort über den Sachstand des Insolvenzverfahrens und dessen Fortführung informiert. Interessiert Anleger und Vermittler können an der geschlossenen Veranstaltung gerne teilnehmen. Eine Anmeldung bei Rechtsanwalt Christian Schulter ist aber vorher unter schulter@dr-schulte.de vorzunehmen.
Unbekannt ist dagegen bislang geblieben, über welche Vermögenswerte die Schwestergesellschaft RWI – Real Wert Invest Verwaltungsgesellschaft mbH noch verfügt. Ein Insolvenzantrag ist hier für diese Gesellschaft, die Komplementärin der KGs ist, bislang nicht gestellt worden.
Anleger erhalten Schreiben der Polizei
Das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen hat zuletzt alle Anleger der RWI angeschrieben und diese zu einer schriftlichen Zeugenaussage aufgefordert. Hiermit soll ermittelt werden, worin ein möglicher Betrug gesehen werden kann und von wem dieser begannen worden sein könnte. Den Anlegern ist schlicht dazu zu raten, den Fragebogen des LKA Sachsen wahrheitsgemäß auszufüllen und die geforderten Unterlagen zu übersenden.
Hierzu gibt Anwalt Schulte folgende Hinweise: „Eine Zeugenaussage bei der Polizei ist nicht verpflichtend. Sie hilft aber der Polizei, weitere Erkenntnisse zu dem Verfahren zu gewinnen. Fristen, die die Polizei gesetzt hat, müssen aber nicht zwingend eingehalten werden.“
Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hilft den hier vertretenen Mandanten gerne, die Fragebogen auszufüllen und reicht diese ggf. gesammelt an die Ermittlungsbehörden weiter.
Hinweis auf Rückgewinnungshilfeverfahren
Das Schreiben der Polizei enthält jedoch eine weitere Aussage, die viele Anleger verunsichert hat. Das LKA Sachsen hat die Geschädigten nämlich darüber informiert, dass die Anleger ihre Ansprüche gegen die RWI titulieren lassen müssen, um im Wege des Rückgewinnungshilfeverfahren die von der Staatsanwaltschaft arrestierten Gelder erhalten zu können.
Viele Anleger sind seitdem verunsichert, dass die von der Staatsanwaltschaft arrestierten Gelder nun nach dem „Windhundprinzip“ verteilt werden, d.h. „wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Um jedoch überhaupt etwas von den arrestierten Geldern zu erhalten, müssen die Anleger diese zivilgerichtlich einklagen und zudem im Rahmen des Rückgewinnungshilfeverfahrens geltend machen.
Rückgewinnungshilfeverfahren überhaupt erfolgversprechend?
Es gibt hierbei jedoch mehrere Probleme. So ist zur Zeit nicht klar, ob und in welcher Höhe überhaupt Gelder der RWI von der Staatsanwaltschaft Dresden arrestiert wurden. Es kann durchaus sein, dass schlussendlich nur wenige Vermögenswerte vorhanden sind.
Zudem hat die RWI – Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH, wie oben erklärt, Insolvenz angemeldet. Damit stehen sich das „Windhundprinzip“ des Rückgewinnungshilfeverfahrens und das „Gießkannenprinzip“ eines Insolvenzverfahrens gegenüber.
Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team und des Insolvenzverwalters, wird das verbliebene Vermögen der RWI – Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH damit jedoch ausschließlich im Wege des zu erwartenden Insolvenzverfahrens verwertet. Das hat zur Folge, dass diejenigen Anleger, die aufgrund des Hinweises des LKA Sachsen und des Rechtsrats verschiedener anderer Rechtsanwälte ihre Ansprüche einklagen und titulieren lassen wollen, wahrscheinlich hiermit nur weitere Kosten verursachen, da die Gelder der RWI – Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH letztendlich sowieso in die Insolvenzmasse gelangen.
Hierzu rat Rechtsanwalt Schulte: „Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, wovon auszugehen ist, ist eine Klage gegen die RWI Management sinnlos. Die Ansprüche der Anleger müssen dann beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Wer nach Insolvenzeröffnung noch die RWI verklagt, erwischt die falsche Partei auf Beklagtenseite.“
Rechtsanwalt Schulter ergänzt: „Insoweit sind teilweise im Internet zu findende Ratschläge, wonach die Anleger unbedingt im Klagewege tätig werden müssen, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren, mit Vorsicht zu genießen.“
Obwohl die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team bereits viel Licht in die Angelegenheit RWI gebracht hat, zeigen die obigen Ausführungen, dass es noch immer viele Fragen und Unsicherheiten zu diesem Thema gibt. Betroffenen Anlegern bzw. Geschädigten ist daher weiter zu raten, sich von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.