Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, die bereits seit mehreren Monaten diverseAnleger der RWI Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH(kurz RWI) anwaltlich vertritt, erhält immer mehr Informationen aus dem Umfeld der RWI und weiteren Quellen der Kanzlei.
Der Nebel um die Frage, welche Gesellschafter zusammen gehören, lichtet sich.
So war es den Rechtsanwälten möglich, bereits mehrere ‚Standortgesellschaften“ hinsichtlichder Mitgesellschafter zu identifizieren und gesellschaftsrechtliche Mehrheitsverhältnisse zuden konkreten Standorten in der von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ins Leben gerufenenGeschädigtengemeinschaft RWI zu bündeln. In einigen Standort-Gesellschaften wird bereitsder Großteil der Gesellschafter von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Teamvertreten. In der Gesellschaft Berkheim 2 vertritt die Kanzlei mittlerweile 75 % der hier investierten Anleger.
Neben der rechtlichen Prüfung der Vertragskonzeption wird die Möglichkeit von Abstimmungen im schriftlichen Verfahren geprüft und ein solches Verfahren vorbereitet. Die Bündelung von Anlegerinteressen in einer Geschädigtengemeinschaft erleichtert es insbesondere, ein tragfähiges und für alle Parteien zufriedenstellendes Konzept zur Fortführung der Standorte auf die Beine zu stellen.
Allen Anlegern der RWI -Real Wert Invest, die ebenfalls der Geschädigtengemeinschaft RWI beitreten wollen, wird daher geraten, sich an den hier sachbearbeitenden Kollegen Rechtsanwalt Christian M. Schulter zu wenden oder diesem eine E-Mail unter schulter@dr-schulte.de zu senden.