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SAM AG: Fragen und Antworten geschädigter Anleger


Warum eine Geschädigtengemeinschaft?  In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Bündelung von Anlegerinteressen sehr vorteilhaft ist. Der Anleger erhält deutlich mehr Informationen und muss keine Angst haben, Entwicklungen zu verpassen.

Der bearbeitende Rechtsanwalt dagegen hat die Möglichkeit, die Ansprüche besser durchzusetzen, da die Vertretung vieler Anleger oftmals schneller zum Ziel führt. Zudem kann sich Ihr Anwalt der gesamten Problematik umfassender widmen, als derjenige, der nur wenige oder lediglich einen Geschädigten vertritt.

Haben die Rechtsanwälte schon in anderen Fällen Geschädigtengemeinschaften geführt?

Ja. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team haben in der Vergangenheit bereits verschiedene Geschädigtengemeinschaften mit mehreren hundert Teilnehmern gegründet und erfolgreich geführt. Die Kanzlei kann auf eine über 15 Jahre andauernde Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts zurückgreifen. 

Was ist von der Geschädigtengemeinschaft mit umfasst?

Mit der Teilnahme an der Geschädigtengemeinschaft SAM AG werden Ihre Ansprüche gegen die SAM AG und weitere Anspruchsgegner außergerichtlich geprüft. Die Anspruchsgegner bekommen dann unangenehme Post, mit der Aufforderung, den Schaden der einzelnen Betroffenen zu regulieren. Zudem achten die Rechtsanwälte darauf, dass die Liquidation der SAM AG ordnungsgemäß verläuft und beantragen Akteneinsicht in die Vorgänge bei den Abwicklern und der Schweizer Finanznmarktaufsicht FINMA. 

Was kostet mich die Teilnahme an der Geschädigtengemeinschaft SAM AG?

Die Kosten der Teilnahme an der Geschädigtengemeinschaft belaufen sich auf 4% netto, berechnet von dem mit der SAM AG im Kaufvertrag vereinbarten Rückkaufwert ihrer ehemaligen Lebensversicherung oder sonstigen Kapitalanlage (Bausparvertrag / Fondbeteiligung). Es handelt sich dabei nicht um den von der SAM AG versprochenen Betrag nach Ablauf der Laufzeit. Die Kosten sind nach oben hin auf maximal 2.000 € netto begrenzt.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Was kostet mich die Teilnahme dann?

Gar nichts, sofern Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Die unter 4. Genannten 4% fallen bei Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung nicht zusätzlich an.
Wie lange wird das Verfahren voraussichtlich dauern?
Es ist derzeit noch nicht absehbar, welcher Zeitraum für das gesamte Verfahren notwendig sein wird. Dies ist insbesondere auch vom Fortgang des Liquidationsverfahrens abhängig.
Wieso soll ich der Geschädigtengemeinschaft beitreten, wenn die Rechtsanwälte in der Schweiz schon als Liquidatoren beauftragt sind?
Die Rechtsanwälte aus Zürich wurden von der FINMA als Liquidatoren (Abwickler) der SAM AG bestellt. Diese haben lediglich den Auftrag, die SAM AG abzuwickeln, die Vermögenswerte so werthaltig wie möglich zu veräußern und die vorhandenen Gelder an die Kunden zurückzuzahlen. Es werden hier nicht vordergründig die Interessen der Kunden vertreten oder mögliche Schadensersatzansprüche für die Kunden, insbesondere gegen weitere Beteiligte geltend gemacht.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 846 vom 18. September 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich