Ob eine Kapitalanlage gut ist, bemisst sich regelmäßig an der Rendite. Aller wirtschaftlicher Erfolg hilft jedoch nichts, wenn aus rechtlicher Sicht die Kapitalanlage von Anfang an einen Makel hat. Über die Frage, ob das Geschäftsmodell der schweizerischen SAM AG aus Hergiswil auf lange Sicht erfolgreich verlaufen wäre, lässt sich seit heute nur noch spekulieren.
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat heute am 04.09.2012 nach mehrmonatigen Untersuchungen im Internet bekannt gegeben, dass bezüglich der SAM AG mit Verfügung vom 24.08.2012 mit sofortiger Wirkung die Liquidation angeordnet wurde. Zu Liquidatoren wurden zwei Rechtsanwälte einer Kanzlei aus Zürich eingesetzt.
Was ist der Hintergrund?
Die FINMA, die als Finanzmarktaufsicht das schweizerische Pendant zur deutschen BaFin ist, hat im März 2012 Untersuchungen eingeleitet, weil der Verdacht bestand, die SAM AG betreibe ein genehmigungsbedürftiges Einlagengeschäft, ohne über die erforderlichen Genehmigungen zu verfügen. Seit diesem Zeitpunkt wurde der Geschäftsbetrieb der SAM AG vorläufig eingestellt und zwei Rechtsanwälte einer Züricher Kanzlei als Verfügungsberechtigte vorläufig bestellt. Anleger, die eine Vertragsvariante mit monatlichen Auszahlungen gewählt hatten, haben seitdem keine Zahlungen mehr erhalten. Nun hat die FINMA entschieden, dass die SAM AG ihren Geschäftsbetrieb nicht wieder aufnehmen darf, sondern liquidiert wird.
Es steht somit nun fest, dass die SAM AG ihr bisher betriebenes Geschäftsmodell nicht wieder aufnehmen wird. Viele Anleger müssen sich daher nun fragen, wie es weitergeht und fürchten um die Gelder, die sie aus ihren Lebensversicherungen in die Anlage bei der SAM AG investiert haben.
Was sind die Folgen für die Anleger?
Die SAM AG ist nach dem Beschluss der FINMA zu liquidieren. Aber was bedeutet dies für die vielen tausend Anleger, die ihr Geld aus ihren Lebensversicherungen in die vermeintlich rentablere und vermeintlich sichere Anlage bei der SAM AG investiert haben.
Rechtsanwalt Christian M. Schulter hierzu: „Die Liquidatoren müssen nun alle Verträge rückabwickeln. Dadurch sollen die Anleger eigentlich ihr Geld zurück erhalten. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die SAM AG nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um alle Forderungen zu bedienen. Damit droht hier die Insolvenz der Gesellschaft, die sodann große Verluste für die Anleger mit sich bringen würde.“
Was kann ich als Anleger tun?
Anleger beschäftigt nun die Frage, ob und ggf. wie viel Geld aus der eigentlich angelegten Lebensversicherungssumme noch zu erwarten ist. Die Kanzlei Dr. Schulte ist bereits seit einiger Zeit mit der Angelegenheit SAM AG befasst und hat sich nun entschlossen, die „Geschädigtengemeinschaft SAM AG“ zu gründen. In dieser sollen die Interessen und Ansprüche der Anleger der SAM AG gebündelt werden, um sie vereint gegenüber allen Anspruchsgegnern durchzusetzen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Schulte, Partner der Kanzlei, sagt hierzu: „Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hat bereits mehrere Geschädigtengemeinschaften gegründet und geleitet. Der Vorteil dabei ist, dass keiner der Anleger mit seinem Problem alleine steht, sondern sich mit anderen in einer starken Gemeinschaft wiederfindet. Auch uns als Anlegeranwalt hilft die Bündelung der Interessen, da man von allen Beteiligten deutlicher gehört wird, wenn man die Interessen einer großen und starken Gemeinschaft vertritt.“
Wo finde ich Hilfe?
Als Anleger, der möglicherweise jetzt erstmals von dem Eingreifen der FINMA in Sachen der SAM AG erfährt, stellt sich die Frage, wer kompetent helfen kann, gerade bei einem weiteren Angebot von vermeintlichen Experten im Internet.
Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin vertritt bereits die Interessen von geschädigten Anlegern in Sachen SAM AG. Es wurde bereits ein Forderungsschreiben an die Gesellschaft gerichtet, welches jedoch unbeantwortet blieb. Zudem steht die Kanzlei in Kontakt mit der BaFin und der als Liquidatorin eingesetzten Kanzlei aus Zürich.
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Namensgeber der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team sagt hierzu: „Da sich bereits vor der Veröffentlichung der Entscheidung der FINMA eine Vielzahl von Anlegern hilfesuchend an uns gewandt haben, findet bereits am 14.09.2012 eine erste Infoveranstaltung der „Geschädigtengemeinschaft SAM AG“ in Berlin statt. Weitere Veranstaltungen sind in anderen deutschen Großstädten geplant. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass es von großem Vorteil ist, hier nicht erst lange zuzuwarten, wie sich alles entwickelt, sondern so frühzeitig wie möglich die Ansprüche rechtlich durchzusetzen. Es gilt somit, nun zu handeln.“
Wie kann ich der Geschädigtengemeinschaft beitreten?
Falls auch Sie ein Betroffener in Sachen SAM AG sind, raten wir Ihnen, sich von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt umgehend informieren zu lassen. Sofern Sie der Geschädigtengemeinschaft SAM AG beitreten wollen, finden Sie ein Formular auf der Internetseite.