Recht und Gesetz

SAM AG – Rettung für die Anleger

Der Gesamtkomplex Swiss Asset Management Group AG (SAM AG) und die sich daraus ergebenden Umstände stellen sich für die Beteiligten an vielen Stellen als kompliziert dar. Umso wichtiger ist es, einen Überblick von den Zusammenhängen und Lösungsentwicklungen zu erhalten. Dabei sind bereits die betroffenen Anleger im Vorteil, die über ausreichend Informationen zur SAM AG verfügen, um vollumfänglich bewerten zu können.

Im Ergebnis stellt sich die Situation für die geschädigten Anleger deshalb als schwierig dar, weil, wie so oft bei „explodierten“ Kapitalanlagen, der potente Gegner fehlt. Das Leben der Anleger und der Verbraucherschutzanwälte wäre deutlich leichter, gäbe es DEN einen Anspruchsgegner, dem juristisch unproblematisch beizukommen ist und bei dem es kein Liquiditätsrisiko gibt, da das schönste Urteil der Welt nichts hilft, wenn beim Gegner nichts zu holen ist.

Umso wichtiger ist es, im Interesse der geschädigten Anleger alle Möglichkeiten auszuschöpfen, ihnen das verloren geglaubte Geld zurückzuholen. Denn dem Anleger, der seine hart ersparte Altersvorsorge verloren hat, ist es in der Regel völlig egal, ob er sein Geld vom Gegner, dessen Haftpflichtversicherung, von einem Dritten oder aus einem Lottogewinn erhält. Dabei müssen im Interesse der Anleger manchmal auch unkonventionelle Wege gesucht werden.

Konzept der Conversio Aidlingen GmbH

In diesem Zusammenhang ist das Konzept der Conversio Aidlingen GmbH wohlwollend zu betrachten. Diese hat sich auf die Fahne geschrieben, den geschädigten Anlegern der SAM AG durch das Auflegen neuer Finanzprodukte zumindest einen größtmöglichen Teil des entstandenen Schadens zu ersetzen. Die Aufgabe, der sich die Conversio dort angenommen hat, ist sicher nicht einfach. Aus rechtlicher, wirtschaftlicher und menschlicher Sicht gibt es hierbei große Aufgaben zu bewältigen.

Im Interesse der SAM-Kunden unterstütz die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team als Anlegerschutzkanzlei das Ziel der Conversio Aidlingen GmbH. Rechtsanwalt und Ansprechpartner Christian M. Schulter hierzu: „Für uns als Verbraucherschützer liegt das Interesse darin, den Weg für das Ziel, den Schaden der Anleger wieder wettzumachen, zu begleiten.  Dies ist der kleinste gemeinsame Nenner, der beide Seiten dazu veranlasst hat, aufeinander zuzugehen und die Möglichkeit zu prüfen, gemeinsam dieses Ziel zu verfolgen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Vorstellungen teilweise nicht so weit auseinander liegen  und somit die Anleger  von den Synergien profitieren können.“

Nach Ansicht der Conversio GmbH, kann sich die rechtliche und wirtschaftliche Umsetzung des Rettungskonzepts noch einige Zeit hinziehen. Allen Beteiligten und hiervon Betroffenen muss jedoch klar sein, dass es sich bei dem Konzept der Conversio um eine Alternative handelt, die  sich lohnt zu unterstützen, als zu torpedieren, denn sie bietet den geschädigten Anlegern der SAM AG bei ordentlicher Umsetzung die Möglichkeit, die erlittenen Verluste zumindest teilweise wieder gutzumachen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1146 vom 20. Januar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich