Recht und Gesetz

SAM – Invest Management GmbH aus Wiesbaden – Totalverlust der Anlegergelder auch bei kleiner SAM?

Die Gesellschaft SAM-Invest Management GmbH hatte, ähnlich wie ihre Namensvetterin, die SAM AG (Swiss Asset Management Group AG), Lebensversicherungsverträge von Anlegern aufgekauft und den Anlegern eine ratenweise Rückzahlung der Lebensversicherungssumme angeboten.

Die Firma SAM – Invest Management GmbH aus Wiesbaden mit Geschäftssitz in der Hagenauerstraße 42 ist laut Eintragung im Handelsregister (HR) des AG Wiesbaden zum Az. HRB 24037 aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst worden. Dies haben Recherchen im Internet unter www.handelsregister.de ergeben.

Ankauf von Lebensversicherungsverträgen – Anleger wurden ratenweise Rückzahlungen versprochen

Die Gesellschaft aus Wiesbaden hatte, ähnlich wie ihre Namensvetterin, die SAM AG (Swiss Asset Management Group AG) aus der Schweiz, Lebensversicherungsverträge von Anlegern aufgekauft und diesen eine ratenweise Rückzahlung der Lebensversicherungssumme angeboten. Die Gesellschaft wurde bei Ankauf der Lebensversicherungsverträge durch den damaligen Geschäftsführer Jürgen Thurm vertreten.

Die Lebensversicherungsverträge der betroffenen Kunden wurden über den Rechtsanwalt Oliver Jakob, Adolfsallee 13, Wiesbaden, der als Treuhänder auftrat und mit den betroffenen Anlegern auch einen Treuhandvertrag abschloss, gekündigt. Die Rückkaufswerte wurden dann an die SAM – Invest Management GmbH weitergeleitet. Die SAM – Invest Management GmbH hatte mit den Kunden einen Kaufvertrag abgeschlossen. Hier gab es verschiedene Vertragsvarianten. SAM-Invest Management GmbH Anleger, die sich bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team gemeldet haben, haben hier zumeist Verträge abgeschlossen, die eine ratierliche Rückzahlung der Rückkaufswerte an den Lebensversicherungsverkäufer vorsahen.

Warum bleiben die Rückzahlungen aus? – Womit müssen SAM – Invest Management GmbH Anleger rechnen?

Betroffene Anleger, die auf eine Rückzahlung ihrer Gelder vertraut haben, stehen nun vor einem „Scherbenhaufen“. Das Insolvenzverfahren ist eingeleitet. Für die betroffenen Anleger bedeutet dies, dass die Anlagegesellschaft, der sie ihr Geld anvertraut haben, dieses aufgrund des eingeleiteten Insolvenzverfahrens wohl nur z. T. oder ggf. auch gar nicht mehr zurückerstatten kann. Ein Totalverlust der Anlage ist damit nicht ausgeschlossen. Dies muss nun der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Stephan Fluck, Aarstraße 1 in 65195 Wiesbaden, prüfen. Insolvenzforderungen waren dort bis zum 13.08.2014 anzumelden.

Betroffene Anleger melden sich bei den Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team, weil sie davon ausgehen, dass die dort bereits bestehende Geschädigtengemeinschaft SAM AG auch für ihre Angelegenheit zuständig wäre. Dies ist nicht der Fall. Bei der SAM AG (Swiss Asset Management Group AG) handelt es sich um eine Anlagegesellschaft aus der Schweiz, die im großen Stil ähnliche Kapitalanlagegeschäfte betrieb, wie dies nun die kleine Namensvetterin SAM – Invest Management GmbH aus Wiesbaden tat. Der Schweizer SAM AG wurde das Betreiben von erlaubnispflichtigen Geschäften durch die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA verboten. Ob auch bei der deutschen SAM – Invest Management GmbH eine Untersagungsverfügung, hier allerdings durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zur Insolvenz geführt hat, ist bisher nicht bekannt. Was zur Insolvenz geführt hat, ist bisher nicht bekannt.

SAM – Invest Management GmbH Anleger können Hilfe erwarten?- Haftung Gesellschaft, Geschäftsführer und Treuhänder?

Für die verunsicherten und betroffenen Anleger der SAM – Invest Management AG besteht neben dem Insolvenzverfahren trotzdem noch Hoffnung, ihr Geld von anderer Stelle wieder zurückzuerhalten. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, der als Fachanwalt und Experte für die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team im Bereich der Verkäufe von Lebensversicherungen tätig ist, rät:

„Der Sachverhalt muss zunächst einmal durch einen fachkundigen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufgearbeitet werden. Es liegt hier der Verdacht nahe, dass es sich bei dem nun bekannt gewordenen Geschäftsmodell der SAM – Invest Management GmbH um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Kreditwesengesetz KWG gehandelt hat. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin gehen davon aus, dass die SAM-Invest Management GmbH für das Betreiben solcher Geschäfte keine Erlaubnis hatte. Bei fehlender Erlaubnis haftet nicht nur die Gesellschaft gemäß § 823 BGB in Verbindung mit § 32 KWG, sondern auch der Geschäftsführer der Gesellschaft. Die Haftung ist hier persönlich und unbeschränkt, auch wenn eine GmbH gegeben ist. Zudem ist über eine Haftung des Treuhänders nachzudenken, der hier die Verträge für die Anleger gekündigt und die Gelder dann an die Gesellschaft weitergeleitet hat. Da es sich bei dem Treuhänder um einen Rechtsanwalt gehandelt hat, hätte er nach unserer Ansicht die Vertragskonstruktion überprüfen müssen. Spätestens hierbei hätte erkannt werden müssen, dass die Vertragskonstruktion der SAM – Invest Management GmbH eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach dem KWG darstellt. Den Treuhänder trifft daher nach unserer Expertenmeinung eine Haftung, ebenso wie Gesellschaft selbst.“

Fazit: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nötig

Betroffene Anleger, die Gelder bei der SAM – Invest Management GmbH angelegt haben, sollten sich in jedem Fall rechtlich beraten lassen. Der erste Schritt besteht darin, die Forderung der Anleger zur Insolvenztabelle bei dem Insolvenzverwalter der Gesellschaft anzumelden. Zum anderen müssen Schadensersatzansprüche geprüft und ggf. durchgesetzt werden. Für weitere Informationen, fairen Rat zum Anlegerschutz und eine kostenlose Ersteinschätzung stehen die Experten der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de zur Verfügung, Ansprechpartner sind die Rechtsanwältinnen Helena Winker, Julia von Bredow und Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team. Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hat sich auf derartige Sachverhalte spezialisiert.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1369 vom 1. September 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich