Recht und Gesetz

SAM Management Group AG (SAM Finanz AG, SAM AG) in Hergiswil (Schweiz) – Darlehensgeber beauftragen Dr. Schulte und sein Team mit Klageoffensive gegen die Treuhänder

geschrieben von Prof. Dr. Erik Kraatz, Berlin. Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team vertreten eine große Anzahl von Personen, die Darlehen an die SAM Management Group AG (SAM Finanz AG, kurz nur SAM AG) gegeben hatten und nun den Totalverlust fürchten. Es handelte sich um eine Schweizer Aktiengesellschaft, die ihre Produkte unter dem Namen „Cash Select“ vor allem in Deutschland und Österreich unter die Leute brachten.

Der Vertrieb wurde in Deutschland durch die Bestlife Select AG, eine deutsche Aktiengesellschaft und 100%ige Tochtergesellschaft der SAM AG, organisiert.

Der Ansatzpunkt der Klagen gegen Treuhänder, also Rechtsanwälte, in dem Zusammenhang ist, dass die Rechtsanwälte mit den späteren Opfern, der in Totalverlust gefallenen SAM AG, Geschäftsbesorgungsverträge in vorformulierter Form schlossen. Die SAM Management AG, SAM AG, wurde bekanntlich durch eine Verfügung der Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) im Jahr 2012 geschlossen und fiel 2013 endgültig in Insolvenz.

Welchen Vorwurf machen die SAM-Anleger den Treuhändern?

Mit dem Vertrag, um den sich der Rechtsanwalt als Treuhänder gar nicht persönlich kümmerte, sondern der von einem Berater in seinem Namen geschlossen wurde, wurde eine Treuhandschaft beschlossen. Der Treuhänder wurde ermächtigt, die in dem Vertrag aufgeführten Versicherungen zu kündigen und die Verträge dergestalt abzuwickeln, dass sich daraus ergebende Rückkaufswerte im Namen und für Rechnung der Opfer bei der SAM AG angelegt werden sollten. So verpflichtete sich der Treuhänder, das sog. Abwicklungsguthaben direkt an die SAM AG zu überweisen.

Hierfür erhielt der Treuhänder 2 % des Abwicklungsguthabens.

Für die Rechtsanwälte als Treuhänder war das ein einfaches Geschäft, im Grunde ein Brief z. B. für einen Heiz-Wasser-Installateur aus Osnabrück, der eine Lebensversicherung bei der Allianz Versicherung hatte. Er kündigte dann während der Laufzeit einfach die Versicherung, erhielt einen Brief von der Allianz Versicherung, dass der Rückkaufswert 8.000,00 Euro sei. Diesen Rückkaufswert überwies er dann an die SAM Management AG und kassierte für diese Handlung 2 %. Die Mandanten fühlten sich durch die Einschaltung der Treuhänder in guten Händen.

Umfangreiche und intensiven Prüfungen, Diskussionen oder Beratungen, wie man sie vom Rechtsanwalt kennt, fanden nicht statt.

Der Rechtsanwalt soll den Mandanten schützen. Die Zwischenschaltung des Treuhänders als Rechtsanwalt diente allerdings in dieser Fallkonstellation offensichtlich nur dazu, die Anleger und in einem besonderen Sicherheit und Vertrauen zu beruhigen und die Anlagebereitschaft des Anlagepublikums zu befördern.

Die Rechtsanwälte haben in Abstimmung mit den betroffenen Mandanten und fairerweise den Kollegen Treuhändern erst einmal interne Gespräche angeboten, um deren freiwillige Regulierungsbereitschaft in Bezug auf den Schaden zu diskutieren und die Frage zu stellen, ob deren Versicherungen möglicherweise für diese schädigenden Handlungen eintreten.

Dr. Schulte, Rechtsanwalt im Team der SAM AG-Rettungskoalition: „Die Anleger in Form der Darlehensgeber der SAM AG müssen ausweislich des Insolvenzverfahrens vermutlich damit rechnen, dass nur geringste Beträge durch die Insolvenzverwalter aus der Schweiz ausgeschüttet werden.“

Die sonstigen Bemühungen um die Rettung der Gelder der Anleger laufen auf Hochtouren. Hier ist angekündigt bereits im April 2014 die Beteiligten über eine größere Rettungslösung zu informieren.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1225 vom 22. März 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich