Recht und Gesetz

Schufa Holding AG löscht Negativeintrag der S-Kredit Partner GmbH

Erneuter Erfolg gegen einen Negativeintrag der S-Kreditpartner GmbH aus Duisburg. Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB konnte einer Betroffenen aus Schleswig-Holstein (Kreis Pinneberg) kurzfristig helfen und einen Negativeintrag der S-Kreditpartner GmbH zur Löschung bringen.

Hintergrund des Negativeintrages war ein Kreditvertrag, den der Betroffene mit der S-Kreditpartner GmbH abgeschlossen hatte. Dieser Kreditvertrag war zum 09.04.2014 gekündigt worden. In der Kündigung war der betroffenen Mandantin eine 14-tägige Zahlungsfrist gesetzt worden. Daraufhin zahlte die Mandantin einen Teilbetrag am 22.04.2014. Die Gesamtforderung i. H. v. 2.519,00 € wurde dann einen Monat später am 22.05.2014 beglichen.

Der Geldeingang erfolgte bei der S-Kreditpartner GmbH jedoch erst später und somit aus deren Sicht nach Fristablauf. Die Angelegenheit wurde daher an die Bad Homburger Inkasso GmbH abgegeben. Zudem wurde an der Vertragskündigung festgehalten und der Gesamtbetrag fällig gestellt. Diesen zahlte die betroffene Mandantin dann auch ein. Dieses wurde ihr mit Schreiben der S-Kreditpartner GmbH vom 28.05.2014 bestätigt.

In der Zwischenzeit war die Forderung allerdings bereits mit Datum vom 06.05.2014 von der S-Kreditpartner GmbH bei der Schufa Holding AG als Negativmerkmal eingetragen worden. Eigener Schriftwechsel der Mandantin mit der Schufa und der S-Kreditpartner GmbH, der zur Löschung des Negativeintrages führen sollte, brachte keinen Erfolg.

Mit Schreiben vom 10.10.2014 wurden dann sowohl die S-Kreditpartner GmbH als auch die Schufa Holding AG durch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB angeschrieben und zur Prüfung sowie Löschung des Negativeintrags aufgefordert.

Die S-Kreditpartner GmbH meldete sich auf das Anschreiben nicht zurück. Die Schufa prüfte zunächst binnen 14 Tagen und teilte danach mit, dass eine Fristverlängerung notwendig sei. Mit Schreiben vom 18.11.2014 wurde dann mitgeteilt, dass die Löschung des Negativeintrages vorgenommen wurde. Der Scorewert der betroffenen Mandantin verbesserte sich von 18 % mit Stand 01.07.2014 auf nunmehr 91,78 % mit Stand 25.11.2014.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team kommentiert die Angelegenheit wie folgt:

„Wenn ein Unternehmen einem Mandanten eine Zahlungsfrist einräumt, so ist es nur fair, dass das Unternehmen die Zahlungsfrist erst einmal abwartet, bevor es weitere Maßnahmen, wie z. B. die Abgabe an ein Inkassounternehmen oder einen Schufa-Negativeintrag vornimmt. Das Unternehmen kann auch nicht davon ausgehen, dass die gesetzte Frist für den Zahlungseingang gilt. Vielmehr reicht die Veranlassung der Zahlung aus, um die Frist einzuhalten. Da die Eintragungsvoraussetzungen des § 28a Abs. 1 BDSG hier nicht vorlagen, war die Löschung des Negativeintrages durch die Schufa Holding AG die logische Folge. Befremdlich ist, dass sich die S-Kreditpartner GmbH zu dem Vorgang bis heute nicht geäußert hat. Auch eine Antwort des eingeschalteten Inkassounternehmens erfolgte bis heute nicht.“

Wenn eine offene Forderung beglichen wurde und danach trotzdem bei der Schufa Holding AG eingetragen wird, so ist dies in jedem Fall unberechtigt. Die Forderung ist nämlich nach der Bezahlung nicht mehr fällig. Sollte dennoch ein Negativeintrag erfolgt sein, kann dieser meist kurzfristig zur Löschung gebracht werden. Betroffene sollten sich in diesem Fall an Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team und sein Team von spezialisierten Rechtsanwälten wenden.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1572 vom 23. März 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich