„Manchmal bringen einfache Schreiben an die Schufa Holding AG doch etwas“, kommentiert Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team seinen neuesten Erfolg in Sachen Löschung von Schufa-Negativeinträgen.
Der auf das Schufa-Recht spezialisierte Anwalt hatte sich mit einem einfachen Schreiben an die Schufa Holding AG gewandt und dieser darin den Schriftwechsel mit der eintragenden Atlas Inkasso Ltd. & Co. KG überlassen. Hierin hatte er u. a. gerügt, dass eine Forderung gegen seinen Mandanten doppelt eingetragen wurde und zwar unter zwei verschiedenen Kontonummern. Hierzu hatte er auf das Urteil des Kammergerichts verwiesen, welches die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ebenfalls erstritten hatte, seinerzeit jedoch gegen die Deutsche Postbank AG.
Auswirkung Doppeleintrag auf den Basisscorewert
Auf dieses Schreiben hin zeigte sich die Schufa sofort einsichtig und löschte eine der bestehenden Doppel Eintragungen in ihrem Datenbestand. Vielfach wird voreilig bei der Lancierung von Schufa-Negativeinträgen bei der Schufa-Holding AG vorgegangen. Unter Umständen haben die Betroffenen keine Kenntnis von den bestehenden Forderungen und sind überrascht, sobald sie davon erfahren. Ein negativer Schufa-Eintrag verursacht nicht absehbare Auswirkungen. Für die Betroffenen wirkt sich ein Schufa-Eintrag von kleinen wirtschaftlichen Einschränkungen bis zur wirtschaftlichen Handlungsunfähigkeit aus. Die Erfahrungen ihrer Mandanten geben den Experten der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team im Umgang mit negativen Schufa-Einträgen in der Angelegenheit recht und nunmehr lässt sich auch nachweisen, dass ein Doppeleintrag nicht nur eine Irreführungsgefahr beinhaltet, sondern auch tatsächlich bei der Schufa zu einer Reduzierung des Basisscorewertes führt.
Der Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Schulte und Team kommentiert dies wie folgt: „Doppeleinträge sind nach mehreren Urteilen unterschiedlicher Gerichte nicht zulässig. Dies hat sich auch in dem hier vorliegenden Negativeintrag ausgewirkt.“
Leider passiert es immer wieder, dass Forderungen bei der Schufa doppelt eingetragen werden. Das kann dann der Fall sein, wenn ein Unternehmen seinen Namen ändert oder wenn eine Inkassostelle tätig wird und die Forderung entweder im eigenen Namen oder auch im Namen des Auftraggebers als Abwickler einträgt. Hier ist nunmehr eine wichtige Rechtsfrage geklärt, weitere Unklarheiten bleiben jedoch gerade in der sogenannten Inkassokonstellation bestehen.