Weiterer Erfolg der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team im Kampf gegen unberechtigte Schufa-Einträge. Einmal mehr wandte sich ein verzweifelter Bankkunde an die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team. Jener Kunde musste feststellen, dass die Barclays Bank PLC einen Negativeintrag zu seinen Lasten vorgenommen hatte, obwohl das zugrundeliegende Vertragsverhältnis noch bestand.
Die Bank teilte dem Kunden lediglich mit, dass ein kleiner Kreditbetrag mit sofortiger Wirkung fällig gestellt wurde. Im unmittelbaren Anschluss daran, wurde der Negativeintrag erlassen, ohne dass der Kunde eine weitere Mahnung oder eine Vertragskündigung erhielt.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, Experte im Schufa-Recht nahm sich dieser Angelegenheit an und konnte innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung einer Deckungszusage bereits einen außergerichtlichen Erfolg erzielen. Sowohl die Barclays Bank PLC als auch die Schufa Holding AG wurden auf den unbestrittenen Fakt hingewiesen, dass die Bestimmungen des § 28a Bundesdatenschutzgesetz, vor allem bezüglich notwendiger Mahnungen oder einer Vertragskündigung (§ 28a Abs. 1 S.1 Nr.4 und Nr.5 Bundesdatenschutzgesetz), nicht erfüllt waren. Dies veranlasste die Schufa Holding AG dazu, den Negativeintrag umgehend zu löschen.
Den Sachverhalt bewertete der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Schulte folgendermaßen:
„In diesem Fall zeigt sich einmal mehr sehr plastisch, welche Eintragungsmethoden bei Banken vorherrschen. Es ist offensichtlich, dass der Sachverhalt durch die Bank vor der Eintragung des Negativmerkmals bei der Schufa nicht geprüft und somit leichtfertig eine schlechte Bonität eines Kunden in Kauf genommen wurde. Schon bei einer oberflächlichen Prüfung der gesetzlich normierten Ausnahmetatbestände hätte auffallen müssen, dass weder Vertragskündigung, noch Mahnungen ergangen war, welche den Negativeintrag hätten rechtfertigen können. Die Bank hat daher blind gehandelt und daher gegen das Datenschutzrecht verstoßen.“
Erfreulich ist das rasche Handeln der Schufa Holding AG, die den Eintrag von sich aus –ohne Anerkennung einer Rechtspflicht- zur Löschung gebracht hat. Schlussendlich konnte dem durch den Negativeintrag belasteten Bankkunden somit noch ein nachträgliches Weihnachtsgeschenk und ein versöhnlicher Jahresabschluss beschert werden.
Fachanwalt für Bank- und Kaptialmarktrecht