Schufa-Negativeintrag nach monatlicher Kürzung der Kreditlinie erweist sich als Blindgänger. Bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team in Berlin meldete sich ein Familienvater aus dem Großraum Köln.
Dieser berichtete, dass ihm die Sparkasse Köln Bonn, Hahnenstraße 57, 50667 Köln, auf seinem Girokonto einen Überziehungskredit bis zu einem Rahmen von 20.000,00 Euro eingeräumt hatte. Diesen Kredit wollte die Bank nunmehr um 1.000,00 Euro monatlich kürzen. Durch die monatliche Kürzung kam es zu einer Überziehung der Kreditlinie im Rahmen von 600,00 Euro.
Zwei Mahnschreiben rund um die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage
Die Bank schickte daher zwei Mahnschreiben, in welchen sie die Überziehung der Kreditlinie monierte. Die Schreiben stammten vom 23.12.2013 und vom 06.01.2014. In der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr befand sich der Betroffene jedoch im Winterurlaub. Da er nicht auf die Mahnungen reagierte und auch die Überziehung der gekürzten Kreditlinie nicht so zurückführte, wie sich die Bank dies vorstellte, kündigte sie das Kreditverhältnis mit einem Schreiben vom 23.01.2014. Damit noch nicht genug, wurde gleichzeitig mit der Kündigung diese auch bei der Schufa als Negativeintrag vermerkt.
Bank hält sich nicht an eigene Warnfrist und trägt sofort mit Kündigung ein
In der Kündigung selbst war jedoch der Hinweis enthalten, dass ein Schufa-Negativeintrag erst dann erfolgen würde, wenn der Betroffene nicht binnen zwei Wochen zahlt.
Nach der Kündigung führte der betroffene Kunde selbst einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Sparkasse Köln Bonn. Dieser führte jedoch nicht zu dem gewünschten Ergebnis, nämlich der Löschung des Schufa-Negativeintrages.
Schreiben vom Anwalt bringt schnelle Hilfe und Löschung des Negativeintrages
Der Betroffene suchte sich daher anwaltliche Hilfe bei Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, Experte für Schufa-Recht und Partner bei Dr. Schulte und sein Team, Berlin. Dieser bewertete das Vorgehen der Sparkasse Köln Bonn als rechtswidrig und teilte dies der Bank auch schriftlich mit. In ähnlicher Sache hatte bereits das Landgericht Berlin gegen die Landesbank Berlin-Brandenburg (LBB) rechtskräftig entschieden, dass ein Schufa-Eintrag vor Ablauf der durch das Kreditinstitut selbst gesetzten Frist zumindest gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt und somit unzulässig sei.
Dies schien wohl auch die Sparkasse Köln Bonn einzusehen. Diese erklärte sich freiwillig dazu bereit, die Forderung bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen. Nun muss noch über eine Verpflichtung zur Kostenübernahme gestritten werden, da die Einschaltung des Rechtsanwalts wohl notwendig war und durch die Bank verursacht wurde.
Der betroffene Mandant war hocherfreut. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team kommentiert den schnellen Erfolg folgendermaßen:
„Nach Auswertung der Unterlagen war klar, dass die Bank hier zu schnell eingetragen hatte. Sie hätte zumindest die Frist abwarten müssen, die sie in ihrem eigenen Schriftsatz dem Kunden gesetzt hatte. Daher hat die Bank auch schnell eingesehen, dass der Schufa-Eintrag gelöscht werden muss. Sicherlich war es hier nicht gut, dass sich der Kunde selbst lange Zeit mit der Bank beschäftigt hat. Wir raten Betroffenen, die von einem Negativeintrag erfahren, sich möglichst unverzüglich an einen Experten im Schufa-Recht zu wenden, damit keine Fristen verstreichen. Hier kann es manchmal auf jeden Tag ankommen.“