Inkasso Deutschland GmbH - Dr Thomas Schulte

Schufa löscht Negativeintrag der Zyklop Inkasso Deutschland GmbH

Die Schufa Holding AG hat einen Negativeintrag der Zyklop Inkasso Deutschland GmbH mit Sitz im Kreuzweg 64, 47809 Krefeld, gelöscht. Die Forderung über 1.545,00 Euro stammte aus einer Schulungsvereinbarung zwischen einem jungen Mann und der Going Public AG & Co. KG.

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH – Part of Lowell Group

Während des Zeitraums dieser Schulung kam es zu finanziellen Schwierigkeiten bei dem Betroffenen, weshalb er nicht den vollen Betrag bezahlen konnte. Auf Grund der finanziellen Schwierigkeiten wurden die Zahlungen zunächst eingestellt, weshalb die Going Public AG & Co. KG einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid gegen den Schulungsteilnehmer beim zuständigen Gericht beantragte und auch erhielt. Der Betrag sollte in Raten abbezahlt werden, soweit konnte eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden.

Zyklop Inkasso Deutschland GmbH trägt Forderung ein und löscht nicht

Nach einiger Zeit musste der junge Mann überrascht feststellen, dass in seiner Schufa-Auskunft ein Negativeintrag vorhanden war. Erklären konnte er sich den Eintrag nicht, da er die Raten wie vereinbart abzahlte. Hilfesuchend wandte er sich an die Berliner Kanzlei Dr. Schulte und sein Team. Die Zyklop Inkasso Deutschland GmbH hatte diese Forderung für die Going Public! AG & Co. KG eingetragen, ohne dies in der Schufa-Auskunft deutlich zu machen. Schon das stellt aus Sicht des Schufa-Experten, Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, einen Verstoß gegen die Vorgaben des Datenschutzrechts und den Grundsatz der Datenwahrheit dar.

Diese Auffassung wurde der Zyklop auch mitgeteilt, die jedoch eine andere Rechtsauffassung vertraten. Daher weigerte sich die Zyklop, den Negativeintrag zur Löschung zu bringen.

Schufa löscht Eintrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

Das Schreiben der Rechtsanwälte wurde allerdings auch als Durchschrift an die Schufa Holding AG in Wiesbaden übersendet. Diese teilte am 04.04.2014 mit, dass der Negativeintrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gelöscht wird. Es wurde darauf verwiesen, dass die Löschung ungeachtet der ursprünglichen Zulässigkeit der Übermittlung geschieht.

Verarbeitung Ihrer Daten durch Stellen wie die Schufa oder andere? – Stop! – Das Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO
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Dies ist aus Sicht des Rechtsanwalts Dr. Thomas Schulte und Team, Experte im Schufa-Recht eine erfreuliche Nachricht: „Es ist schön zu sehen, dass das letzte Wort über den Bestand von Schufa-Einträgen bei der Schufa Holding AG selbst liegt. Da die Forderung mittlerweile erledigt war und der Mandant diesen Prozess von sich aus auch beschleunigte, sah sich die Schufa Holding AG wohl nicht dazu veranlasst, den jungen Mann weiterhin mit einem Negativeintrag zu belasten. Das ist eine Erleichterung für den Betroffenen Mandanten, besonders deshalb, weil sich die Zyklop hier nicht einsichtig gezeigt hatte.

Fazit: ungerechtfertigte Schufa-Einträge können schnell und außergerichtlich gelöscht werden

Schufa-Einträge belasten den Betroffenen. Hier gilt: „Nicht verzweifeln, sondern kühlen Kopf bewahren, Hilfe suchen und eine auf Schufa-Recht spezialisierte Kanzlei mit der Angelegenheit beauftragen.“ Eine Überprüfung des negativen Schufa-Eintrages lohnt, denn erfolgreiche Verfahren bestätigen, dass Forderungen häufig zur Löschung gebracht werden können, auch wenn sich die eintragende Stelle zunächst weigert.

Update: Wie lange dauert die Löschung von Schufaeintragen 2025?

Die Löschung von SCHUFA-Einträgen richtet sich nach verschiedenen Fristen, die je nach Art des Eintrags variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass auch nach Ablauf der Fristen eine Kontrolle der Datenbestände sinnvoll sein kann, da veraltete Daten möglicherweise nicht automatisch gelöscht werden.

Im Allgemeinen gelten folgende Löschfristen für SCHUFA-Einträge:

  • Abgezahlte Kredite: Informationen über Kredite werden in der Regel drei Jahre nach vollständiger Rückzahlung gelöscht. Die Bank muss der SCHUFA melden, wenn ein Kredit vorzeitig abbezahlt wurde, und dieser Erledigungsvermerk bleibt ebenfalls drei Jahre gespeichert.
  • Negative Einträge: Einträge über nicht bezahlte Rechnungen, gekündigte Kredite oder andere nicht vertragsgemäße Verhaltensweisen werden in der Regel drei Jahre nach Begleichung der Forderung gelöscht. Die Löschung erfolgt taggenau drei Jahre nach der Erledigung. Bei unerledigten Sachverhalten kann die Speicherung bis zum Ende des vierten Kalenderjahres erfolgen. Bei titulierten Forderungen können Daten länger gespeichert werden.
  • Kreditanfragen: Informationen über Kreditanfragen werden nach 12 Monaten gelöscht, sind aber nur 10 Tage in Auskünften sichtbar.
  • Anfragen von Kreditkonditionen: Diese sind nicht für Dritte sichtbar und werden 12 Monate nach der Anfrage gelöscht.
  • Giro- und Kreditkartenkonten: Diese werden sofort gelöscht, sobald das Konto durch den Kunden aufgelöst wurde.
  • Daten aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (z.B. Vermögensauskunft, Haftbefehl): Diese werden in der Regel nach drei Jahren gelöscht. Wenn Sie der SCHUFA nachweisen, dass das Amtsgericht den Eintrag vorzeitig gelöscht hat, erfolgt auch bei der SCHUFA eine vorzeitige Löschung.
  • Restschuldbefreiung nach Insolvenz: Seit April 2023 werden Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung nur noch sechs Monate in der SCHUFA gespeichert. Die SCHUFA hat angekündigt, dass alle Einträge zu Restschuldbefreiungen, die am 28. März 2023 länger als sechs Monate gespeichert waren, sowie alle damit verbundenen Schulden rückwirkend zu diesem Datum nach sechs Monaten gelöscht werden. Die Löschung erfolgt automatisch.
  • Kundenkonten des Handels: Werden nach 3 Jahren gelöscht.
  • Bürgschaften: Werden sofort gelöscht, wenn die Hauptschuld (Kredit) beglichen ist.
  • Beglichene Kleinforderungen: Kleinforderungen bis zu 2.000 Euro, die innerhalb von sechs Wochen vollständig bezahlt wurden, können vorzeitig gelöscht werden, sofern keine weiteren negativen Einträge bestehen.
  • Kulanzregelung: In bestimmten Fällen können Gläubiger Einträge auf Kulanzbasis löschen lassen, beispielsweise wenn die Forderung innerhalb von 100 Tagen beglichen wurde, oder wenn seit der Begleichung mindestens 18 Monate vergangen sind und keine weiteren negativen Einträge vorliegen. Hierfür muss der Gläubiger aktiv die Löschung veranlassen.
  • 100-Tage-Regel: Wenn ein Negativeintrag vorliegt und die zugehörige Forderung innerhalb der ersten 100 Tage nach Eintragung beglichen wird, kann bei der SCHUFA beantragt werden, dass der Eintrag nur halb so lang gespeichert wird (anderthalb Jahre statt drei Jahre).

Bezüglich des Jahres 2025 wird im Gespräch um das neue Bundesdatenschutzgesetz 2025 die mögliche Löschung erledigter Einträge nach 18 statt 36 Monaten (im Kontext der 100-Tage-Regel) diskutiert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies zum aktuellen Zeitpunkt (Februar 2025) noch eine geplante Reform ist.

Es ist ratsam, regelmäßig eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA einzuholen, um die gespeicherten Daten zu überprüfen und gegebenenfalls die Berichtigung oder Löschung fehlerhafter oder veralteter Einträge zu veranlassen. Sie können diese Auskunft online unter www.meineSchufa.de unter dem Punkt „Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO)“ beantragen.

Bei Problemen mit SCHUFA-Einträgen, insbesondere wenn diese fehlerhaft oder unberechtigt sind, kann es hilfreich sein, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Die Kanzlei Dr. Schulte Rechtsanwalt bietet hier beispielsweise Unterstützung an.

Seit vielen Jahren unterstützen wir Mandanten erfolgreich bei der Bewältigung von Schufa-Problemen. Unsere Expertise hilft Ihnen, Ihre finanzielle Reputation wiederherzustellen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren:

Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte ist Vertrauensanwalt des Netzwerks ABOWI LAW und Mitglied der ASSOCIATION OF EUROPEAN ATTORNEYS.

Seit vielen Jahren bieten wir kontinuierlich Weiterbildungen an und freuen uns, auch Anfragen von Rechtsanwaltskollegen zu erhalten.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1263 vom 3. Mai 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich