Investment fraud via finanzexp.de / Pixabay

Schufa – schnelle Hilfe für Betroffene negativer Einträge – was ist zu tun?

Die Schufa Holding AG ist ein privates Unternehmen mit sehr viel Macht über das Schicksal von Betroffenen und ihren Familien. Warum? Die Schufa sammelt Daten über Verbraucher.

Die Schufa soll Unternehmen helfen, ihre Kunden richtig einzuschätzen und zu prüfen, ob ein Vertragsverhältnis – also ein Leasingvertrag, ein Kreditvertrag oder auch nur ein Vertrag über Mobiltelefondienstleistungen abgeschlossen werden kann. Viele Firmen verlassen sich blind auf Schufa-Einträge, sind diese negativ haben Betroffene kaum eine Chance auf ein normales Leben. Die Opfer und ihre Familien bleiben sozusagen vor einer roten Ampel stehen und müssen warten und warten und warten. Kreditverträge, ein neues Auto oder eine Umfinanzierung des Hauses werden nicht mehr möglich. Die riesigen Datenmengen führen aber auch zu Fehlern durch falsche Einträge; wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen hier die Häufigkeit von falschen Einträgen. Wie die Pest klebt dann die negative Schufa an den Betroffenen und vielen Mandanten. Gegenüber den fachlich versierten Rechtsanwälten wird beklagt: „Ich war nicht in der Lage trotz gesundem Menschenverstand den falschen Einträg zu löschen!“  Hier wird die Hilfe eines Rechtsanwalts notwenig. Rechtsanwalt und Fachanwalt Sven Schulte, Partner der Kanzlei Dr. Schulte & Partner ist hier mit seinem Team tätig.

In der letzter Zeit haben wir aussergerichtlich mit folgenden Institutionen Klärungen herbeigeführt:

–          Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG

–          H&M Hennes und Mauritz B.V. & Co. KG

–          Bayerischer Inkasso Dienst AG

–          Telekom Deutschland GmbH

–          Lindorff Inkasso GmbH

–          Commerzbank AG

–          Universum Inkasso GmbH

–          Schufa-Holding AG (nach Löschung des Eintrags durch eintragende Stelle)

–          MLP Finanzdienstleistungen AG

–          Deutsche Postbank AG

–          Santander Consumer Bank AG

–          EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH

Auch gerichtlich waren die Rechtsanwälte in verschiedenen Verfahren erfolgreich. Unter anderem wurden Urteile gegen folgende Gesellschaften erstritten:

–          Landesbank Berlin AG (LBB) (Urteil Amtsgericht Mitte)

–          Telekom Deutschland GmbH (einstweilige Verfügung – Amtsgericht Lichtenberg)

–          Deutsche Postbank AG (Urteil Landgericht Berlin)

–          Deutsche Postbank AG (Urteil Landgericht Verden – veröffentlicht in VuR 2011, 191 ff.)

–          Bayerischer Inkasso Dienst (Urteil Landgericht Berlin – veröffentlicht in VuR 2011, 271 ff.)

–          Santander Consumer Bank AG (Urteil Landgericht Hannover)

–          Deutsche Bank AG (einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin)

Nach einer durch die Rechtsanwälte eingereichten Klage kam es im Wege eines Vergleichs oder während des Rechtsstreits zu einer Löschung von Einträgen folgender Gesellschaften:

–          Targobank (Eintrag während des Verfahrens vor Landgericht Düsseldorf gelöscht)

–          UniCredit Bank AG (ehemals HypoVereinsbank – Vergleich vor Landgericht Berlin)

–          Readybank AG (Eintrag vor Urteil des Landgerichts Berlin erledigt)

–          Commerzbank AG (Eintrag vor Urteil des Landgerichts Berlin erledigt)

Es ist bedauerlich, dass die Klärung von Schufaeinträgen offenbar nicht ohne einen versierten Rechtsanwalt möglich ist. Rechtsanwalt Schulte, Schufaexperte der Kanzlei, ist werktäglich unter 030 71520670 erreichbar.

Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008 . Hier wird Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung im Kapitalanlagerecht empfohlen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 35 vom 10. Februar 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich