Schufa – schnelle Hilfe für Betroffene negativer Einträge – was ist zu tun?
Die Schufa Holding AG ist ein privates Unternehmen mit sehr viel Macht über das Schicksal von Betroffenen und ihren Familien. Warum? Die Schufa sammelt Daten über Verbraucher.
Die Schufa soll Unternehmen helfen, ihre Kunden richtig einzuschätzen und zu prüfen, ob ein Vertragsverhältnis – also ein Leasingvertrag, ein Kreditvertrag oder auch nur ein Vertrag über Mobiltelefondienstleistungen abgeschlossen werden kann. Viele Firmen verlassen sich blind auf Schufa-Einträge, sind diese negativ haben Betroffene kaum eine Chance auf ein normales Leben. Die Opfer und ihre Familien bleiben sozusagen vor einer roten Ampel stehen und müssen warten und warten und warten. Kreditverträge, ein neues Auto oder eine Umfinanzierung des Hauses werden nicht mehr möglich. Die riesigen Datenmengen führen aber auch zu Fehlern durch falsche Einträge; wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen hier die Häufigkeit von falschen Einträgen. Wie die Pest klebt dann die negative Schufa an den Betroffenen und vielen Mandanten. Gegenüber den fachlich versierten Rechtsanwälten wird beklagt: „Ich war nicht in der Lage trotz gesundem Menschenverstand den falschen Eintrag zu löschen!“ Hier wird die Hilfe eines Rechtsanwalts notwendig. Rechtsanwalt Thomas Schulte, Partner der Kanzlei Dr. Schulte & Partner ist hier mit seinem Team tätig.
In der letzter Zeit haben wir aussergerichtlich mit folgenden Institutionen Klärungen herbeigeführt:
– Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG
– H&M Hennes und Mauritz B.V. & Co. KG
– Bayerischer Inkasso Dienst AG
– Telekom Deutschland GmbH
– Lindorff Inkasso GmbH
– Commerzbank AG
– Universum Inkasso GmbH
– Schufa-Holding AG (nach Löschung des Eintrags durch eintragende Stelle)
– MLP Finanzdienstleistungen AG
– Deutsche Postbank AG
– Santander Consumer Bank AG
– EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH
Auch gerichtlich waren die Rechtsanwälte in verschiedenen Verfahren erfolgreich. Unter anderem wurden Urteile gegen folgende Gesellschaften erstritten:
– Landesbank Berlin AG (LBB) (Urteil Amtsgericht Mitte)
– Telekom Deutschland GmbH (einstweilige Verfügung – Amtsgericht Lichtenberg)
– Deutsche Postbank AG (Urteil Landgericht Berlin)
– Deutsche Postbank AG (Urteil Landgericht Verden – veröffentlicht in VuR 2011, 191 ff.)
– Bayerischer Inkasso Dienst (Urteil Landgericht Berlin – veröffentlicht in VuR 2011, 271 ff.)
– Santander Consumer Bank AG (Urteil Landgericht Hannover)
– Deutsche Bank AG (einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin)
Nach einer durch die Rechtsanwälte eingereichten Klage kam es im Wege eines Vergleichs oder während des Rechtsstreits zu einer Löschung von Einträgen folgender Gesellschaften:
– Targobank (Eintrag während des Verfahrens vor Landgericht Düsseldorf gelöscht)
– UniCredit Bank AG (ehemals HypoVereinsbank – Vergleich vor Landgericht Berlin)
– Readybank AG (Eintrag vor Urteil des Landgerichts Berlin erledigt)
– Commerzbank AG (Eintrag vor Urteil des Landgerichts Berlin erledigt)
Es ist bedauerlich, dass die Klärung von Schufaeinträgen offenbar nicht ohne einen versierten Rechtsanwalt möglich ist. Rechtsanwalt Schulte, Schufaexperte der Kanzlei, ist werktäglich unter 030 71520670 erreichbar.
Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008 . Hier wird Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung im Kapitalanlagerecht empfohlen.
Was kann ich tun, um meinen negativen Schufaeintrag löschen zu lassen.
Um einen negativen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen, können Sie folgende Schritte unternehmen:
- Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre SCHUFA-Daten und fordern Sie einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft an, um die Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Am einfachsten geht die Bestellung online unter www.meineSchufa.de. Wählen Sie dort „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ aus.
- Einspruch erheben: Wenn Sie fehlerhafte Einträge feststellen, erheben Sie umgehend schriftlich Einspruch bei der SCHUFA und der einmeldenden Stelle. Legen Sie alle relevanten Unterlagen bei, die Ihren Standpunkt untermauern (z.B. Verträge, Zahlungsnachweise).
- Frist setzen: Setzen Sie der SCHUFA eine Frist zur Klärung des Sachverhalts (z.B. zwei bis vier Wochen).
- Löschung beantragen: Fordern Sie die Löschung unrechtmäßiger Einträge und nutzen Sie Ihr „Recht auf Vergessenwerden“ gemäß Artikel 17 DSGVO.
- Widerspruchsrecht nutzen: Legen Sie gemäß Artikel 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten ein, wenn eine besondere Situation vorliegt. Beschreiben Sie Ihre Situation konkret und detailliert und legen Sie Belege bei.
- Beschwerde einreichen: Wenn die SCHUFA nicht auf Ihren Einspruch reagiert oder den Eintrag nicht entfernt, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen. Die Adressen der jeweiligen Aufsichtsbehörde sind auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz zu finden.
- Rechtliche Schritte einleiten: Bei Bedarf können Sie rechtliche Schritte einleiten, um die Löschung des Eintrags zu erzwingen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente und Korrespondenzen sorgfältig auf.
Zusätzliche Hinweise und Informationen:
- Falsche Daten: Sie haben das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten. Wenn beispielsweise eine Forderung fälschlicherweise als offen gemeldet wird, obwohl sie bereits beglichen wurde, können Sie die Berichtigung der Daten verlangen.
- Gesetzliche Grundlagen: Ein negativer Eintrag darf nur erfolgen, wenn die Forderung fällig, unbestritten und nachweislich gemahnt wurde. Es müssen mindestens zwei Mahnungen vorliegen, bevor ein Eintrag erfolgt.
- Anwaltliche Hilfe: Ein Anwalt kann helfen, die Rechtmäßigkeit eines Eintrags zu überprüfen und die notwendigen Schritte zur Löschung einzuleiten. Ein erfahrener Anwalt kennt die Mechanismen und Tricks der Eintragenden und kann Ihre Rechte effektiv durchsetzen.
- Schadensersatz: Wenn Ihnen durch einen unberechtigten SCHUFA-Eintrag ein Schaden entstanden ist, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihnen aufgrund des Eintrags Kredite verweigert oder Verträge nicht abgeschlossen wurden.
- Löschfristen: SCHUFA-Einträge werden nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht. Kredite bleiben bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung gespeichert. Einträge zu einer Restschuldbefreiung werden in der Regel 6 Monate gespeichert. Es ist ratsam, die Einhaltung der Löschfristen zu kontrollieren, da veraltete Daten im Bestand verbleiben können.
- Sperrung: In dem Zeitraum, in dem geklärt wird, ob eine Eintragung stimmt, muss die SCHUFA diesen Eintrag sperren und darf ihn nicht weitergeben.
Es gibt Fälle, in denen trotz Restschuldbefreiung ein negativer Schufa-Eintrag bestehen blieb. Fehlerhafte Einträge können zu erheblichen Nachteilen führen, wie z.B. der Ablehnung von Krediten, Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche oder Einschränkungen bei Mobilfunkverträgen.
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