Wenn die Bonität auf dem Spiel steht - Valentin Schulte

Wenn die Bonität auf dem Spiel steht – Rechte, juristische Hebel und Erfolgsstrategien gegen unrechtmäßige Schufa-Einträge

Ein falscher Schufa-Eintrag kann Ihre finanzielle Existenz bedrohen – Warum schnelles Handeln und juristische Hilfe entscheidend sind, um Ihre Bonität zu retten.

Ein negativer Schufa-Eintrag kann wie ein unsichtbarer Keulenschlag wirken: plötzlich verweigerte Kredite, gescheiterte Mietanfragen, Probleme bei Handyverträgen oder gar berufliche Einschränkungen. Doch was viele nicht wissen: Nicht jeder Schufa-Eintrag ist rechtmäßig – und nicht jeder Eintrag muss hingenommen werden. Tatsächlich hat der Gesetzgeber klare Grenzen gesetzt, um Verbraucher vor ungerechtfertigten Bonitätseinträgen zu schützen. Wer sich wehrt, kann unrechtmäßige Einträge löschen lassen und unter bestimmten Umständen sogar Schadensersatz geltend machen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, ein ausgewiesener Experte im Schufa-Recht, begleitet seit Jahrzehnten Mandanten, die durch fehlerhafte oder rechtswidrige Einträge in wirtschaftliche Schieflagen geraten sind. Seine Erfahrung zeigt: Banken und Finanzdienstleister halten sich nicht immer an die gesetzlichen Vorgaben – oft werden Einträge ohne ausreichende Prüfung oder gar doppelt gesetzt. Wer dies nicht hinterfragt, bleibt auf einer ruinösen Bonitätsbewertung sitzen. Doch welche Rechte haben Betroffene, und wie setzt man sie durch?

Recht auf Löschung: Wer sich wehrt, kann gewinnen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Verbrauchern eine mächtige Waffe an die Hand: Art. 17 DSGVO, das „Recht auf Vergessenwerden“. Demnach können unrechtmäßige Schufa-Einträge gelöscht werden, wenn keine gesetzliche Grundlage für die Speicherung besteht. Das ist insbesondere der Fall, wenn eine Forderung bereits bezahlt wurde oder gar niemals berechtigt war.

Ein konkreter Fall zeigt, wie entscheidend dieses Recht sein kann: Eine Mandantin von Dr. Schulte hatte einen Eintrag von BNP Paribas SA Niederlassung Deutschland – Consors Finanz in ihrer Schufa, obwohl sie die zugrunde liegende Forderung längst beglichen hatte. Die Bank hatte es versäumt, den Eintrag zu entfernen. Auf ihre schriftliche Aufforderung zur Löschung reagierte die Schufa nicht – ein häufiger Fall, denn oft wird auf Zeit gespielt.

Valentin Markus Schulte / Kanzlei Dr. Schulte - Fraude à l'investissement sur finanzexp.de
Valentin Markus Schulte / Kanzlei Dr. Schulte

Die Mandantin konnte nicht entmutigt werden und legte mit anwaltlicher Unterstützung Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde ein. Parallel wurde eine Klage vor dem Landgericht erhoben. Das Ergebnis: Das Gericht entschied zugunsten der Mandantin und verpflichtete die Schufa nicht nur zur Löschung des Eintrags, sondern auch zur Zahlung von Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO.

Der Fall zeigt, dass Verbraucher sich nicht mit pauschalen Ablehnungen zufriedengeben sollten. Eine klare, juristisch fundierte Argumentation – und notfalls der Gang vor Gericht – führen in vielen Fällen zum Erfolg.

Doppelt bestraft – Wie ein fehlerhafter Schufa-Eintrag Herrn K. beinahe seine finanzielle Freiheit kostete

Herr K. hatte eigentlich allen Grund zur Freude: Er wollte sich endlich den Traum von einem neuen Auto erfüllen und beantragte bei seiner Bank einen Kredit. Doch statt der erwarteten Bewilligung kam die schockierende Antwort: Ablehnung wegen negativer Schufa. Ein schwerer Schlag, denn Herr K. wusste, dass er seine Rechnungen stets pünktlich beglichen hatte. Doch als er seine Schufa-Auskunft überprüfte, stellte sich heraus, dass dort eine vermeintlich offene Forderung von Consors Finanz vermerkt war – und nicht nur das: Der Eintrag war doppelt erfasst.

Was wie ein technischer Fehler oder eine simple Nachlässigkeit wirken mag, hatte für Herrn K. drastische Konsequenzen. Ein negativer Eintrag in der Schufa kann bereits schwerwiegende Folgen haben – doch ein doppelter Eintrag ist ein finanzieller Todesfall. Banken sehen eine solche Eintragung als erhöhtes Ausfallrisiko, was nicht nur zu einer Kreditverweigerung führt, sondern auch künftige Finanzierungen erheblich erschwert. Zudem bedeutet ein fehlerhafter Schufa-Eintrag oft schlechtere Vertragskonditionen, höhere Zinsen oder sogar die Ablehnung von Mietverträgen. Herr K. war fassungslos – er hatte die Forderung längst beglichen, und nun sollte er dafür bestraft werden?

Die erste Hürde: Standardantworten und Abwimmeltaktiken

Herr K. versuchte zunächst, das Problem selbst zu klären. Er kontaktierte sowohl Consors Finanz als auch die Schufa und wies nach, dass die Forderung beglichen war. Doch statt einer zügigen Löschung erhielt er nur ausweichende Antworten. Die Bank erklärte, dass der Eintrag „ordnungsgemäß übermittelt“ worden sei, die Schufa verwies darauf, dass sie lediglich Daten speichere und für deren Korrektheit nicht verantwortlich sei. Ein Teufelskreis, der vielen Betroffenen nur allzu bekannt ist.

Doch rechtlich war die Lage eindeutig: Ein Schufa-Eintrag ist nur zulässig, wenn er auf einer rechtmäßigen und unbestrittenen Forderung basiert. Laut Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO darf eine Datenverarbeitung nur erfolgen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Doch ein bereits beglichener Betrag rechtfertigt kein solches Interesse mehr. Weiterhin verlangt § 31 BDSG, dass eine Forderung wurde fällig, unbestritten und mindestens zweimal angemahnt, bevor sie als Negativmerkmal in die Schufa aufgenommen werden darf. Auch das war hier nicht erfüllt.

Noch schwerwiegender war die Tatsache, dass der Eintrag zweifach vorgenommen wurde. Dadurch wurde die finanzielle Bonität von Herrn K. nicht nur beeinträchtigt, sondern unverhältnismäßig verschlechtert – eine klare Überschreitung des datenschutzrechtlich Zulässigen.

Die Wende: Juristische Expertise als Schlüssel zum Erfolg

An diesem Punkt zog Herr K. einen Experten hinzu: Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, ein renommierter Schufa- und Datenschutzrechtler mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Löschung unrechtmäßiger Einträge. Dr. Schulte wusste genau, welche juristischen Hebel anzusetzen waren, um die Schufa und Consors Finanz zum Einlenken zu bewegen.

Zunächst setzte er eine schriftliche Frist zur Löschung des unzulässigen Eintrags und verwies auf die Verletzung der DSGVO und des BDSG. Doch wie so oft in solchen Fällen reagierte weder die Schufa noch die Bank angemessen – eine Taktik, die darauf abzielt, Betroffene zu entmutigen und den Aufwand für eine Korrektur so hoch wie möglich zu halten.

Doch Herr K. ließ sich nicht abschütteln. Dr. Schulte reichte Klage ein. Erst als ein Gericht sich mit dem Fall befasste, kam endlich Bewegung in die Sache. Die Schufa musste nicht nur beide falschen Einträge unverzüglich löschen, sondern auch die durch den fehlerhaften Eintrag entstandenen immateriellen Schäden ausgleichen. Herr K. erhielt eine finanzielle Entschädigung, weil sein Ruf und seine finanzielle Handlungsfreiheit durch die falsche Bonitätsbewertung erheblich beeinträchtigt worden waren.

Widerspruchsrecht: Der juristische Schutzmechanismus gegen willkürliche Datenverarbeitung

Ein besonders starkes Instrument im Kampf gegen unrechtmäßige Schufa-Einträge ist Art. 21 DSGVO. Dieses Widerspruchsrecht erlaubt es Verbrauchern, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen – insbesondere dann, wenn ihre besondere Situation durch den Eintrag erheblich beeinträchtigt wird.

Ein konkreter Fall: Eine selbstständige Unternehmerin stellte fest, dass sie aufgrund eines fehlerhaften Schufa-Eintrags von Consors Finanz keine Geschäftskredite mehr erhielt. Ihr wirtschaftliches Überleben war bedroht. Mit Verweis auf Art. 21 DSGVO argumentierte sie, dass der Eintrag nicht nur ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtige, sondern ihre berufliche Existenz gefährde. Das Gericht stellte fest, dass die Schufa nicht darlegen konnte, dass ihr Interesse an der Speicherung die schwerwiegenden Folgen für die Unternehmerin überwog – der Eintrag musste gelöscht werden.

Dr. Schulte dazu: „Viele Verbraucher glauben, sie seien der Schufa und den Banken ausgeliefert. Doch das Gegenteil ist der Fall: Der Gesetzgeber hat klare Schutzmechanismen geschaffen. Man muss sie nur konsequent nutzen.“

Schadensersatz: Wer zu Unrecht gelistet wird, kann Entschädigung fordern

Nicht nur die Löschung eines unrechtmäßigen Eintrags ist möglich – wer durch einen falschen Schufa-Eintrag wirtschaftliche oder psychische Nachteile erleidet, kann nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz verlangen.

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Dazu gehört nicht nur ein nachweisbarer finanzieller Schaden, etwa durch verweigerte Kredite oder höhere Zinsen. Auch der immaterielle Schaden – der Stress, die Unsicherheit, die Rufschädigung – kann entschädigt werden. In mehreren Urteilen haben Gerichte bereits hohe Summen für Betroffene zugesprochen, insbesondere wenn sich Unternehmen und die Schufa uneinsichtig gezeigt haben.

Wie Betroffene sich effektiv wehren können – praktische Handlungsempfehlungen

Viele Betroffene wissen nicht, dass sie starke Rechte haben – und dass es sich lohnt, diese durchzusetzen. Banken und Auskunfteien korrigieren Fehler selten freiwillig, oft verzögern sie die Löschung absichtlich. Zeit ist dabei ein entscheidender Faktor, denn je länger ein negativer Eintrag bestehen bleibt, desto größer der finanzielle und persönliche Schaden. Deshalb ist juristische Unterstützung unerlässlich – nur mit fundierter rechtlicher Argumentation und gezieltem Druck lassen sich unrechtmäßige Einträge schnell und wirksam löschen. Was tun, wenn ein unrechtmäßiger Schufa-Eintrag auftaucht? Dr. Thomas Schulte empfiehlt folgende Schritte:

  1. Schufa-Eintrag regelmäßig überprüfen – Fehler passieren häufiger, als man denkt.
  2. Unrechtmäßigen Eintrag schriftlich bei der Schufa und dem eintragenden Unternehmen beanstanden – mit Fristsetzung.
  3. Auf Art. 6, Art. 17 und Art. 21 DSGVO verweisen – viele Einträge sind nicht ausreichend begründet.
  4. Bei Weigerung: Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen – diese kann die Löschung anordnen.
  5. Rechtliche Schritte prüfen – ein Anwalt kann eine Klage vorbereiten und Schadensersatz geltend machen.

Fazit: Wer sich wehrt, kann gewinnen

Verbraucher sind nicht hilflos, wenn ein fehlerhafter oder sogar rechtswidriger Schufa-Eintrag ihr finanzielles Leben ruiniert. Die DSGVO und das BDSG setzen klare Grenzen für die Speicherung und Verarbeitung von Bonitätsdaten. Doch Unternehmen und die Schufa halten sich nicht immer an diese Regeln – oft werden Einträge willkürlich oder automatisiert gesetzt, ohne eine gründliche Prüfung der Sachlage.

Dr. Thomas Schulte warnt: „Viele Verbraucher resignieren, wenn sie von Banken oder der Schufa abgewimmelt werden. Doch das ist genau das, worauf diese Unternehmen setzen. In Wahrheit haben Betroffene starke rechtliche Möglichkeiten, um sich gegen unrechtmäßige Einträge zu wehren – und sie sollten diese nutzen!“

Herr K. hat sich erfolgreich gewehrt – und bewiesen, dass es sich lohnt, für seine Rechte zu kämpfen. Sein Fall ist kein Einzelfall. Wer von einem unrechtmäßigen Schufa-Eintrag betroffen ist, sollte nicht zögern: Juristische Unterstützung ist oft der einzige Weg, um Banken und Auskunfteien zur Verantwortung zu ziehen.

Warum ein spezialisierter Rechtsanwalt wichtig ist

Die Erfahrung zeigt, dass Betroffene ohne juristische Unterstützung häufig scheitern. Rechtsanwälte können:

  • Fehlerhafte Einträge identifizieren und anfechten
  • Die SCHUFA oder meldende Unternehmen zur Löschung auffordern
  • Gerichtlich gegen unberechtigte Einträge vorgehen

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin, ist seit vielen Jahren spezialisiert auf die Vertretung von SCHUFA-Geschädigten. Durch eine sorgfältige Aufbereitung erreichen wir oft innerhalb von 1 bis 3 Wochen die Löschung unberechtigter Einträge.

SCHUFA-Scoring und Ihre Rechte

Das SCHUFA-Scoring basiert nicht nur auf negativen Einträgen, sondern auch auf sogenannten „weichen“ Kriterien wie:

  • Anzahl der Kreditkarten
  • Girokonten mit Dispozinsen
  • Bestehende Mobilfunk- oder Stromverträge

Laut der SCHUFA werden täglich über 500.000 Auskünfte erteilt, wobei nicht immer alles korrekt ist. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen Rechte, um sich gegen unberechtigte Einträge oder fehlerhafte Daten zu wehren. Nutzen Sie diese Möglichkeiten!

Kontaktieren Sie Dr. Schulte für schnelle Hilfe

Lassen Sie SCHUFA-Einträge nicht Ihre Zukunft verbauen! Kontaktieren Sie uns für eine kompetente Beratung:

  • Telefon: +49 (0) 30 – 22 19 220 20
  • E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de

Standort: Malteserstraße 170, 12277 Berlin
Bundesweite Vertretung: Ob Hamburg, München, Frankfurt oder jede andere Stadt – wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Ihre Vorteile bei uns:

  • Schnelle Bearbeitung: Löschung oft in 1-3 Wochen
  • Digitale Kommunikation: Einfach und effizient
  • Juristische Expertise: Bundesweite Vertretung und langjährige Erfahrung

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!

Weitere Informationen:

  • Schufa-Scoring und Datenschutz: Ihre Rechte im Blick
  • Fehlerhafte SCHUFA-Einträge anfechten – So geht’s
  • Schadenersatz bei unberechtigtem SCHUFA-Eintrag

Dr. Thomas Schulte – Ihr Ansprechpartner für rechtliche Fragen rund um die SCHUFA!

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 10515 vom 4. März 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich