SCHUFA-Einträge und ihre weitreichenden Folgen durch einen zu niedrigen Scorewert: Leasingverträge, Handyverträge oder Finanzierungen, hier zählt die Höhe des Score.
Die Schufa ist ein Privatunternehmen, das Daten über Verbraucher sammelt und einen Score errechnet. Der Score soll abbilden, wie wahrscheinlich ein korrektes Verhalten eines Verbrauchers in der Zukunft ist. Ein Beispiel: Ein Leasingvertrag für ein teures Mercedes-Cabriolet S500 ist ein Wagnis für den Leasinggeber. Der Leasinggeber gibt dem Verbraucher ein Auto an die Hand, das im schlimmsten Fall verschwinden kann, mit der Hoffnung, dass das nicht passiert. Idealerweise werden die Leasingraten bezahlt und am Ende kommt ein unbeschädigtes Auto zurück. Bei einem Score von 97 Prozent bedeutet das also, dass es nur statisch mit drei Personen von Hundert Probleme gibt. Wer will also mit einem Verbraucher mit einem schlechten Score einen Vertrag schließen? KEINER.
Ein negativer SCHUFA-Eintrag verhindert ebenso den Vertragshandschlag. Er kann die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen und Schwierigkeiten bei alltäglichen finanziellen Transaktionen verursachen. Angesichts dessen ist die Schufa Datensammelleidenschaft seit Jahrzehnten in der rechtlichen Diskussion, Urteile und Gesetzesänderungen verkomplizieren den Umgang. Aktuell wird über das Bundesdatenschutzgesetz, welches die Europäische DSGVO konkretisiert, diskutiert. Die Errechnung und der Umgang mit Scores (Schulnoten für Erwachsene) sollen stärker geregelt und vor allem transparent gemacht werden. Der Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vom 27. März 2024 bringt wichtige Neuerungen im deutschen Datenschutzrecht, wird daher wild diskutiert. Inkassofirmen äußern Unverständnis, während Datenschützer mehr Datenschutz wünschen.
Rechtliche Grundlagen: DSGVO, BDSG und SCHUFA
Getreu dem Motto: jetzt ist sie einmal da, jetzt müssen wir damit leben, gehört die Schufa zu Deutschland wie der Kölner Dom am Rhein. Die Verbraucher müssen also damit leben. Die rechtliche Basis für SCHUFA-Einträge bilden die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Für einen negativen Eintrag muss beispielsweise eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ausdrückliche Einwilligung: Sie haben der Datenspeicherung zugestimmt.
- Berechtigtes Interesse: Nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO kann ein Unternehmen ein legitimes Interesse an der Meldung haben, z.B. bei offenen, unbestrittenen Forderungen. Dies ist in § 35 BDSG konkretisiert.
Es ist wichtig, zu beachten:
- Die Datenspeicherung muss verhältnismäßig sein.
- Strittige oder bereits beglichene Forderungen dürfen nicht ohne Weiteres gemeldet werden.
- Das meldende Unternehmen muss Sie vor dem Eintrag informieren.
Information der Betroffenen
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die mangelnde Information der Betroffenen. Der Datenschutz verlangt:
- Sie müssen rechtzeitig über einen bevorstehenden Eintrag informiert werden.
- Die Information muss klar und verständlich sein.
- Es muss Ihnen ermöglicht werden, auf die Information zu reagieren.
Strittige Forderungen dürfen nicht als Zahlungsstörung gemeldet werden. Prüfen Sie daher genau, ob diese Anforderungen in Ihrem Fall erfüllt wurden.
Rechte der Betroffenen nach der DSGVO
Die DSGVO gewährt Ihnen umfangreiche Rechte im Umgang mit Ihren persönlichen Daten. Sie haben unter anderem das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 der DSGVO. Dieses Recht ermöglicht es Ihnen, jederzeit zu erfahren, welche Daten über Sie bei der SCHUFA gespeichert sind. Sie haben außerdem das Recht, eine kostenlose Kopie Ihrer Daten anzufordern. Zusätzlich können Sie falsche oder unvollständige Daten gemäß Artikel 16 der DSGVO korrigieren lassen. Die SCHUFA ist verpflichtet, nachweislich fehlerhafte Informationen unverzüglich zu berichtigen. Sollte es sich um unrechtmäßige Einträge handeln oder Daten betreffen, die für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind, haben Sie das Recht auf Löschung nach Artikel 17 der DSGVO. Auch das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ist in Artikel 18 der DSGVO verankert. Sie können die Verarbeitung Ihrer Daten beispielsweise einschränken lassen, wenn Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten. Artikel 21 DSGVO räumt Ihnen das Widerspruchsrecht ein. Dies bedeutet, dass Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen können, wenn dies auf Gründen beruht, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Für negative SCHUFA-Einträge gibt es bestimmte Löschfristen. In der Regel werden solche Einträge, etwa bei Zahlungsverzügen, nach drei Jahren gelöscht. Diese Frist beginnt jedoch erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung beglichen wurde. Das bedeutet, dass es trotz der Zahlung der Schulden einige Zeit dauern kann, bis der Eintrag tatsächlich entfernt wird. Es gibt auch spezielle Löschfristen, zum Beispiel bei abgelehnten Kreditanfragen, die bereits nach einem Jahr gelöscht werden. Fehlerhafte Einträge müssen unverzüglich gelöscht werden, sobald der Fehler nachgewiesen ist. In diesem Fall sollten Sie sowohl die SCHUFA als auch das meldende Unternehmen umgehend informieren und den Fehler nachweisen.
Kulanzregeln Schufa in der Praxis
Ab April 2024 werden neue Kulanzregelungen eingeführt, die eine frühere Löschung negativer Einträge ermöglichen. In bestimmten Fällen wird die Speicherfrist auf 18 Monate verkürzt, vorausgesetzt, die Forderung wurde beglichen und es wurden innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung keine weiteren negativen Informationen gemeldet. Diese Regelung bietet insbesondere Personen, die ihre Schulden zügig begleichen, eine erhebliche Erleichterung.
Wenn Sie einen fehlerhaften SCHUFA-Eintrag vermuten, sollten Sie als ersten Schritt eine SCHUFA-Selbstauskunft einholen. Dies ermöglicht Ihnen, eine kostenlose Kopie Ihrer gespeicherten Daten zu erhalten und die Einträge sorgfältig zu überprüfen. Wenn Sie Fehler entdecken, ist es wichtig, sowohl die SCHUFA als auch das meldende Unternehmen schriftlich zu kontaktieren und den Fehler nachzuweisen. Fügen Sie Ihrer Beschwerde alle relevanten Dokumente bei und setzen Sie eine angemessene Frist zur Korrektur oder Löschung des Eintrags. Bei Unsicherheiten kann rechtliche Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt hilfreich sein.
In Härtefällen, wie bei schwerwiegenden Krankheiten oder unvorhergesehenen Lebensumständen wie plötzlichem Jobverlust oder Scheidung, können Sie eine vorzeitige Löschung eines negativen Eintrags beantragen. Hierfür sollten Sie alle relevanten Unterlagen sammeln, die Ihre Situation belegen, und ein ausführliches Schreiben verfassen, das Ihre Umstände darlegt. Der Antrag wird individuell geprüft, und die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Eine rechtliche Beratung kann die Erfolgschancen eines solchen Antrags erhöhen.
Um Ihre Bonität nachhaltig zu schützen, sollten Sie regelmäßig eine SCHUFA-Selbstauskunft einholen, mindestens einmal jährlich. Reagieren Sie sofort auf fehlerhafte Einträge und informieren Sie sowohl die SCHUFA als auch das meldende Unternehmen. Achten Sie auf die pünktliche Zahlung Ihrer Rechnungen und seien Sie vorsichtig bei Kreditanfragen, da zu viele Anfragen in kurzer Zeit Ihren Score negativ beeinflussen können. Auch die Pflege bestehender Konten kann sich positiv auf Ihre Bonität auswirken. Langjährig gut geführte Konten sind hierbei besonders vorteilhaft.
Die neuen Kulanzregelungen ab 2024 bieten zusätzlichen Schutz, insbesondere für Menschen, die ihre Forderungen schnell begleichen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und aktiv durchsetzen, um Ihre finanzielle Flexibilität zu erhalten und zu verbessern.