Verbraucherinsolvenz - Schuldenfrei nach 3 Jahren - Dr Thomas Schulte

Schuldenfrei in drei Jahren: Die Chance einer Verbraucherinsolvenz, von Dr. Thomas Schulte

Finanzielle Sorgen und Schulden sorgen für schlechte Stimmung.  Viele Menschen und ganze Familien in Deutschland befinden sich in einer solchen Situation. Im Jahr 2023 waren über 5,65 Millionen Menschen überschuldet – ein deutliches Zeichen dafür, wie weitverbreitet dieses Problem ist. Doch es gibt Hoffnung: Die Verbraucherinsolvenz ermöglicht Betroffenen einen Ausweg, um innerhalb von nur drei Jahren schuldenfrei zu werden. Der Autor begleitete seit vielen Jahren Betroffene, die häufig mit sauberen Händen plötzlich vor einem Schuldenberg standen. Vor 1999 gab es für überschuldete Privatpersonen keine vergleichbare rechtliche Option zur Schuldenregulierung. Dann half der Gesetzgeber endlich durch die Verbraucherinsolvenz. Natürlich liegt es an dem Betroffenen, wieder aufzustehen und die Chance zu nutzen.

Ein Neuanfang ist möglich?

Die Verbraucherinsolvenz gibt denjenigen, die in einer Schuldenfalle stecken, eine echte Chance auf einen Neustart. Innerhalb von drei Jahren kann man schuldenfrei sein und seine finanzielle Zukunft neu gestalten. Das Einkommen des Schuldners wird dabei weitgehend geschützt, denn nur der pfändbare Anteil fließt an einen Treuhänder. Besonders entlastend: Es gibt keine Mindestquote, die an die Gläubiger zurückgezahlt werden muss. Das bedeutet, auch wenn wenig oder gar nichts zurückgezahlt werden kann, bleibt der Weg zur Restschuldbefreiung offen.

Der Weg zur Schuldenfreiheit

Eine Verbraucherinsolvenz zu durchlaufen, ist ein klar strukturierter Prozess, der in mehrere Schritte gegliedert ist. Jeder einzelne Schritt ist entscheidend, um die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss zu erhöhen.

 Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch

Bevor der Weg in die Insolvenz eingeschlagen wird, steht der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern an. Hierfür wird gemeinsam mit einem Schuldnerberater ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Dieser Plan soll den Gläubigern einen Vorschlag unterbreiten, wie die Schulden in einem bestimmten Rahmen abbezahlt werden könnten. Scheitert dieser Versuch, bleibt der Gang zum Gericht unvermeidlich.

Insolvenzantrag

Wenn keine Einigung mit den Gläubigern möglich ist, wird ein Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht eingereicht. Das Gericht prüft zunächst, ob ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan Aussicht auf Erfolg hat. Wenn nicht, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet, und die nächste Phase beginnt.

Wohlverhaltensphase

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens startet die sogenannte Wohlverhaltensphase. Diese Phase dauert drei Jahre und ist die Zeit, in der der Schuldner zeigen muss, dass er sich an die Auflagen hält. Das pfändbare Einkommen fließt in dieser Zeit an den Treuhänder, der es an die Gläubiger verteilt. Für den Schuldner bedeutet dies eine klare Strukturierung seiner finanziellen Verhältnisse und die Aussicht auf den baldigen Schuldenabbau.

Restschuldbefreiung

Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase, sofern alle Auflagen eingehalten wurden, erfolgt die Restschuldbefreiung. Dies ist der Moment, in dem der Schuldner offiziell von seinen verbliebenen Schulden befreit wird und wieder frei von finanziellen Altlasten ist.

Vorteile der Verbraucherinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenz bietet zahlreiche Vorteile für diejenigen, die einen Weg aus der Schuldenfalle suchen:

Schuldenfreiheit in nur drei Jahren: Im Vergleich zu früheren Regelungen, die bis zu sechs Jahre dauerten, ist dieser verkürzte Zeitraum ein enormer Vorteil.

Keine Mindestquote: Selbst, wenn wenig zurückgezahlt werden kann, bleibt die Möglichkeit der Restschuldbefreiung bestehen.

Schutz vor Pfändungen: Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, sind die Betroffenen vor weiteren Pfändungen geschützt.

Gesichertes Existenzminimum: Auch während der Insolvenz bleibt das Existenzminimum geschützt. Ab dem 1. Juli 2024 sind beispielsweise 1.492 Euro für eine Person ohne Unterhaltsverpflichtungen unpfändbar.

Negative Schufa-Einträge werden nach sechs Monaten gelöscht: Nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens dauert es nur noch ein halbes Jahr, bis negative Schufa-Einträge entfernt werden.

Herausforderungen, die bedacht werden sollten

Auch wenn die Verbraucherinsolvenz viele Vorteile bietet, gibt es einige Aspekte, die nicht unterschätzt werden dürfen. So wird die Insolvenz öffentlich bekannt gemacht, was insbesondere für Selbstständige problematisch sein kann. Zudem gibt es Einschränkungen, etwa bei der Nutzung von Kreditkarten oder dem Abschluss von Ratenkäufen und Verträgen. Schließlich fallen auch Kosten an – für das Gericht, den Treuhänder und eventuell einen Rechtsanwalt.

Praktische Tipps für Betroffene

  1. Frühzeitige Hilfe suchen: Eine Schuldnerberatungsstelle oder ein erfahrener Rechtsanwalt können helfen, den Überblick zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten. 
  2. Finanzen im Griff behalten: Ein detaillierter Überblick über die finanzielle Situation ist der erste Schritt zur Lösung des Problems. Hier hilft das gute alte Haushaltsbuch. 
  3. Außergerichtliche Einigung prüfen: Bevor der Weg in die Insolvenz beschritten wird, sollte geprüft werden, ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist. Das ist vielfach möglich, weil Gläubiger wissen, dass “einem nackten Mann nicht in die Tasche gegriffen werden kann”.
  4. Mentale Vorbereitung: Eine Insolvenz kann auch emotional belastend sein. Es ist wichtig, sich auf diese Herausforderung einzustellen und gegebenenfalls Unterstützung zu suchen. Freunde und Familie sind wichtig. 

Fazit – besser jetzt als nie

Die Verbraucherinsolvenz ist kein leichter Weg, doch sie bietet eine reale Chance auf einen schuldenfreien Neustart. Besonders in schwierigen finanziellen Zeiten kann sie der entscheidende Schritt in Richtung eines geregelten und selbstbestimmten Lebens sein. Innerhalb von nur drei Jahren können Sie wieder auf die Beine kommen und die Vergangenheit hinter sich lassen. Wenn Sie sich rechtzeitig Unterstützung holen und die Herausforderungen meistern, steht einem finanziellen Neuanfang nichts im Weg.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 9589 vom 25. Oktober 2024 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich