Ein Großteil der Angebote auf dem grauen Kapitalmarkt waren bisher Gesellschaftsbeteiligungen, stets verbunden mit dem Risiko des Totalverlustes. Zumindest eines konnten die Initiatoren dieser Geschäftsmodelle den Gesellschaftern jedoch nicht nehmen: Die gesetzlich verbrieften Bucheinsichts- und Kontrollrechte. Seit neustem werden dem gutgläubigen Publikum jedoch Schuldverschreibungen und so genannte partiarische Darlehen angeboten. Bei diesen gibt es nahezu keinerlei Kontrollmöglichkeiten mehr, teilweise sind diese Forderungen sogar mit einem besonders gefährlichen Rangrücktritt versehen. Besonders gewarnt wird derzeit vor den Angeboten der DM Beteiligungs AG aus Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale NRW berichtet von einem ungeheuren Kapitalbedarf dieses Unternehmens. So hat die die DM Beteiligungs AG in immer kürzerem Abstand Inhaberschuldverschreibungen ausgegeben und Millionenbeträge mit diesem Modell eingesammelt. Inhaberschuldverschreibungen sind Wertpapiere, die gesetzlich besonders geregelt sind. Die Sicherheit eines solchen Papiers kann jedoch nicht garantiert werden. Das BaFin (Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht) führt lediglich eine formelle Prüfung durch, ob die gesetzlichen Formerfordernisse eingehalten sind. Ansonsten handelt es sich hier um eine Vertrauensinvestition: Der Anleger gibt dem Unternehmer Geld und hofft, dass nach Ablauf der Schuldverschreibung dieses Geld samt Zinsen zurückgezahlt wird. Es gibt keine Einlagensicherung für diese Wertpapiere, selbst die gesetzliche Mindestsicherung für Schuldverschreibungen von Banken greift hier nicht. Sollte das Unternehmen in die Insolvenz gehen, kann nur noch eine Insolvenzforderung angemeldet werden, die dann entsprechend der auf die jeweiligen Gläubiger entfallenden Quote bedient wird. Einflussnahmemöglichkeiten auf die Geschäftsentwicklung hat der Schuldverschreibungsgläubiger nicht, der Unternehmer kann mit dem Geld nach Gutdünken verfahren. Noch gefährlicher sind die derzeit verstärkt vertriebenen partiarischen Darlehen. Hierbei handelt es sich um Darlehen, deren Verzinsung sich am geschäftlichen Erfolg und am Gewinn des anbietenden Unternehmens orientiert. Daneben können auch feste Zinsen vereinbart werden. Auch hier besteht keinerlei Einsichtsrecht des Geldgebers in die Bücher des Unternehmers, sodass dieser den Gewinn beliebig kleinrechnen kann und insbesondere die Verwaltungskosten beliebig aufblähen kann. In den allermeisten Fällen vereinbaren die Unternehmern sogar einen Rangrücktritt mit dem ahnungslosen Darlehensgeber. Dies bedeutet, dass das Darlehenskapital wie Eigenkapital behandelt wird um im Falle der Insolvenz der Darlehensgeber nicht einmal Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden kann. Vor diesen Angeboten ist daher dringend abzuraten, da es sich um eine Vertrauensinvestition bei gleichzeitiger Rechtlosstellung handelt. Was viele Anbieter der partiarischen Darlehen nicht wissen: Nach einem Urteil des VG Berlin handelt es sich hierbei um Einlagengeschäfte im Sinne des KWG. Demnach ist für solche Geschäfte eine Banklizenz erforderlich, die wohl die wenigsten Akteure des grauen Kapitalmarkts vorweisen können. Wer solche Geschäfte ohne Banklizenz betreibt, macht sich strafbar. Das KWG sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für unerlaubte Bankgeschäfte vor. Zusätzlich kann das BaFin jederzeit die Einstellung des Geschäftsbetriebe anordnen sowie die Rückabwicklung der bisherigen Geschäfte. Für geprellte Anleger kommt zusätzlich die Möglichkeit in Betracht, Schadensersatzansprüche gegen den Initiator persönlich zu stellen. Fazit: Finger weg von partiarischen Darlehen, bei Schuldverschreibungen sollte man auf die Bonität und Seriosität des Anbieters extremen Wert legen. Keinesfalls sollte man Schuldverschreibungen von unbekannten Firmen mit zweifelhaftem Hintergrund zeichnen.