Recht und Gesetz

Schweizer FINMA – ein bürokratisches Monster?

Schweizer selbst üben Kritik: Denn die Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA sollte den Finanzplatz Schweiz und die Wettbewerbsfähigkeit stärken!

Die Finanzmarktaufsicht FINMA stellt das Schweizer Pendant zur deutschen BaFin dar. Ziel der FINMA ist nach eigenen Angaben der Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten sowie der Schutz der Funktionsfähigkeit der Schweizer Finanzmärkte. Schöne und edle Ziele, klappt es?

Aufgaben der FINMA – Wer kontrolliert die Vergabe der Aufträge und die Kosten?

Gegründet wurde die FINMA zum 01.01.2009 und entstand dabei aus einer Zusammenfüh-rung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), des Bundesamtes für Privatversicherun-gen (BPV) und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG). Zweck dieser Zusammenführung der verschiedenen Behörden war es, die Finanzmarktaufsicht in der Schweiz unter einem Dach zu bündeln und zu entbürokratisieren. Hierzu erhielt die FIN-MA vom Gesetzgeber die selbstständige Organisations- und Budgetautonomie.

Nach Neugründung der FINMA musste diese jedoch massive Kritik aus der Schweiz selbst, wie auch aus dem Ausland einstecken. So schrieb bereits der Schweizer Politiker und Wirt-schaftsberater Hans Kaufmann in der Ausgabe 10/2012 des Magazins „Die Volkswirtschaft“ unter dem Titel „Wer kontrolliert die Kontrolleure?“,  Zitat Kaufmann „dass bei der von der FINMA durchgeführten Regulierung kaum von Transparenz und Mitsprache die Rede sein könne. Banken, Versicherungen und andere Finanzintermediäre würden aus Angst vor Ver-geltungsmaßnahmen nicht wagen, öffentlich Kritik an der FINMA zu üben“.

Abwicklung der SAM AG aus rein formal-juristischen Gründen?

Diese Erfahrungen mussten leider auch viele Anleger und ihre Familien in dem Verfahren rundum die SAM Management Group AG (SAM AG) machen. Die SAM AG wurde 2012 von der FINMA in Liquidation versetzt und der Geschäftsbetrieb untersagt. Die Begründung der FINMA besagte, dass die SAM AG ein Einlagengeschäft betrieben haben soll, für welches eine erforderliche Genehmigung nicht vorgelegen habe. Es haben somit rein formal-juristische Gründe für Abwicklung bestanden.

Rechtsanwalt Christian M. Schulter von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hierzu: „Stimmen von betroffenen Anlegern und anderen Beteiligten vertreten die Ansicht, dass die Liquidation der SAM AG durch die FINMA nicht gerechtfertigt gewesen wäre. Die Reaktion wäre überzo-gen und nicht verhältnismäßig gewesen. Insbesondere besteht immer wieder die Ansicht, dass erst durch die Schließung der SAM AG durch die FINMA den etwa 4.500 betroffenen Anlegern ein tatsächlicher Schaden entstanden wäre.“

Weiterhin werden auch die immensen Kosten des Verfahrens gerügt. Alleine das Gutachten der durch die FINMA eingesetzten externen Untersuchungsbeauftragten hat über 280.000,00 CHF gekostet. Weitere Verfahrenskosten sind hierbei gar nicht erst  berücksichtigt. Es ist darauf hinzuweisen, dass sämtliche Verfahrenskosten von der Insolvenzmasse der SAM AG abgezogen werden, sodass letztendlich den Gläubigern weniger zur Verfügung steht.

In der Schweiz selbst steht die FINMA hinsichtlich dieses Themas in der Kritik. Herr Lukas Reimann, Nationalrat des Kantons St. Gallen gibt zu bedenken, dass die FINMA den Finanz-platz Schweiz und die Wettbewerbsfähigkeit stärken sollte und nicht zu einem bürokrati-schen Monster hätte verkommen sollen.

Insgesamt ist festzuhalten, dass von mehreren Seiten immer wieder Kritik an der FINMA geübt wird, dass die FINMA zu wenig Kontrolle bei ihrer Tätigkeit zulasse. Sowohl die immensen Kosten, welche durch die Regulierungstätigkeit der FINMA verursacht werden, als auch die Verhältnismäßigkeit der Regulierungstätigkeit sind ein Streitpunkt im Schweizer Inland wie auch im Ausland. Nicht nur aus diesem Grund wird von Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte in dem Verfahren rund um die SAM AG geprüft, inwieweit die Eidgenössische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) und der Schweizer Staat für mögliche Verfehlungen zur Haftung gezogen werden könnten.“

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1212 vom 7. März 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich